Juni - Langebrück
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Informationen für <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />
Impressum<br />
Lokalanzeiger der Ortschaften <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />
Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Landeshauptstadt Dresden<br />
Verwaltungsstelle <strong>Langebrück</strong>, Weißiger Str. 5, 01465 <strong>Langebrück</strong><br />
www.langebrueck.de<br />
Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />
Postfach 120 020, 01001 Dresden<br />
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />
Ortsvorsteher Herr Hartmann<br />
Anzeigenaufnahme: Frau Trepte, Verwaltungsstelle<br />
<strong>Langebrück</strong>, Tel. (03 52 01) 8 16-11, Fax (03 52 01) 8 16-13,<br />
ortschaft-langebrueck@dresden.de<br />
Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG,<br />
Gutenbergstraße 2, 01471 Radeburg, info@druckerei-vetters.de<br />
Die Redaktion behält sich die Kürzung von Artikeln vor.<br />
Veröffentlichungen geben nicht in jedem Falle die Meinung der<br />
Redaktion oder des Herausgebers wieder.<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
Für Druckfehler übernimmt die Druckerei keine Haftung!<br />
Letzter Termin für Abgabe v. Anzeigen, Texten,<br />
Berichten usw. für die Ausgabe Juli 2011 ist der<br />
10. <strong>Juni</strong> 2011.<br />
Aus dem OrtschAftsrAt LAngebrück<br />
Der Ortsvorsteher informiert:<br />
Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> hatte mit Beschluss<br />
85/2010 vom 30.10.2010 die Prüfung der Errichtung<br />
eines Werbepylonen im Kreuzungsbereich Hauptstr./<br />
Lessingstr. für das Gewerbegebiet beschlossen. Nach<br />
Aussage des Straßen- und Tiefbauamt handelt es sich<br />
bei der beschriebenen Nutzung um eine Sondernutzung.<br />
Rechtsgrundlage dafür ist die Satzung der Landeshauptstadt<br />
Dresden über Erlaubnisse und Gebühren<br />
für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in<br />
Dresden. Ausnahmen davon sind nur in wenigen Fällen<br />
möglich. Die von uns beabsichtigte Werbung für Firmen<br />
im Gewerbegebiet fällt nicht unter die möglichen Ausnahmeregelungen.<br />
Als Alternative käme die Errichtung<br />
eines Pylonen auf kommunalen Flächen am Gewerbegebiet<br />
in Betracht. Die Errichtung einer solchen Gemeinschaftswerbeanlage<br />
ist jedoch mit erheblichen Kosten<br />
verbunden, an denen sich die Unternehmen beteiligen<br />
müssten. Die Wirtschaftlichkeit muss nunmehr durch<br />
den Geschäftsbereich Wirtschaft in Abstimmung mit den<br />
ansässigen Firmen geprüft werden. Nach Vorliegen der<br />
Stellungnahme wird das Thema erneut auf die Tagesordnung<br />
des Ortschaftsrates gesetzt.<br />
Im Weiteren wurde auf Anregung des Ortschaftsrates<br />
die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Kurzzeitparken/<br />
Gehwegparken an der Bäckerei Mueller geprüft. Nach<br />
Aussage des Straßen- und Tiefbauamtes handelt es<br />
sich bei der befestigten Fläche um eine Gehwegfläche.<br />
Insofern war zu prüfen, ob dort das Gehwegparken ermöglicht<br />
werden kann. Auch wenn die besagte Fläche<br />
durch Lieferfahrzeuge befahren werden darf und sie<br />
deshalb ausreichend befestigt wurde, kommt das Gehwegparken<br />
als Kurzzeitparken dort nicht in Betracht. Bei<br />
einer Ausweisung als Kurzzeitparkfläche würde die Verkehrssicherheit<br />
negativ beeinflusst, da es sich um den<br />
unmittelbaren Kreuzungsbereich handelt. Zum Auf- und<br />
Abfahren ist baulich auch nur jeweils eine Stelle vorgesehen,<br />
sodass bei mehreren Fahrzeugen zusätzliche<br />
Rangierbewegungen notwendig wären. Damit kann die<br />
Sicherheit des Fußgängerverkehrs nicht mehr gewährleistet<br />
werden. Bei Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen<br />
muss darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass<br />
die Belieferung der Bäckerei dann nicht mehr in der vorgesehenen<br />
Art und Weise erfolgen kann.<br />
Zum Beschluss 02/2011 vom 11.01.2011 zu Winterdienstleistungen<br />
in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong> hat des<br />
Straßen- und Tiefbauamt Stellung bezogen. Demnach ist<br />
die Teilnahme an einer Ortschaftsratssitzung zum Thema<br />
Winterdienst nicht üblich und zeitlich nicht vertretbar. Die<br />
Verwaltungsstellen erhalten 1x jährlich die Möglichkeit,<br />
ihre Probleme, Anliegen und Wünsche bei der jährlichen<br />
Auswertung des vergangenen Winters vorzubringen. Danach<br />
wird abgewogen, inwieweit unter Beachtung der<br />
§§ 9 und 51 SächsStrG Netzänderungen vorgenommen<br />
werden müssen. Diese Beratung wird in der Verwaltungsstelle<br />
rechtzeitig bekannt gegeben. Weitere Termine zur<br />
Erklärung der in der Landeshauptstadt Dresden üblichen<br />
Gepflogenheiten zum Thema Winterdienst sind personell<br />
nicht leistbar. Die Stellungnahme des Brand- und Katastrophenschutzamtes<br />
besagt aus Sicht des Fachamtes<br />
nicht, dass die Neulußheimer Straße unter den winterlichen<br />
Bedingungen nicht befahrbar war. Wie bereits den<br />
Wichtige<br />
NOTRUFE<br />
POLIZEI<br />
Notruf ...................................................................110<br />
Polizeirevier Dresden-Nordwest,<br />
Osterbergstraße 24, 01127 Dresden<br />
Tel. .....................................................03 51/897680<br />
Fax ............................................... 03 51/ 89768106<br />
Außenstelle Dresden-Klotzsche .... 03 51/ 79 58 32 41<br />
Feuerwehr ............................................................112<br />
Rettungsleitstelle .................................................112<br />
ENERGIE<br />
Störstelle der DREWAG (24-h-Dienst) 0351/8608686<br />
GASSTÖRUNGEN<br />
während der Dienstzeit: ................... 03528/43850<br />
nach Dienstschluss: ........................ 0800 7879000<br />
STÖRUNGEN AN DER ÖFFENTLICHEN BELEUCHTUNG<br />
Landeshauptstadt Dresden<br />
Abt. Stadtbeleuchtung .......................03 51/488 15 55<br />
Abt. Straßen- und Tiefbauamt ............03 51/488 98 31<br />
TRINKWASSERVERSORGUNG<br />
Störstelle der DREWAG ................. 03 51/8602222<br />
ABWASSER<br />
Störstelle (24-h-Dienst) .................. 03 51/8400866