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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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Besondere Bedingungen für die große<br />

Anwartschaftsversicherung (AwV) nach Tarif AwVG<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

Für die große AwV gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> der in<br />

Anwartschaft stehenden Tarife in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie nicht<br />

durch nachstehende Bestimmungen geändert oder ergänzt werden, und etwaige<br />

besondere Vereinbarungen.<br />

2. Voraussetzungen für den Abschluss<br />

Der Abschluss der großen AwV ist möglich für die Dauer<br />

a) einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder eines Anspruchs auf<br />

Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />

b) eines Anspruchs auf freie Heilfürsorge<br />

c) eines Auslandsaufenthaltes<br />

d) einer wirtschaftlichen Notlage.<br />

In den Fällen c) und d) ist der Abschluss nur für eine im voraus festgelegte Dauer<br />

möglich.<br />

3. Gegenstand der Versicherung<br />

3.1 Durch Abschluss der großen AwV erwirbt die versicherte Person das<br />

Recht, bei Wegfall der unter 2 a) oder b) genannten Voraussetzungen bzw.<br />

in den Fällen 2 c) oder d) nach Ablauf der vereinbarten Dauer auf die Tarife<br />

überzugehen, für die eine Anwartschaft bestand.<br />

3.2 Ein Anspruch auf die tariflichen Leistungen besteht für die Dauer der<br />

großen AwV nicht.<br />

4. Aufleben des Versicherungsschutzes<br />

4.1 Der Wegfall der Voraussetzungen für die große AwV ist nach 2 a) oder b)<br />

innerhalb einer Frist von 2 Monaten anzuzeigen und auf Verlangen des<br />

Versicherers nachzuweisen. Bei fristgemäßer Anzeige erfolgt das Aufleben<br />

des Versicherungsschutzes der als AwV geführten Tarife zum Ersten des<br />

Monats, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind.<br />

4.2 Bei einer großen AwV nach 2 c) oder d) erfolgt das Aufleben des Versicherungsschutzes<br />

der als AwV geführten Tarife nach Ablauf der vereinbarten<br />

Dauer.<br />

4.3 Nach Aufleben des Versicherungsschutzes besteht Leistungsanspruch in<br />

tariflichem Umfang auch für Krankheiten und Unfallfolgen, die während der<br />

Dauer der großen AwV eingetreten sind.<br />

Die zurückgelegte Versicherungsdauer der großen AwV wird auf die tarifliche<br />

Wartezeit angerechnet.<br />

AWVG 03.04<br />

120<br />

Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />

30140 Hannover · Telefon (0511) 362-0 · Telefax (0511) 362-2960 · www.vgh.de

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