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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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Tarif KHUn<br />

Krankheitskostentarif für stationäre Krankenhausbehandlung<br />

in einem Ein- oder Zweibettzimmer<br />

Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (AVB)<br />

für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung<br />

Teil I – Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Teil II – Tarifbedingungen (TB/KK 2011).<br />

I. Versicherungsfähigkeit<br />

Nach dem Tarif KHUn können Personen und ihre Familienangehörigen versichert werden, die eine<br />

Vollversicherung bei der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG haben.<br />

II.<br />

Leistungen des Versicherers<br />

1. Erstattungsfähige Kosten:<br />

Erstattungsfähig sind die Kosten für gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer.<br />

Soweit Krankenhäuser gesonderte Zuschläge für besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Fernsprecher,<br />

Radio- und Fernsehgeräte erheben, werden diese tarifgemäß erstattet.<br />

Maßgeblich für die Kostenerstattung ist, für welche Unterbringungsart (Ein- oder Zweibettzimmer) das<br />

Krankenhaus den Zuschlag zum allgemeinen Pflegesatz (Mehrbettzimmer) berechnet. Hierüber sind diesbezügliche<br />

Nachweise vorzulegen.<br />

Erstattet werden die Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen, wenn der Versicherte ein anderes als<br />

in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus in Deutschland aufsucht. Zugunsten der versicherten<br />

Person verzichtet der Versicherer auf die Anwendung des § 4 Abs. 5 MB/KK 2009. Ausgenommen von der<br />

Erstattung ist die von der GKV verlangte gesetzliche Zuzahlung.<br />

Unterscheidet das aufgesuchte Krankenhaus nach Pflegeklassen, so sind die Aufwendungen für die<br />

allgemeine Pflegeklasse (3. Klasse) nicht erstattungsfähig.<br />

Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die durch ein Elternteil während des Krankenhausaufenthaltes<br />

stationär begleitet werden, werden für die Dauer bis zu 14 Tagen pro Krankenhausaufenthalt<br />

die für das Elternteil zusätzlich entstehenden Unterbringungs- und Verpflegungskosten – bis zu einer Höhe<br />

von 35 EUR täglich – erstattet. Der Versicherer kann die Höchstgrenze von 35 EUR der Kostenentwicklung<br />

anpassen.<br />

2. Krankenhaustagegeld:<br />

Bei einem Verzicht auf eine Kostenerstattung der Wahlleistung „gesondert berechenbare Unterkunft im<br />

Ein- oder Zweibettzimmer“ kann ein Krankenhaustagegeld von täglich 20 EUR beansprucht werden. Soweit<br />

Krankenhäuser keine besonderen Zuschläge für das Ein- oder Zweibettzimmer berechnen, kann kein Krankenhaustagegeld<br />

beansprucht werden. In diesen Fällen erfolgt die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.<br />

Im Rahmen der Beitragsüberprüfung kann das Krankenhaustagegeld mit Zustimmung des Treuhänders<br />

angepasst werden.<br />

III. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung<br />

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.<br />

KHUn 01.11<br />

Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />

30140 Hannover · Telefon (0511) 362-0 · Telefax (0511) 362-2960 · www.vgh.de<br />

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