auto motor zubehör - amz
auto motor zubehör - amz
auto motor zubehör - amz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Auch im Internet müssen Gesetze beachtet werden. Foto: pixelio.de<br />
lungen des Telemediengesetzes. Betroffen<br />
ist eben beinahe alles, was im Internet<br />
passiert.<br />
Was muss man beachten?<br />
Die allgemeinen Informationspflichten<br />
eines Diensteanbieters werden in § 5 des<br />
Telemediengesetzes beschrieben. Jede<br />
Rechtsform eines Unternehmens und<br />
auch Tätigkeitsbereich erfordert eine<br />
eigene Prüfung, was in welcher Form<br />
tatsächlich angegeben werden muss.<br />
Insoweit ist immer auch eine zumindest<br />
ergänzende rechtliche Beratung sinnvoll.<br />
Alle Pflichtangaben sollten immer in<br />
einem Impressum stehen, das von jeder<br />
Unterseite der Website mit höchstens<br />
zwei Klicks zu erreichen ist. Jeder Nutzer<br />
soll sich schnell über den Betreiber der<br />
Website informieren und Kontakt mit<br />
ihm aufnehmen können.<br />
Allgemein verbindlich kann man von<br />
folgenden Mindeststandards für den Inhalt<br />
eines Impressums ausgehen:<br />
Danach ist man verpflichtet, den<br />
vollständigen Namen und postalische<br />
Anschrift des Betreibers anzugeben. Eine<br />
Postfachadresse ist hierfür nicht ausreichend.<br />
Straßenname und Hausnummer<br />
sind zwingend.<br />
Bei juristischen Personen ist auch<br />
die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte,<br />
gegebenenfalls Stamm- oder<br />
Grundkapital anzugeben. Ferner muss<br />
eine Möglichkeit der unmittelbaren<br />
Kontaktaufnahme gegeben sein, also<br />
auch eine E-Mail-Adresse genannt werden,<br />
über die man schnell erreichbar<br />
ist. Ebenso notwendig ist die Angabe<br />
von Handelsregister, dortiger Registernummer<br />
sowie auch der Umsatzsteueridentifikationsnummer.<br />
Gerne vergessen<br />
wird bei KgaA und GmbHs im Falle<br />
einer Insolvenz auch, dass dies ebenfalls<br />
angegeben werden muss. Das gilt,<br />
sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />
ist.<br />
Michael Hewer<br />
T E l E M E D I E n G E S E T Z<br />
Folgen eines Verstoßes<br />
Verstößt ein Unternehmer bewusst oder<br />
auch unbewusst gegen das Telemediengesetz,<br />
kann ein Bußgeld fällig werden.<br />
Auch kann ein Wettbewerber eine Abmahnung<br />
verschicken lassen, weil zum<br />
Beispiel im Impressum ein Vorname nur<br />
abgekürzt angegeben ist.<br />
Der Betreiber erhält dann für gewöhnlich<br />
von entsprechend tätigen Rechtsanwälten<br />
ein Schreiben, in dem er<br />
zunächst auf diesen Mangel der Website<br />
hingewiesen wird. Darin wird dann<br />
erklärt, dass man damit gegen geltendes<br />
Recht verstoßen hat und aufgefordert,<br />
den Mangel innerhalb kurzer Zeit zu<br />
beheben.<br />
Die Kosten einer berechtigten Abmahnung<br />
muss der Abgemahnte für<br />
gewöhnlich tragen. Durch fehlerhafte<br />
Angaben kann dann schnell eine<br />
Rechnung in Höhe von mindestens 100<br />
Euro, oftmals sogar deutlich mehr fällig<br />
werden. Ganz leicht summieren sich die<br />
Kosten auf 400 oder 800 Euro. Dazu<br />
kommen dann noch die Gebühren des<br />
eigenen Anwalts.<br />
Wer großes Pech hat, kassiert gleich<br />
Schreiben mehrerer Anwälte. Denn sie<br />
können zu einer Unterlassung oder<br />
Umgestaltung auffordern, so lange der<br />
Verstoß besteht. Sinnvollerweise sollte<br />
man dieses Geld vorher in eine Beratung<br />
investieren und seine Website im Vorfeld<br />
vom Anwalt prüfen lassen.<br />
<strong>amz</strong> - <strong>auto</strong> | <strong>motor</strong> | <strong>zubehör</strong> Nr. 3-2011 91