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1. Schule – Unterricht - Schule - Hessen

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2.3. Integrative Beschulung<br />

2.3.<strong>1.</strong> Ziele des gemeinsamen <strong>Unterricht</strong>s:<br />

„Der gemeinsame <strong>Unterricht</strong> soll Kindern und Jugendlichen mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen, zusammen mit den Schülerinnen<br />

und Schülern ohne diesen Förderbedarf die allgemeinen <strong>Schule</strong>n wohnortnah zu<br />

besuchen. Allen diesen Schülerinnen und Schülern, die am gemeinsamen <strong>Unterricht</strong><br />

teilnehmen, sollen durch diese Form des <strong>Unterricht</strong>s über kognitives und emotionales<br />

Lernen hinaus erweiterte Lernerfahrungen ermöglicht werden.“ (Verordnung über<br />

sonderpädagogische Förderung vom 22. Dez. 1998, § 4 )<br />

Unsere <strong>Schule</strong> befindet sich in der glücklichen Lage, Kinder mit festgestelltem<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ im Sinne des gemeinsamen<br />

<strong>Unterricht</strong>s zu fördern, wenn Eltern dieses wünschen und beantragen.<br />

Diese Kinder mit gravierenden Lernschwierigkeiten müssen dann nicht an eine<br />

entfernte <strong>Schule</strong> für Lernhilfe überwiesen werden, sondern können in ihrem<br />

ursprünglichen Klassenverband verbleiben.<br />

Sie wechseln weder Schulort noch Schulform und sind dadurch keiner<br />

Verunsicherung ausgesetzt. Auch werden ihnen Bus- und Bahnfahrten erspart.<br />

Kinder mit Lernbehinderungen gehören ihrem Klassenverband weiterhin an und<br />

ermöglichen damit ihren Klassenkameraden den Erwerb von sozialer Kompetenz im<br />

Umgang mit Schwächeren zu erlernen.<br />

Die Schülerinnen und Schüler sind in einer Kleingruppe zusammengefasst und<br />

werden hier ihrem Lernvermögen und ihren Leistungsmöglichkeiten entsprechend in<br />

den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik) gefördert. Für diese Kinder müssen dann<br />

im Förderplan spezielle Ziele und Vereinbarungen festgeschrieben werden.<br />

Zurzeit werden die Kinder täglich in einer Schulstunde getrennt vom Klassenverband<br />

unterrichtet.<br />

Der Wechsel vom Klassenverband in die Kleingruppe und wieder zurück erfolgt<br />

problemlos.<br />

Im Anschluss an den gemeinsamen <strong>Unterricht</strong> in unserer Grundschule kann bei<br />

fortlaufendem Bedarf die integrative Beschulung in der Sekundarstufe I in der<br />

Freiherr-vom-Stein-<strong>Schule</strong> in Neckarsteinach fortgesetzt werden.<br />

2.3.2. Vorlaufkurs<br />

Mit dem „Zweiten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen <strong>Schule</strong>n“ vom 2<strong>1.</strong><br />

März 2002 (GVB<strong>1.</strong> 1 S. 58) ist unter anderem die Stärkung der Integration von<br />

Kindern zugewanderter Eltern deutscher und ausländischer Herkunft als eine<br />

vorrangige Aufgabe der <strong>Schule</strong>n beschrieben worden.<br />

Vorlaufkurse sind kostenlose vorschulische Angebote. Sie sind für Kinder<br />

eingerichtet, die bei der Anmeldung im Oktober noch nicht genügend Deutsch<br />

verstehen und/oder sprechen können. In Zusammenarbeit mit den Kindergärten<br />

werden der schulische Vorlaufkurs und die Sprachfördermaßnahmen im<br />

Kindergarten aufeinander abgestimmt und ergänzt.<br />

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