Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
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Tarif BAn / BA<br />
Krankheitskostentarif für ambulante Heilbehandlung<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (AVB)<br />
für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung<br />
Teil I – Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Teil II – Tarifbedingungen (TB/KK 2011).<br />
Gemäß GKV-WSG (Wettbewerbsstärkungsgesetz) dürfen ab dem 01.01.2009 in der substitutiven Krankenversicherung<br />
nur Tarife mit einem Übertragungswert angeboten werden. Daher wurde neben dem bestehenden<br />
Tarif BA der Tarif BAn eingeführt, der im Unterschied zum Tarif BA mit einem Übertragungswert ausgestattet ist.<br />
Er ist bezüglich der Leistungen identisch. Im Folgenden wird daher der Einfachheit halber nur vom Tarif BAn<br />
gesprochen.<br />
I. Versicherungsfähigkeit<br />
Nach dem Tarif BAn können Personen und ihre Familienangehörigen versichert werden, die Anspruch auf<br />
Beihilfe im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder oder der Gemeinden haben.<br />
II. Leistungen des Versicherers<br />
1. Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte<br />
Erstattung der nachgewiesenen Kosten für ambulante Heilbehandlung (auch bei ambulanter Behandlung<br />
im Krankenhaus) durch Ärzte.<br />
1.1 Arztbehandlungen<br />
Hierzu gehören Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Röntgendiagnostik und -therapie sowie<br />
ärztliche Wegegebühren.<br />
1.2 Arznei- und Verbandmittel<br />
1.3 Heilmittel<br />
Als Heilmittel gelten:<br />
Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Logopädie, Massagen sowie medizinische<br />
Bäder jeder Art.<br />
1.4 Hilfsmittel<br />
Als Hilfsmittel gelten:<br />
1.4.1 Orthopädische Hilfsmittel, Hör- und Sprechhilfen, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle.<br />
1.4.2 Sehhilfen.<br />
Diese sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 260 EUR erstattungsfähig. Ein erneuter Anspruch<br />
auf diese Leistung entsteht nach Ablauf von 36 Monaten seit Bezug der letzten Sehhilfe oder bei<br />
einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien.<br />
2. Ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker<br />
Erstattet werden alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und<br />
Behandlungsmethoden einschließlich Heilmitteln und Wegegebühren bis zum jeweils darin genannten<br />
Mindestsatz sowie Arznei- und Verbandmittel. Werden derartige Verrichtungen von Ärzten durchgeführt,<br />
besteht ein Leistungsanspruch in gleichem Umfang. § 4 Nr. 2 Satz 3 TB/KK 2011 findet für diesen Leistungsbereich<br />
keine Anwendung.<br />
3. Ambulante Heilbehandlungen sowie Verordnungen nach Methoden der besonderen Therapierichtungen<br />
(Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin) durch Ärzte<br />
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließlich Heilund<br />
Arzneimitteln bei Behandlungen sowie Verordnungen nach den Methoden der besonderen Therapierichtungen<br />
(Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin) durch Ärzte. Als solche gelten Verrichtungen,<br />
die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)<br />
oder dem Leistungsverzeichnis für die selbständigen Angehörigen der Heilberufe (Hinweis Nr. 1 zu § 6 Abs. 1<br />
Nr. 3 der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)) aufgeführt sind. § 4 Nr. 2 Satz 3 TB/KK 2011 findet für diesen<br />
Leistungsbereich keine Anwendung.<br />
4. Ambulante psychotherapeutische Behandlung<br />
Geleistet wird für psychotherapeutische Leistungen, die erbracht werden durch Fachärzte für psychotherapeutische<br />
Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder durch psychologische Psychotherapeuten, die ihre<br />
Approbation aufgrund einer den ärztlichen Psychotherapeuten vergleichbaren Ausbildung erhalten haben.<br />
Erstattungsfähig sind Behandlungskosten im Rahmen der GOÄ bis zu 80 EUR je Sitzung.<br />
BAn 01.11<br />
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung werden zu 100 % erstattet,<br />
soweit dem Versicherer vor Beginn der Behandlung eine Beurteilung über die Heilungsmöglichkeit vorgelegt<br />
wird und er die Leistungen schriftlich zugesagt hat.<br />
Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />
30140 Hannover · Telefon (0511) 362-0 · Telefax (0511) 362-2960 · www.vgh.de<br />
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