1. Schule – Unterricht - Schule - Hessen
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4. Maßnahmekatalog bei Regelwidrigkeiten<br />
(Ablaufplan bei der Anwendung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 82 Abs. 2<br />
HSchG)<br />
Wenn ein Schüler/eine Schülerin den Ablauf des <strong>Unterricht</strong>s oder schulische<br />
Veranstaltungen massiv stört und sich nicht an vereinbarte Regeln hält, tritt an<br />
unserer <strong>Schule</strong> folgender Ablauf von Maßnahmen in Kraft:<br />
<strong>1.</strong> Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung<br />
zu erreichen.<br />
(erstes Schreiben an die Eltern)<br />
2.a) Nach zwei Wochen erfolgt eine Rückmeldung an den Schüler/die Schülerin,<br />
inwieweit eine positive Veränderung des Verhaltens stattgefunden hat.<br />
oder<br />
(2a: zweites Schreiben an die Eltern)<br />
2.b) Falls keine positive Verhaltensänderung stattgefunden hat, folgt sofort ein<br />
zweites Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin, in dem eine schriftliche<br />
Vereinbarung zur Einhaltung von Regeln sowie die Bekanntgabe von Sanktionen bei<br />
weiteren Verstößen ausgesprochen werden.<br />
(2b: zweites Schreiben an die Eltern)<br />
3. Falls weiterhin keine Verhaltensänderung eingetreten ist, werden<br />
Ordnungsmaßnahmen in folgender Abfolge eingeleitet:<br />
• Ausschluss vom <strong>Unterricht</strong> für den Rest des Schultages, (erforderlichenfalls)<br />
mit der Verpflichtung, am <strong>Unterricht</strong> einer anderen Klasse teilzunehmen<br />
• Ausschluss von besonderen Klassen- und Schulveranstaltungen<br />
• Ausschluss vom <strong>Unterricht</strong> für einen Tag mit Zeugnisvermerk<br />
• Ausschluss vom <strong>Unterricht</strong> für drei Tage mit Zeugnisvermerk<br />
• Nachweis vom Elternhaus zur Inanspruchnahme von Erziehungshilfe und<br />
Einschalten des Schulpsychologen<br />
Staatliches Schulamt entscheidet über:<br />
• Androhung des Verweises von der besuchten <strong>Schule</strong><br />
• Verweisung von der besuchten <strong>Schule</strong><br />
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