pdf-Datei - Bergische Universität Wuppertal
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Gleichstellungsranking 2011:<br />
Uni im oberen Mittelfeld<br />
Die <strong>Bergische</strong> <strong>Universität</strong> belegt im bundesweiten<br />
Gleichstellungsranking des Kompetenzzentrums<br />
Frauen in Wissenschaft und<br />
Forschung (CEWS) einen mittleren Rang (9<br />
von 14 möglichen Punkten) und kann sich<br />
damit gegenüber dem Gleichstellungsrank-<br />
ing 2009 um eine Ranggruppe verbessern.<br />
Mit dem Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten<br />
legt das CEWS die fünfte Ausgabe<br />
seit 2003 vor. Es stützt sich auf Daten von<br />
2009. Bewertet werden die Hochschulen und<br />
Bundesländer mit Blick auf den Frauenanteil an<br />
den wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen.<br />
Berücksichtigt werden auch Veränderungen im<br />
Zeitverlauf beim wissenschaftlichen und künstlerischen<br />
Personal und bei den Professuren.<br />
Die <strong>Bergische</strong> Uni gehört in den Bereichen<br />
„Studierende“, „Habilitation“, „Steigerung<br />
des Frauenanteils am wissenschaftlichen und<br />
künstlerischen Personal gegenüber 2004“ und<br />
„Steigerung des Frauenanteils an den Professuren<br />
gegenüber 2004“ zur Spitzengruppe. Im<br />
Bereich Professuren belegt sie einen mittleren<br />
Platz. Bei Promotionen und wissenschaftlichem<br />
Personal gehört sie zur Schlussgruppe, liegt<br />
damit aber im Trend der NRW-<strong>Universität</strong>en.<br />
Der Frauenanteil an den Promotionen beträgt<br />
in <strong>Wuppertal</strong> 30,5 Prozent, an den Habilitationen<br />
33,3 Prozent. Professuren sind mit 21,8<br />
Prozent von Frauen besetzt. Der Anteil der<br />
weiblichen Beschäftigten beträgt 30,5 Prozent.<br />
Hingegen sind mit 53,9 Prozent mehr als die<br />
Hälfte der Studierenden weiblich. Der Professorinnenanteil<br />
konnte von 13,1 Prozent in 2004<br />
auf 21,8 Prozent 2009 gesteigert werden, der<br />
Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal<br />
von 20,5 auf 30,5 Prozent. Gleichstellungsbeauftragte<br />
Dr. Christel<br />
Hornstein (Foto): „Die<br />
<strong>Bergische</strong> <strong>Universität</strong><br />
hat sich im Gleichstellungsranking<br />
gut<br />
positioniert und gehört<br />
zu den Aufsteiger-<br />
Unis in NRW. Es ist<br />
aber unverkennbar,<br />
dass deutliche Ausbaupotenziale<br />
bei der<br />
Nachwuchsförderung von Frauen bestehen.“<br />
Die Daten belegten zwar einen kontinuierlichen<br />
Anstieg des Wissenschaftlerinnen-Anteils; ob<br />
dies allerdings ausreiche, um im bundesweiten<br />
Vergleich der <strong>Universität</strong>en anschlussfähig zu<br />
sein, werde sich im Ranking 2013 zeigen.<br />
Kontakt:<br />
Dr. Christel Hornstein<br />
Telefon 0202/439-3090<br />
E-Mail hornstei@uni-wuppertal.de<br />
Altkanzler: Ein Glücksfall<br />
Rathaus: Ehrung für Dr. Klaus Peters zum 75. Geburtstag/<br />
Er kommentiert weiterhin das NRW-Hochschulrecht<br />
Geburtstagsempfang für Altkanzler Dr. Klaus Peters im Barmer Rathaus (v.l.n.r.): Uni-Rektor Prof. Dr. Lambert T.<br />
Koch, Prof. Dr. Dr.h.c. Siegfried Maser, Rektor der <strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong> von 1987 bis 1991, Peters Ehefrau Prof.<br />
Dr. Dr.h.c. Gisa Rauh, der Geehrte, Dr. Willfried Penner, langjähriger SPD-Bundestagsabgeordneter, ehemaliger<br />
Staatssekretär und Ehrenbürger der Stadt <strong>Wuppertal</strong>, und Oberbürgermeister Peter Jung.<br />
Anlässlich seines 75. Geburtstages ist Dr.<br />
Klaus Peters, von 1972 bis 2001 Kanzler der<br />
<strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong>, von Oberbürgermeister<br />
Peter Jung und Rektor Prof. Dr. Lambert<br />
T. Koch im Rathaus geehrt worden.<br />
1965 war der gebürtige <strong>Wuppertal</strong>er in den<br />
Dienst der Stadtverwaltung <strong>Wuppertal</strong> eingetreten,<br />
zunächst als Referent des Baudezernenten<br />
Prof. Friedrich Hetzelt, später als persönlicher<br />
Referent des damaligen Oberstadtdirektors<br />
Werner Stelly.<br />
Als sich 1970 die Aussichten auf Gründung<br />
einer <strong>Universität</strong> konkretisierten, richtete die<br />
Stadt ein Amt für Hochschulfragen ein, dessen<br />
Leitung Dr. Peters übernahm. „Dank Ihrer herausragenden<br />
Vorbereitung zur Gründung der<br />
damaligen Gesamthochschule gab es im Vergleich<br />
zu den anderen Gesamthochschulen sehr<br />
viel weniger Rechtsprobleme, Einsprüche und<br />
Nachbesserungsbedarf“, würdigte OB Jung die<br />
Verdienste Peters um Stadt und <strong>Universität</strong>.<br />
Dr. Peters sei ein Glücksfall für die Hochschule<br />
gewesen, betonte Rektor Prof. Koch.<br />
Mit Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick,<br />
Kreativität und Disziplin habe<br />
er maßgeblich zu Gründung und Aufbau der<br />
<strong>Universität</strong> beigetragen. 2001 trat Klaus Peters<br />
als dienstältester deutscher <strong>Universität</strong>skanzler<br />
in den Ruhestand. Er ist Träger des Bundesverdienstkreuzes<br />
und des Landesordens NRW.<br />
Anfang Februar verlieh die <strong>Bergische</strong> <strong>Universität</strong><br />
ihrem Gründungskanzler die Ehrenbürgerschaft<br />
(Bericht folgt!).<br />
Auch im Ruhestand ist der Verwaltungsjurist<br />
Peters dem <strong>Universität</strong>swesen durch zahlreiche<br />
Fachbeiträge zum Wissenschaftsrecht und zur<br />
Wissenschaftsverwaltung verbunden geblieben.<br />
Jüngster Beleg: Seine kürzlich erschienene<br />
Mitkommentierung des Hochschulgesetzes<br />
(HG) von NRW im Rahmen eines dreibändigen<br />
Standardwerkes in Loseblattform, das von den<br />
Rechtsprofessoren Dr. Dieter Leuze und Dr.<br />
Volker Epping herausgegeben wird. Auf insgesamt<br />
72 Seiten wichtige Paragraphen dieses<br />
Gesetzes – und zwar die §§ 5 bis 8 und 77 HG<br />
– kommentierend, beschränkt sich Peters nicht<br />
auf bloße Erläuterungen der jeweiligen Vorschriften.<br />
Sondern er setzt sich auch kritisch<br />
mit verschiedenen – wie er sagt – Unzulänglichkeiten<br />
und Ungereimtheiten auseinander, die<br />
nach seiner Auffassung der von einer CDU/FDP<br />
Koalition im NRW-Landtag beschlossenen Gesetzesfassung<br />
aus dem Jahre 2006 anhaften.<br />
So erzeuge – wie er gegen § 5 Absatz 2 HG<br />
ins Feld führt – das nunmehrige „verbetriebswirtschaftlichte“<br />
Steuerungsmodell der Wirtschaftsführung<br />
paradoxerweise mehr Bürokratie<br />
in den Hochschulen als die vorherige rechtlich<br />
geprägte Haushaltsführung auf der Grundlage<br />
der Landeshaushaltsordnung. Weiterhin beanstandet<br />
er die Missachtung des in Artikel 31 des<br />
Grundgesetzes niedergelegten Vorrangs von<br />
Bundesrecht vor Landesrecht, indem das Land<br />
seine finanzielle Einstandspflicht im Falle der<br />
etwaigen Zahlungsunfähigkeit einer von ihm getragenen<br />
Hochschule mit § 5 Absatz 5 und 6 HG<br />
einzuschränken versucht. Dies aber widerspreche<br />
zwingenden Rechtsnormen des Bundes.<br />
Nachdrücklich bemängelt der Kommentator<br />
(zu § 7 Absatz 1 HG) die zeit- und kostenaufwendige<br />
Pflicht der Fachbereiche, einen<br />
ursprünglich schon einmal von einer privatrechtlichen<br />
Akkreditierungsagentur genehmigten<br />
(akkreditierten) Studiengang alle fünf Jahre<br />
erneut genehmigen (reakkreditieren) zu lassen.<br />
Dazu seine Forderung an eine künftige Gesetzesreform:<br />
Reakkreditierungen nur noch bei<br />
zwischenzeitlichen, wesentlichen Änderungen<br />
an dem ursprünglich akkreditierten Studiengang.<br />
(Peters in: Leuze / Epping (Hrsg.), Hochschulgesetz<br />
Nordrhein-Westfalen – HG NRW;<br />
Kommentar / Band 2 ; Verlag Ernst und Werner<br />
Gieseking, Bielefeld.)<br />
25<br />
Foto Stadt <strong>Wuppertal</strong>/Markus Bien<br />
WUPPERTALER UNIMAGAZIN Nr. 44 Wintersemester 2011/2012