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Juni - Langebrück

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Informationen für <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />

Impressum<br />

Lokalanzeiger der Ortschaften <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />

Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Landeshauptstadt Dresden<br />

Verwaltungsstelle <strong>Langebrück</strong>, Weißiger Str. 5, 01465 <strong>Langebrück</strong><br />

www.langebrueck.de<br />

Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />

Postfach 120 020, 01001 Dresden<br />

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />

Ortsvorsteher Herr Hartmann<br />

Anzeigenaufnahme: Frau Trepte, Verwaltungsstelle<br />

<strong>Langebrück</strong>, Tel. (03 52 01) 8 16-11, Fax (03 52 01) 8 16-13,<br />

ortschaft-langebrueck@dresden.de<br />

Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG,<br />

Gutenbergstraße 2, 01471 Radeburg, info@druckerei-vetters.de<br />

Die Redaktion behält sich die Kürzung von Artikeln vor.<br />

Veröffentlichungen geben nicht in jedem Falle die Meinung der<br />

Redaktion oder des Herausgebers wieder.<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Für Druckfehler übernimmt die Druckerei keine Haftung!<br />

Letzter Termin für Abgabe v. Anzeigen, Texten,<br />

Berichten usw. für die Ausgabe Juli 2011 ist der<br />

10. <strong>Juni</strong> 2011.<br />

Aus dem OrtschAftsrAt LAngebrück<br />

Der Ortsvorsteher informiert:<br />

Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> hatte mit Beschluss<br />

85/2010 vom 30.10.2010 die Prüfung der Errichtung<br />

eines Werbepylonen im Kreuzungsbereich Hauptstr./<br />

Lessingstr. für das Gewerbegebiet beschlossen. Nach<br />

Aussage des Straßen- und Tiefbauamt handelt es sich<br />

bei der beschriebenen Nutzung um eine Sondernutzung.<br />

Rechtsgrundlage dafür ist die Satzung der Landeshauptstadt<br />

Dresden über Erlaubnisse und Gebühren<br />

für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in<br />

Dresden. Ausnahmen davon sind nur in wenigen Fällen<br />

möglich. Die von uns beabsichtigte Werbung für Firmen<br />

im Gewerbegebiet fällt nicht unter die möglichen Ausnahmeregelungen.<br />

Als Alternative käme die Errichtung<br />

eines Pylonen auf kommunalen Flächen am Gewerbegebiet<br />

in Betracht. Die Errichtung einer solchen Gemeinschaftswerbeanlage<br />

ist jedoch mit erheblichen Kosten<br />

verbunden, an denen sich die Unternehmen beteiligen<br />

müssten. Die Wirtschaftlichkeit muss nunmehr durch<br />

den Geschäftsbereich Wirtschaft in Abstimmung mit den<br />

ansässigen Firmen geprüft werden. Nach Vorliegen der<br />

Stellungnahme wird das Thema erneut auf die Tagesordnung<br />

des Ortschaftsrates gesetzt.<br />

Im Weiteren wurde auf Anregung des Ortschaftsrates<br />

die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Kurzzeitparken/<br />

Gehwegparken an der Bäckerei Mueller geprüft. Nach<br />

Aussage des Straßen- und Tiefbauamtes handelt es<br />

sich bei der befestigten Fläche um eine Gehwegfläche.<br />

Insofern war zu prüfen, ob dort das Gehwegparken ermöglicht<br />

werden kann. Auch wenn die besagte Fläche<br />

durch Lieferfahrzeuge befahren werden darf und sie<br />

deshalb ausreichend befestigt wurde, kommt das Gehwegparken<br />

als Kurzzeitparken dort nicht in Betracht. Bei<br />

einer Ausweisung als Kurzzeitparkfläche würde die Verkehrssicherheit<br />

negativ beeinflusst, da es sich um den<br />

unmittelbaren Kreuzungsbereich handelt. Zum Auf- und<br />

Abfahren ist baulich auch nur jeweils eine Stelle vorgesehen,<br />

sodass bei mehreren Fahrzeugen zusätzliche<br />

Rangierbewegungen notwendig wären. Damit kann die<br />

Sicherheit des Fußgängerverkehrs nicht mehr gewährleistet<br />

werden. Bei Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen<br />

muss darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass<br />

die Belieferung der Bäckerei dann nicht mehr in der vorgesehenen<br />

Art und Weise erfolgen kann.<br />

Zum Beschluss 02/2011 vom 11.01.2011 zu Winterdienstleistungen<br />

in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong> hat des<br />

Straßen- und Tiefbauamt Stellung bezogen. Demnach ist<br />

die Teilnahme an einer Ortschaftsratssitzung zum Thema<br />

Winterdienst nicht üblich und zeitlich nicht vertretbar. Die<br />

Verwaltungsstellen erhalten 1x jährlich die Möglichkeit,<br />

ihre Probleme, Anliegen und Wünsche bei der jährlichen<br />

Auswertung des vergangenen Winters vorzubringen. Danach<br />

wird abgewogen, inwieweit unter Beachtung der<br />

§§ 9 und 51 SächsStrG Netzänderungen vorgenommen<br />

werden müssen. Diese Beratung wird in der Verwaltungsstelle<br />

rechtzeitig bekannt gegeben. Weitere Termine zur<br />

Erklärung der in der Landeshauptstadt Dresden üblichen<br />

Gepflogenheiten zum Thema Winterdienst sind personell<br />

nicht leistbar. Die Stellungnahme des Brand- und Katastrophenschutzamtes<br />

besagt aus Sicht des Fachamtes<br />

nicht, dass die Neulußheimer Straße unter den winterlichen<br />

Bedingungen nicht befahrbar war. Wie bereits den<br />

Wichtige<br />

NOTRUFE<br />

POLIZEI<br />

Notruf ...................................................................110<br />

Polizeirevier Dresden-Nordwest,<br />

Osterbergstraße 24, 01127 Dresden<br />

Tel. .....................................................03 51/897680<br />

Fax ............................................... 03 51/ 89768106<br />

Außenstelle Dresden-Klotzsche .... 03 51/ 79 58 32 41<br />

Feuerwehr ............................................................112<br />

Rettungsleitstelle .................................................112<br />

ENERGIE<br />

Störstelle der DREWAG (24-h-Dienst) 0351/8608686<br />

GASSTÖRUNGEN<br />

während der Dienstzeit: ................... 03528/43850<br />

nach Dienstschluss: ........................ 0800 7879000<br />

STÖRUNGEN AN DER ÖFFENTLICHEN BELEUCHTUNG<br />

Landeshauptstadt Dresden<br />

Abt. Stadtbeleuchtung .......................03 51/488 15 55<br />

Abt. Straßen- und Tiefbauamt ............03 51/488 98 31<br />

TRINKWASSERVERSORGUNG<br />

Störstelle der DREWAG ................. 03 51/8602222<br />

ABWASSER<br />

Störstelle (24-h-Dienst) .................. 03 51/8400866

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