Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
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4.4 Nach Aufleben des Versicherungsschutzes besteht Leistungsanspruch in<br />
tariflichem Umfang auch für Krankheiten und Unfallfolgen, die während der<br />
Dauer der kleinen AwV eingetreten sind.<br />
Die zurückgelegte Versicherungsdauer der kleinen AwV wird auf die tarifliche<br />
Wartezeit angerechnet.<br />
4.5 Der Beitrag bei Aufleben des Versicherungsschutzes wird nach den Tarifen<br />
ermittelt, denen die kleine AwV zugrunde lag. Er wird zu dem Alter berechnet,<br />
das bei Beendigung der Anwartschaft erreicht ist.<br />
Wird bei Vertragsbeginn ein Risikozuschlag zum Einschluss bekannter Vorerkrankungen<br />
vereinbart, so ist dieser erst ab dem Zeitpunkt des Auflebens<br />
des Versicherungsschutzes zu entrichten.<br />
4.6 Wird die Anzeige nach 4.1 erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist vorgenommen,<br />
so kann das Aufleben des Versicherungsschutzes von besonderen<br />
Bedingungen abhängig gemacht werden. Das Aufleben kann dann<br />
frühestens zum nächsten Monatsersten nach Zugang der Anzeige beim<br />
Versicherer erfolgen.<br />
4.7 Wird vom Aufleben des Versicherungsschutzes kein Gebrauch gemacht,<br />
erlöschen alle erworbenen Rechte; eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.<br />
5. Beiträge<br />
5.1 Für die kleine AwV werden Jahresbeiträge erhoben, die jedoch auch in<br />
gleichen monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten gezahlt werden<br />
können, wenn beim Versicherer gleichzeitig eine andere Versicherung mit<br />
entsprechender Zahlungsweise besteht oder beantragt wird.<br />
Die aktuell gültigen Anwartschaftsprozentsätze können beim Versicherer<br />
erfragt werden.<br />
5.2 Erhöht oder vermindert sich während der Dauer der Anwartschaftsversicherung<br />
der Beitrag einschließlich eines evtl. vereinbarten Risikozuschlags,<br />
der ohne den Abschluss der kleinen Anwartschaftsversicherung<br />
zu zahlen wäre, so wird der Beitrag für die Anwartschaftsversicherung<br />
entsprechend verändert. Bei einer Beitragsänderung des der Anwartschaftsversicherung<br />
zugrunde liegenden Tarifs kann auch der Prozentsatz<br />
für die Anwartschaftsversicherung mit Wirkung für bestehende Anwartschaften<br />
geändert werden.<br />
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