Juni - Langebrück
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Juni - Langebrück
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essenten gefordert, um den Weiterbetrieb des <strong>Langebrück</strong>er<br />
Feriendorfes, Dörnichtweg 4, zu gewährleisten.<br />
Hintergrund für das schnelle Handeln sind die Ende <strong>Juni</strong><br />
2011 zu befürchtenden Einschränkungen zum bestehenden<br />
Bestandsschutz. Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong><br />
machte geltend, dass er bei der Entscheidung über die<br />
langfristige Nutzung des Objektes durch das Liegenschaftsamt<br />
zu beteiligen ist. Leider wurden bisher keine<br />
ausreichenden Maßnahmen durch das Liegenschaftsamt<br />
und den Geschäftsbereich Finanzen getroffen um eine<br />
schnellen Wiederbelebung des Objektes zu ermöglichen.<br />
Bedenken wurden vor allem hinsichtlich haftungsrechtlicher<br />
Fragen und ggf. möglicher Investitionsforderungen<br />
bei einer Vermietung geäußert. Aufgrund von<br />
Beschädigungen an der Elektrozuleitung zum Objekt im<br />
Rahmen von Bauarbeiten wurde es darüber hinaus nunmehr<br />
erforderlich die elektrotechnische Erschließung des<br />
Feriendorfes zu prüfen und eine Lösung zu erarbeiten.<br />
Auch hier konnte bisher trotz vorliegendem Angebot keine<br />
Lösung mit dem Liegenschaftsamt erreicht werden.<br />
Daher hat der Ortschaftsrat nunmehr mehrheitlich nachfolgenden<br />
Beschluss gefasst:<br />
Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> beauftragt das Liegenschaftsamt,<br />
unmittelbar Verkaufsverhandlungen zur<br />
Veräußerung des Objektes Feriendorf <strong>Langebrück</strong>,<br />
Dörnichtweg 4, 01465 <strong>Langebrück</strong>, mit dem durch den<br />
Ortschaftsrat präferierten Bewerber für eine Weiterbetreibung<br />
des Objektes als Freizeit-, Sport- und Erholungsdorf<br />
aufzunehmen und unter Berücksichtigung des<br />
Gesamtzustandes und der ausstehenden Investitionen<br />
sowie unter Beachtung der durch die Landeshauptstadt<br />
Dresden getätigten Erwerbskosten bis spätestens zum<br />
28.06.2011 zu veräußern.<br />
In den Verkaufsvertrag ist ein Vorkaufsrecht zum Verkaufswert<br />
zuzüglich wertsteigender Investitionen abzüglich<br />
Abschreibungskosten für den Fall der Veräußerung<br />
durch den neuen Eigentümer aufzunehmen. Ergänzend<br />
wird die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> mit dem neuen Eigentümer<br />
eine Charta über Kooperationen mit Vereinen und<br />
Institutionen der Ortschaft schließen.<br />
Der Ortschaftsrat beauftragt das Liegenschaftsamt, auf<br />
Grundlage der Feststellungen der Elektrofachfirma die<br />
Anbindung des Objektes über das Zuleitungskabel Postgelände<br />
unter Beteiligung der örtlichen Verwaltungsstelle<br />
über den Energieversorger prüfen zu lassen. In diesem<br />
Zusammenhang bittet der Ortschaftsrat um Darstellung,<br />
wie und in welchem Zeitraum die langfristige stromtechnische<br />
Erschließung der Objekte Waldbad und ehem.<br />
Postgelände gesichert werden sollen. Die für die Anbindung<br />
des Objektes erforderlichen Kosten entsprechend<br />
der Feststellung der Elektrofachfirma von ca. 3.000 EUR<br />
würde vor einer Veräußerung an einen neuen Eigentümer<br />
die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> tragen.<br />
Der Ortschaftsrat bevollmächtigt den Ortsvorsteher, im<br />
Auftrag des Ortschaftsrates, in diesem Prozess die Interessen<br />
der Ortschaft im Sinne dieses Beschlusses zu<br />
vertreten. Dem Ortschaftsrat ist zum 14.06.2011 über den<br />
Stand der Umsetzung zu berichten.<br />
Zu den laufenden Planungen hinsichtlich der Änderungen<br />
des Flächennutzungsplanes und der Ausweitung<br />
des B-Plan-Gebietes für eine Erweiterung des Firmengeländes<br />
der MICRO-EPSILON Optronic GmbH hat sich<br />
der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> klar zu einer Erweiterung<br />
bekannt. Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> präferiert die Umsetzung<br />
des B-Planes Nr. 349 Dresden-<strong>Langebrück</strong> Nr.<br />
8 Erweiterung Gewerbegebiet Lösigberg. Alternativ sind<br />
die Voraussetzungen am Standort Lessingstraße, Flur-<br />
- 4 -<br />
stücke 334/11, 333/12, 332/12, 333/13, 333/14, 332/13<br />
und 332/14 planerseitig voranzutreiben. Der Ortschaftsrat<br />
<strong>Langebrück</strong> fordert darüber hinaus seine Beteiligung<br />
an den weiteren Planungsschritten. Eine abschließende<br />
Entscheidung zu den Möglichkeiten einer baulichen Umsetzung<br />
der präferierten Entscheidung zu Pkt. 2 soll bis<br />
spätestens 30.09.2011 erfolgen. Die Möglichkeiten der<br />
Umsetzung einer Alternativlösung zu Pkt. 3 sollen bis<br />
30.07.2011 vorliegen.<br />
Im Weiteren wurden durch den Ortschaftsrat nachfolgende<br />
Mittelverwendungen beschlossen:<br />
• Zuwendungen an den Kulturverein <strong>Langebrück</strong> e.V<br />
in Höhe von 900,00 EUR als Projektförderung und<br />
350,00 EUR als institutionelle Förderung<br />
• Zuwendung an die Urania e.V. Ortsgruppe<br />
<strong>Langebrück</strong> in Höhe von 1.000 EUR.<br />
• Erwerb von 4 Hundetoiletten einschließlich<br />
Abfallcontainer für ein Pilotprojekt in <strong>Langebrück</strong>.<br />
• Erwerb eines Schaukasten für das Bürgerhaus.<br />
• Durchführung der Grund- und Glasreinigung für<br />
das Jahr 2011 im Bürgerhaus.<br />
Zur Weiterbetreibung des Waldbades <strong>Langebrück</strong> in der<br />
Saison 2011 und der Saison 2012 hat der Ortschaftsrat<br />
Herrn Beine von der QAD zur nächsten Ortschaftsratssitzung<br />
am 14.06.2011 zu den Themen Betreibung Waldbad<br />
<strong>Langebrück</strong> 2011, Aktivitäten der QAD, personelle<br />
und organisatorische Ausgestaltung 2011, Kooperation/<br />
Zusammenarbeit mit der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>, Perspektive<br />
der Badbetreibung durch die QAD über das Jahr<br />
2011 hinaus, eingeladen. Nunmehr wurde bekannt, dass<br />
die QAD mbH die Betreibung des Waldbades <strong>Langebrück</strong><br />
mit dem Ende der Saison 2011 einstellt und die<br />
Betreibung dann wieder über den Sportstätten- und Bäderbetrieb<br />
der Landeshauptstadt Dresden erfolgen soll.<br />
Daher wird der Leiter des Eigenbetriebes an der <strong>Juni</strong>-<br />
Sitzung des Ortschaftsrates teilnehmen.<br />
Der Landgasthof „Hofewiese“ wurde nunmehr grundbuchrechtlich<br />
wieder an die Landeshauptstadt Dresden<br />
übertragen. Damit befindet sich die Landeshauptstadt<br />
Dresden wieder abschließend in der Eigentümerfunktion.<br />
Derzeit läuft die Abstimmung mit dem Nutzer zur Übergabe<br />
des Geländes, welche für Mitte <strong>Juni</strong> 2011 zu erwarten<br />
ist. Der Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong> stimmt derzeit mit dem<br />
Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Dresden das<br />
weitere Verfahren ab. Geplant ist, nach erfolgter Übergabe<br />
das Objekt im Rahmen einer Begehung mit dem<br />
Ortschaftsrat zu besichtigen und in der Folge auch der<br />
Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, einen Eindruck<br />
über den Zustand des Objektes zu gewinnen. Über das<br />
Verfahren und die Termine wird der Ortschaftsrat die Öffentlichkeit<br />
informieren.<br />
Christian Hartmann MdL<br />
Ortsvorsteher<br />
Zweiradhaus<br />
Klaus Binder<br />
Verkauf + Service<br />
01465 <strong>Langebrück</strong> – Dresdner Str. 3<br />
Tel.: 035201/81412 • 0151/58153384<br />
zweirad-binder-langebrueck@t-online.de