08.11.2012 Aufrufe

auto motor zubehör - amz

auto motor zubehör - amz

auto motor zubehör - amz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Auch im Internet müssen Gesetze beachtet werden. Foto: pixelio.de<br />

lungen des Telemediengesetzes. Betroffen<br />

ist eben beinahe alles, was im Internet<br />

passiert.<br />

Was muss man beachten?<br />

Die allgemeinen Informationspflichten<br />

eines Diensteanbieters werden in § 5 des<br />

Telemediengesetzes beschrieben. Jede<br />

Rechtsform eines Unternehmens und<br />

auch Tätigkeitsbereich erfordert eine<br />

eigene Prüfung, was in welcher Form<br />

tatsächlich angegeben werden muss.<br />

Insoweit ist immer auch eine zumindest<br />

ergänzende rechtliche Beratung sinnvoll.<br />

Alle Pflichtangaben sollten immer in<br />

einem Impressum stehen, das von jeder<br />

Unterseite der Website mit höchstens<br />

zwei Klicks zu erreichen ist. Jeder Nutzer<br />

soll sich schnell über den Betreiber der<br />

Website informieren und Kontakt mit<br />

ihm aufnehmen können.<br />

Allgemein verbindlich kann man von<br />

folgenden Mindeststandards für den Inhalt<br />

eines Impressums ausgehen:<br />

Danach ist man verpflichtet, den<br />

vollständigen Namen und postalische<br />

Anschrift des Betreibers anzugeben. Eine<br />

Postfachadresse ist hierfür nicht ausreichend.<br />

Straßenname und Hausnummer<br />

sind zwingend.<br />

Bei juristischen Personen ist auch<br />

die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte,<br />

gegebenenfalls Stamm- oder<br />

Grundkapital anzugeben. Ferner muss<br />

eine Möglichkeit der unmittelbaren<br />

Kontaktaufnahme gegeben sein, also<br />

auch eine E-Mail-Adresse genannt werden,<br />

über die man schnell erreichbar<br />

ist. Ebenso notwendig ist die Angabe<br />

von Handelsregister, dortiger Registernummer<br />

sowie auch der Umsatzsteueridentifikationsnummer.<br />

Gerne vergessen<br />

wird bei KgaA und GmbHs im Falle<br />

einer Insolvenz auch, dass dies ebenfalls<br />

angegeben werden muss. Das gilt,<br />

sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

ist.<br />

Michael Hewer<br />

T E l E M E D I E n G E S E T Z<br />

Folgen eines Verstoßes<br />

Verstößt ein Unternehmer bewusst oder<br />

auch unbewusst gegen das Telemediengesetz,<br />

kann ein Bußgeld fällig werden.<br />

Auch kann ein Wettbewerber eine Abmahnung<br />

verschicken lassen, weil zum<br />

Beispiel im Impressum ein Vorname nur<br />

abgekürzt angegeben ist.<br />

Der Betreiber erhält dann für gewöhnlich<br />

von entsprechend tätigen Rechtsanwälten<br />

ein Schreiben, in dem er<br />

zunächst auf diesen Mangel der Website<br />

hingewiesen wird. Darin wird dann<br />

erklärt, dass man damit gegen geltendes<br />

Recht verstoßen hat und aufgefordert,<br />

den Mangel innerhalb kurzer Zeit zu<br />

beheben.<br />

Die Kosten einer berechtigten Abmahnung<br />

muss der Abgemahnte für<br />

gewöhnlich tragen. Durch fehlerhafte<br />

Angaben kann dann schnell eine<br />

Rechnung in Höhe von mindestens 100<br />

Euro, oftmals sogar deutlich mehr fällig<br />

werden. Ganz leicht summieren sich die<br />

Kosten auf 400 oder 800 Euro. Dazu<br />

kommen dann noch die Gebühren des<br />

eigenen Anwalts.<br />

Wer großes Pech hat, kassiert gleich<br />

Schreiben mehrerer Anwälte. Denn sie<br />

können zu einer Unterlassung oder<br />

Umgestaltung auffordern, so lange der<br />

Verstoß besteht. Sinnvollerweise sollte<br />

man dieses Geld vorher in eine Beratung<br />

investieren und seine Website im Vorfeld<br />

vom Anwalt prüfen lassen.<br />

<strong>amz</strong> - <strong>auto</strong> | <strong>motor</strong> | <strong>zubehör</strong> Nr. 3-2011 91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!