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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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Tarif BAn / BA<br />

Krankheitskostentarif für ambulante Heilbehandlung<br />

Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (AVB)<br />

für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung<br />

Teil I – Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Teil II – Tarifbedingungen (TB/KK 2011).<br />

Gemäß GKV-WSG (Wettbewerbsstärkungsgesetz) dürfen ab dem 01.01.2009 in der substitutiven Krankenversicherung<br />

nur Tarife mit einem Übertragungswert angeboten werden. Daher wurde neben dem bestehenden<br />

Tarif BA der Tarif BAn eingeführt, der im Unterschied zum Tarif BA mit einem Übertragungswert ausgestattet ist.<br />

Er ist bezüglich der Leistungen identisch. Im Folgenden wird daher der Einfachheit halber nur vom Tarif BAn<br />

gesprochen.<br />

I. Versicherungsfähigkeit<br />

Nach dem Tarif BAn können Personen und ihre Familienangehörigen versichert werden, die Anspruch auf<br />

Beihilfe im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder oder der Gemeinden haben.<br />

II. Leistungen des Versicherers<br />

1. Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte<br />

Erstattung der nachgewiesenen Kosten für ambulante Heilbehandlung (auch bei ambulanter Behandlung<br />

im Krankenhaus) durch Ärzte.<br />

1.1 Arztbehandlungen<br />

Hierzu gehören Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Röntgendiagnostik und -therapie sowie<br />

ärztliche Wegegebühren.<br />

1.2 Arznei- und Verbandmittel<br />

1.3 Heilmittel<br />

Als Heilmittel gelten:<br />

Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Logopädie, Massagen sowie medizinische<br />

Bäder jeder Art.<br />

1.4 Hilfsmittel<br />

Als Hilfsmittel gelten:<br />

1.4.1 Orthopädische Hilfsmittel, Hör- und Sprechhilfen, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle.<br />

1.4.2 Sehhilfen.<br />

Diese sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 260 EUR erstattungsfähig. Ein erneuter Anspruch<br />

auf diese Leistung entsteht nach Ablauf von 36 Monaten seit Bezug der letzten Sehhilfe oder bei<br />

einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien.<br />

2. Ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker<br />

Erstattet werden alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und<br />

Behandlungsmethoden einschließlich Heilmitteln und Wegegebühren bis zum jeweils darin genannten<br />

Mindestsatz sowie Arznei- und Verbandmittel. Werden derartige Verrichtungen von Ärzten durchgeführt,<br />

besteht ein Leistungsanspruch in gleichem Umfang. § 4 Nr. 2 Satz 3 TB/KK 2011 findet für diesen Leistungsbereich<br />

keine Anwendung.<br />

3. Ambulante Heilbehandlungen sowie Verordnungen nach Methoden der besonderen Therapierichtungen<br />

(Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin) durch Ärzte<br />

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließlich Heilund<br />

Arzneimitteln bei Behandlungen sowie Verordnungen nach den Methoden der besonderen Therapierichtungen<br />

(Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin) durch Ärzte. Als solche gelten Verrichtungen,<br />

die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)<br />

oder dem Leistungsverzeichnis für die selbständigen Angehörigen der Heilberufe (Hinweis Nr. 1 zu § 6 Abs. 1<br />

Nr. 3 der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)) aufgeführt sind. § 4 Nr. 2 Satz 3 TB/KK 2011 findet für diesen<br />

Leistungsbereich keine Anwendung.<br />

4. Ambulante psychotherapeutische Behandlung<br />

Geleistet wird für psychotherapeutische Leistungen, die erbracht werden durch Fachärzte für psychotherapeutische<br />

Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder durch psychologische Psychotherapeuten, die ihre<br />

Approbation aufgrund einer den ärztlichen Psychotherapeuten vergleichbaren Ausbildung erhalten haben.<br />

Erstattungsfähig sind Behandlungskosten im Rahmen der GOÄ bis zu 80 EUR je Sitzung.<br />

BAn 01.11<br />

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung werden zu 100 % erstattet,<br />

soweit dem Versicherer vor Beginn der Behandlung eine Beurteilung über die Heilungsmöglichkeit vorgelegt<br />

wird und er die Leistungen schriftlich zugesagt hat.<br />

Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />

30140 Hannover · Telefon (0511) 362-0 · Telefax (0511) 362-2960 · www.vgh.de<br />

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