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Juni - Langebrück

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essenten gefordert, um den Weiterbetrieb des <strong>Langebrück</strong>er<br />

Feriendorfes, Dörnichtweg 4, zu gewährleisten.<br />

Hintergrund für das schnelle Handeln sind die Ende <strong>Juni</strong><br />

2011 zu befürchtenden Einschränkungen zum bestehenden<br />

Bestandsschutz. Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong><br />

machte geltend, dass er bei der Entscheidung über die<br />

langfristige Nutzung des Objektes durch das Liegenschaftsamt<br />

zu beteiligen ist. Leider wurden bisher keine<br />

ausreichenden Maßnahmen durch das Liegenschaftsamt<br />

und den Geschäftsbereich Finanzen getroffen um eine<br />

schnellen Wiederbelebung des Objektes zu ermöglichen.<br />

Bedenken wurden vor allem hinsichtlich haftungsrechtlicher<br />

Fragen und ggf. möglicher Investitionsforderungen<br />

bei einer Vermietung geäußert. Aufgrund von<br />

Beschädigungen an der Elektrozuleitung zum Objekt im<br />

Rahmen von Bauarbeiten wurde es darüber hinaus nunmehr<br />

erforderlich die elektrotechnische Erschließung des<br />

Feriendorfes zu prüfen und eine Lösung zu erarbeiten.<br />

Auch hier konnte bisher trotz vorliegendem Angebot keine<br />

Lösung mit dem Liegenschaftsamt erreicht werden.<br />

Daher hat der Ortschaftsrat nunmehr mehrheitlich nachfolgenden<br />

Beschluss gefasst:<br />

Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> beauftragt das Liegenschaftsamt,<br />

unmittelbar Verkaufsverhandlungen zur<br />

Veräußerung des Objektes Feriendorf <strong>Langebrück</strong>,<br />

Dörnichtweg 4, 01465 <strong>Langebrück</strong>, mit dem durch den<br />

Ortschaftsrat präferierten Bewerber für eine Weiterbetreibung<br />

des Objektes als Freizeit-, Sport- und Erholungsdorf<br />

aufzunehmen und unter Berücksichtigung des<br />

Gesamtzustandes und der ausstehenden Investitionen<br />

sowie unter Beachtung der durch die Landeshauptstadt<br />

Dresden getätigten Erwerbskosten bis spätestens zum<br />

28.06.2011 zu veräußern.<br />

In den Verkaufsvertrag ist ein Vorkaufsrecht zum Verkaufswert<br />

zuzüglich wertsteigender Investitionen abzüglich<br />

Abschreibungskosten für den Fall der Veräußerung<br />

durch den neuen Eigentümer aufzunehmen. Ergänzend<br />

wird die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> mit dem neuen Eigentümer<br />

eine Charta über Kooperationen mit Vereinen und<br />

Institutionen der Ortschaft schließen.<br />

Der Ortschaftsrat beauftragt das Liegenschaftsamt, auf<br />

Grundlage der Feststellungen der Elektrofachfirma die<br />

Anbindung des Objektes über das Zuleitungskabel Postgelände<br />

unter Beteiligung der örtlichen Verwaltungsstelle<br />

über den Energieversorger prüfen zu lassen. In diesem<br />

Zusammenhang bittet der Ortschaftsrat um Darstellung,<br />

wie und in welchem Zeitraum die langfristige stromtechnische<br />

Erschließung der Objekte Waldbad und ehem.<br />

Postgelände gesichert werden sollen. Die für die Anbindung<br />

des Objektes erforderlichen Kosten entsprechend<br />

der Feststellung der Elektrofachfirma von ca. 3.000 EUR<br />

würde vor einer Veräußerung an einen neuen Eigentümer<br />

die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> tragen.<br />

Der Ortschaftsrat bevollmächtigt den Ortsvorsteher, im<br />

Auftrag des Ortschaftsrates, in diesem Prozess die Interessen<br />

der Ortschaft im Sinne dieses Beschlusses zu<br />

vertreten. Dem Ortschaftsrat ist zum 14.06.2011 über den<br />

Stand der Umsetzung zu berichten.<br />

Zu den laufenden Planungen hinsichtlich der Änderungen<br />

des Flächennutzungsplanes und der Ausweitung<br />

des B-Plan-Gebietes für eine Erweiterung des Firmengeländes<br />

der MICRO-EPSILON Optronic GmbH hat sich<br />

der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> klar zu einer Erweiterung<br />

bekannt. Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> präferiert die Umsetzung<br />

des B-Planes Nr. 349 Dresden-<strong>Langebrück</strong> Nr.<br />

8 Erweiterung Gewerbegebiet Lösigberg. Alternativ sind<br />

die Voraussetzungen am Standort Lessingstraße, Flur-<br />

- 4 -<br />

stücke 334/11, 333/12, 332/12, 333/13, 333/14, 332/13<br />

und 332/14 planerseitig voranzutreiben. Der Ortschaftsrat<br />

<strong>Langebrück</strong> fordert darüber hinaus seine Beteiligung<br />

an den weiteren Planungsschritten. Eine abschließende<br />

Entscheidung zu den Möglichkeiten einer baulichen Umsetzung<br />

der präferierten Entscheidung zu Pkt. 2 soll bis<br />

spätestens 30.09.2011 erfolgen. Die Möglichkeiten der<br />

Umsetzung einer Alternativlösung zu Pkt. 3 sollen bis<br />

30.07.2011 vorliegen.<br />

Im Weiteren wurden durch den Ortschaftsrat nachfolgende<br />

Mittelverwendungen beschlossen:<br />

• Zuwendungen an den Kulturverein <strong>Langebrück</strong> e.V<br />

in Höhe von 900,00 EUR als Projektförderung und<br />

350,00 EUR als institutionelle Förderung<br />

• Zuwendung an die Urania e.V. Ortsgruppe<br />

<strong>Langebrück</strong> in Höhe von 1.000 EUR.<br />

• Erwerb von 4 Hundetoiletten einschließlich<br />

Abfallcontainer für ein Pilotprojekt in <strong>Langebrück</strong>.<br />

• Erwerb eines Schaukasten für das Bürgerhaus.<br />

• Durchführung der Grund- und Glasreinigung für<br />

das Jahr 2011 im Bürgerhaus.<br />

Zur Weiterbetreibung des Waldbades <strong>Langebrück</strong> in der<br />

Saison 2011 und der Saison 2012 hat der Ortschaftsrat<br />

Herrn Beine von der QAD zur nächsten Ortschaftsratssitzung<br />

am 14.06.2011 zu den Themen Betreibung Waldbad<br />

<strong>Langebrück</strong> 2011, Aktivitäten der QAD, personelle<br />

und organisatorische Ausgestaltung 2011, Kooperation/<br />

Zusammenarbeit mit der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>, Perspektive<br />

der Badbetreibung durch die QAD über das Jahr<br />

2011 hinaus, eingeladen. Nunmehr wurde bekannt, dass<br />

die QAD mbH die Betreibung des Waldbades <strong>Langebrück</strong><br />

mit dem Ende der Saison 2011 einstellt und die<br />

Betreibung dann wieder über den Sportstätten- und Bäderbetrieb<br />

der Landeshauptstadt Dresden erfolgen soll.<br />

Daher wird der Leiter des Eigenbetriebes an der <strong>Juni</strong>-<br />

Sitzung des Ortschaftsrates teilnehmen.<br />

Der Landgasthof „Hofewiese“ wurde nunmehr grundbuchrechtlich<br />

wieder an die Landeshauptstadt Dresden<br />

übertragen. Damit befindet sich die Landeshauptstadt<br />

Dresden wieder abschließend in der Eigentümerfunktion.<br />

Derzeit läuft die Abstimmung mit dem Nutzer zur Übergabe<br />

des Geländes, welche für Mitte <strong>Juni</strong> 2011 zu erwarten<br />

ist. Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> stimmt derzeit mit dem<br />

Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Dresden das<br />

weitere Verfahren ab. Geplant ist, nach erfolgter Übergabe<br />

das Objekt im Rahmen einer Begehung mit dem<br />

Ortschaftsrat zu besichtigen und in der Folge auch der<br />

Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, einen Eindruck<br />

über den Zustand des Objektes zu gewinnen. Über das<br />

Verfahren und die Termine wird der Ortschaftsrat die Öffentlichkeit<br />

informieren.<br />

Christian Hartmann MdL<br />

Ortsvorsteher<br />

Zweiradhaus<br />

Klaus Binder<br />

Verkauf + Service<br />

01465 <strong>Langebrück</strong> – Dresdner Str. 3<br />

Tel.: 035201/81412 • 0151/58153384<br />

zweirad-binder-langebrueck@t-online.de

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