1. Schule – Unterricht - Schule - Hessen
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2.3. Integrative Beschulung<br />
2.3.<strong>1.</strong> Ziele des gemeinsamen <strong>Unterricht</strong>s:<br />
„Der gemeinsame <strong>Unterricht</strong> soll Kindern und Jugendlichen mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen, zusammen mit den Schülerinnen<br />
und Schülern ohne diesen Förderbedarf die allgemeinen <strong>Schule</strong>n wohnortnah zu<br />
besuchen. Allen diesen Schülerinnen und Schülern, die am gemeinsamen <strong>Unterricht</strong><br />
teilnehmen, sollen durch diese Form des <strong>Unterricht</strong>s über kognitives und emotionales<br />
Lernen hinaus erweiterte Lernerfahrungen ermöglicht werden.“ (Verordnung über<br />
sonderpädagogische Förderung vom 22. Dez. 1998, § 4 )<br />
Unsere <strong>Schule</strong> befindet sich in der glücklichen Lage, Kinder mit festgestelltem<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ im Sinne des gemeinsamen<br />
<strong>Unterricht</strong>s zu fördern, wenn Eltern dieses wünschen und beantragen.<br />
Diese Kinder mit gravierenden Lernschwierigkeiten müssen dann nicht an eine<br />
entfernte <strong>Schule</strong> für Lernhilfe überwiesen werden, sondern können in ihrem<br />
ursprünglichen Klassenverband verbleiben.<br />
Sie wechseln weder Schulort noch Schulform und sind dadurch keiner<br />
Verunsicherung ausgesetzt. Auch werden ihnen Bus- und Bahnfahrten erspart.<br />
Kinder mit Lernbehinderungen gehören ihrem Klassenverband weiterhin an und<br />
ermöglichen damit ihren Klassenkameraden den Erwerb von sozialer Kompetenz im<br />
Umgang mit Schwächeren zu erlernen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler sind in einer Kleingruppe zusammengefasst und<br />
werden hier ihrem Lernvermögen und ihren Leistungsmöglichkeiten entsprechend in<br />
den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik) gefördert. Für diese Kinder müssen dann<br />
im Förderplan spezielle Ziele und Vereinbarungen festgeschrieben werden.<br />
Zurzeit werden die Kinder täglich in einer Schulstunde getrennt vom Klassenverband<br />
unterrichtet.<br />
Der Wechsel vom Klassenverband in die Kleingruppe und wieder zurück erfolgt<br />
problemlos.<br />
Im Anschluss an den gemeinsamen <strong>Unterricht</strong> in unserer Grundschule kann bei<br />
fortlaufendem Bedarf die integrative Beschulung in der Sekundarstufe I in der<br />
Freiherr-vom-Stein-<strong>Schule</strong> in Neckarsteinach fortgesetzt werden.<br />
2.3.2. Vorlaufkurs<br />
Mit dem „Zweiten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen <strong>Schule</strong>n“ vom 2<strong>1.</strong><br />
März 2002 (GVB<strong>1.</strong> 1 S. 58) ist unter anderem die Stärkung der Integration von<br />
Kindern zugewanderter Eltern deutscher und ausländischer Herkunft als eine<br />
vorrangige Aufgabe der <strong>Schule</strong>n beschrieben worden.<br />
Vorlaufkurse sind kostenlose vorschulische Angebote. Sie sind für Kinder<br />
eingerichtet, die bei der Anmeldung im Oktober noch nicht genügend Deutsch<br />
verstehen und/oder sprechen können. In Zusammenarbeit mit den Kindergärten<br />
werden der schulische Vorlaufkurs und die Sprachfördermaßnahmen im<br />
Kindergarten aufeinander abgestimmt und ergänzt.<br />
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