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pdf-Datei - Bergische Universität Wuppertal

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Gleichstellungsranking 2011:<br />

Uni im oberen Mittelfeld<br />

Die <strong>Bergische</strong> <strong>Universität</strong> belegt im bundesweiten<br />

Gleichstellungsranking des Kompetenzzentrums<br />

Frauen in Wissenschaft und<br />

Forschung (CEWS) einen mittleren Rang (9<br />

von 14 möglichen Punkten) und kann sich<br />

damit gegenüber dem Gleichstellungsrank-<br />

ing 2009 um eine Ranggruppe verbessern.<br />

Mit dem Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten<br />

legt das CEWS die fünfte Ausgabe<br />

seit 2003 vor. Es stützt sich auf Daten von<br />

2009. Bewertet werden die Hochschulen und<br />

Bundesländer mit Blick auf den Frauenanteil an<br />

den wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen.<br />

Berücksichtigt werden auch Veränderungen im<br />

Zeitverlauf beim wissenschaftlichen und künstlerischen<br />

Personal und bei den Professuren.<br />

Die <strong>Bergische</strong> Uni gehört in den Bereichen<br />

„Studierende“, „Habilitation“, „Steigerung<br />

des Frauenanteils am wissenschaftlichen und<br />

künstlerischen Personal gegenüber 2004“ und<br />

„Steigerung des Frauenanteils an den Professuren<br />

gegenüber 2004“ zur Spitzengruppe. Im<br />

Bereich Professuren belegt sie einen mittleren<br />

Platz. Bei Promotionen und wissenschaftlichem<br />

Personal gehört sie zur Schlussgruppe, liegt<br />

damit aber im Trend der NRW-<strong>Universität</strong>en.<br />

Der Frauenanteil an den Promotionen beträgt<br />

in <strong>Wuppertal</strong> 30,5 Prozent, an den Habilitationen<br />

33,3 Prozent. Professuren sind mit 21,8<br />

Prozent von Frauen besetzt. Der Anteil der<br />

weiblichen Beschäftigten beträgt 30,5 Prozent.<br />

Hingegen sind mit 53,9 Prozent mehr als die<br />

Hälfte der Studierenden weiblich. Der Professorinnenanteil<br />

konnte von 13,1 Prozent in 2004<br />

auf 21,8 Prozent 2009 gesteigert werden, der<br />

Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal<br />

von 20,5 auf 30,5 Prozent. Gleichstellungsbeauftragte<br />

Dr. Christel<br />

Hornstein (Foto): „Die<br />

<strong>Bergische</strong> <strong>Universität</strong><br />

hat sich im Gleichstellungsranking<br />

gut<br />

positioniert und gehört<br />

zu den Aufsteiger-<br />

Unis in NRW. Es ist<br />

aber unverkennbar,<br />

dass deutliche Ausbaupotenziale<br />

bei der<br />

Nachwuchsförderung von Frauen bestehen.“<br />

Die Daten belegten zwar einen kontinuierlichen<br />

Anstieg des Wissenschaftlerinnen-Anteils; ob<br />

dies allerdings ausreiche, um im bundesweiten<br />

Vergleich der <strong>Universität</strong>en anschlussfähig zu<br />

sein, werde sich im Ranking 2013 zeigen.<br />

Kontakt:<br />

Dr. Christel Hornstein<br />

Telefon 0202/439-3090<br />

E-Mail hornstei@uni-wuppertal.de<br />

Altkanzler: Ein Glücksfall<br />

Rathaus: Ehrung für Dr. Klaus Peters zum 75. Geburtstag/<br />

Er kommentiert weiterhin das NRW-Hochschulrecht<br />

Geburtstagsempfang für Altkanzler Dr. Klaus Peters im Barmer Rathaus (v.l.n.r.): Uni-Rektor Prof. Dr. Lambert T.<br />

Koch, Prof. Dr. Dr.h.c. Siegfried Maser, Rektor der <strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong> von 1987 bis 1991, Peters Ehefrau Prof.<br />

Dr. Dr.h.c. Gisa Rauh, der Geehrte, Dr. Willfried Penner, langjähriger SPD-Bundestagsabgeordneter, ehemaliger<br />

Staatssekretär und Ehrenbürger der Stadt <strong>Wuppertal</strong>, und Oberbürgermeister Peter Jung.<br />

Anlässlich seines 75. Geburtstages ist Dr.<br />

Klaus Peters, von 1972 bis 2001 Kanzler der<br />

<strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong>, von Oberbürgermeister<br />

Peter Jung und Rektor Prof. Dr. Lambert<br />

T. Koch im Rathaus geehrt worden.<br />

1965 war der gebürtige <strong>Wuppertal</strong>er in den<br />

Dienst der Stadtverwaltung <strong>Wuppertal</strong> eingetreten,<br />

zunächst als Referent des Baudezernenten<br />

Prof. Friedrich Hetzelt, später als persönlicher<br />

Referent des damaligen Oberstadtdirektors<br />

Werner Stelly.<br />

Als sich 1970 die Aussichten auf Gründung<br />

einer <strong>Universität</strong> konkretisierten, richtete die<br />

Stadt ein Amt für Hochschulfragen ein, dessen<br />

Leitung Dr. Peters übernahm. „Dank Ihrer herausragenden<br />

Vorbereitung zur Gründung der<br />

damaligen Gesamthochschule gab es im Vergleich<br />

zu den anderen Gesamthochschulen sehr<br />

viel weniger Rechtsprobleme, Einsprüche und<br />

Nachbesserungsbedarf“, würdigte OB Jung die<br />

Verdienste Peters um Stadt und <strong>Universität</strong>.<br />

Dr. Peters sei ein Glücksfall für die Hochschule<br />

gewesen, betonte Rektor Prof. Koch.<br />

Mit Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick,<br />

Kreativität und Disziplin habe<br />

er maßgeblich zu Gründung und Aufbau der<br />

<strong>Universität</strong> beigetragen. 2001 trat Klaus Peters<br />

als dienstältester deutscher <strong>Universität</strong>skanzler<br />

in den Ruhestand. Er ist Träger des Bundesverdienstkreuzes<br />

und des Landesordens NRW.<br />

Anfang Februar verlieh die <strong>Bergische</strong> <strong>Universität</strong><br />

ihrem Gründungskanzler die Ehrenbürgerschaft<br />

(Bericht folgt!).<br />

Auch im Ruhestand ist der Verwaltungsjurist<br />

Peters dem <strong>Universität</strong>swesen durch zahlreiche<br />

Fachbeiträge zum Wissenschaftsrecht und zur<br />

Wissenschaftsverwaltung verbunden geblieben.<br />

Jüngster Beleg: Seine kürzlich erschienene<br />

Mitkommentierung des Hochschulgesetzes<br />

(HG) von NRW im Rahmen eines dreibändigen<br />

Standardwerkes in Loseblattform, das von den<br />

Rechtsprofessoren Dr. Dieter Leuze und Dr.<br />

Volker Epping herausgegeben wird. Auf insgesamt<br />

72 Seiten wichtige Paragraphen dieses<br />

Gesetzes – und zwar die §§ 5 bis 8 und 77 HG<br />

– kommentierend, beschränkt sich Peters nicht<br />

auf bloße Erläuterungen der jeweiligen Vorschriften.<br />

Sondern er setzt sich auch kritisch<br />

mit verschiedenen – wie er sagt – Unzulänglichkeiten<br />

und Ungereimtheiten auseinander, die<br />

nach seiner Auffassung der von einer CDU/FDP<br />

Koalition im NRW-Landtag beschlossenen Gesetzesfassung<br />

aus dem Jahre 2006 anhaften.<br />

So erzeuge – wie er gegen § 5 Absatz 2 HG<br />

ins Feld führt – das nunmehrige „verbetriebswirtschaftlichte“<br />

Steuerungsmodell der Wirtschaftsführung<br />

paradoxerweise mehr Bürokratie<br />

in den Hochschulen als die vorherige rechtlich<br />

geprägte Haushaltsführung auf der Grundlage<br />

der Landeshaushaltsordnung. Weiterhin beanstandet<br />

er die Missachtung des in Artikel 31 des<br />

Grundgesetzes niedergelegten Vorrangs von<br />

Bundesrecht vor Landesrecht, indem das Land<br />

seine finanzielle Einstandspflicht im Falle der<br />

etwaigen Zahlungsunfähigkeit einer von ihm getragenen<br />

Hochschule mit § 5 Absatz 5 und 6 HG<br />

einzuschränken versucht. Dies aber widerspreche<br />

zwingenden Rechtsnormen des Bundes.<br />

Nachdrücklich bemängelt der Kommentator<br />

(zu § 7 Absatz 1 HG) die zeit- und kostenaufwendige<br />

Pflicht der Fachbereiche, einen<br />

ursprünglich schon einmal von einer privatrechtlichen<br />

Akkreditierungsagentur genehmigten<br />

(akkreditierten) Studiengang alle fünf Jahre<br />

erneut genehmigen (reakkreditieren) zu lassen.<br />

Dazu seine Forderung an eine künftige Gesetzesreform:<br />

Reakkreditierungen nur noch bei<br />

zwischenzeitlichen, wesentlichen Änderungen<br />

an dem ursprünglich akkreditierten Studiengang.<br />

(Peters in: Leuze / Epping (Hrsg.), Hochschulgesetz<br />

Nordrhein-Westfalen – HG NRW;<br />

Kommentar / Band 2 ; Verlag Ernst und Werner<br />

Gieseking, Bielefeld.)<br />

25<br />

Foto Stadt <strong>Wuppertal</strong>/Markus Bien<br />

WUPPERTALER UNIMAGAZIN Nr. 44 Wintersemester 2011/2012

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