Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
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Besondere Bedingungen für die große<br />
Anwartschaftsversicherung (AwV) nach Tarif AwVG<br />
1. Allgemeine Bestimmungen<br />
Für die große AwV gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> der in<br />
Anwartschaft stehenden Tarife in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie nicht<br />
durch nachstehende Bestimmungen geändert oder ergänzt werden, und etwaige<br />
besondere Vereinbarungen.<br />
2. Voraussetzungen für den Abschluss<br />
Der Abschluss der großen AwV ist möglich für die Dauer<br />
a) einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder eines Anspruchs auf<br />
Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />
b) eines Anspruchs auf freie Heilfürsorge<br />
c) eines Auslandsaufenthaltes<br />
d) einer wirtschaftlichen Notlage.<br />
In den Fällen c) und d) ist der Abschluss nur für eine im voraus festgelegte Dauer<br />
möglich.<br />
3. Gegenstand der Versicherung<br />
3.1 Durch Abschluss der großen AwV erwirbt die versicherte Person das<br />
Recht, bei Wegfall der unter 2 a) oder b) genannten Voraussetzungen bzw.<br />
in den Fällen 2 c) oder d) nach Ablauf der vereinbarten Dauer auf die Tarife<br />
überzugehen, für die eine Anwartschaft bestand.<br />
3.2 Ein Anspruch auf die tariflichen Leistungen besteht für die Dauer der<br />
großen AwV nicht.<br />
4. Aufleben des Versicherungsschutzes<br />
4.1 Der Wegfall der Voraussetzungen für die große AwV ist nach 2 a) oder b)<br />
innerhalb einer Frist von 2 Monaten anzuzeigen und auf Verlangen des<br />
Versicherers nachzuweisen. Bei fristgemäßer Anzeige erfolgt das Aufleben<br />
des Versicherungsschutzes der als AwV geführten Tarife zum Ersten des<br />
Monats, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind.<br />
4.2 Bei einer großen AwV nach 2 c) oder d) erfolgt das Aufleben des Versicherungsschutzes<br />
der als AwV geführten Tarife nach Ablauf der vereinbarten<br />
Dauer.<br />
4.3 Nach Aufleben des Versicherungsschutzes besteht Leistungsanspruch in<br />
tariflichem Umfang auch für Krankheiten und Unfallfolgen, die während der<br />
Dauer der großen AwV eingetreten sind.<br />
Die zurückgelegte Versicherungsdauer der großen AwV wird auf die tarifliche<br />
Wartezeit angerechnet.<br />
AWVG 03.04<br />
120<br />
Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />
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