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1. Schule – Unterricht - Schule - Hessen

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- Fehlender <strong>Unterricht</strong>sbesuch kann für einen Tag telefonisch entschuldigt werden.<br />

Bei mehrtägigem Fehlen ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.<br />

- Unmittelbar vor und nach den Ferien ist ein ärztliches Attest bei der Schulleitung<br />

vorzulegen.<br />

- Beurlaubungen bis zu 3 Tagen genehmigt der Klassenlehrer. Eine Ausnahme<br />

bilden Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien oder vor oder nach<br />

beweglichen Ferientagen oder Feiertagen. Hier ist in jedem Fall die Genehmigung<br />

der Schulleiterin einzuholen.<br />

c. Die Pausen dienen der Erholung:<br />

- In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof.<br />

- Im Altbau schließt die betreffende Lehrkraft bei Verlassen des <strong>Unterricht</strong>sraumes<br />

ab.<br />

- Die Aufsicht führenden Lehrer/-innen tragen eine orangefarbige Warnweste.<br />

- Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.<br />

- Die zu Beginn der ersten großen Pause ausgeliehenen Spielgeräte werden<br />

pfleglich behandelt und müssen nach der zweiten großen Pause im Spiele-<br />

Ausleihraum zurückgegeben werden. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung<br />

muss Ersatz geleistet werden.<br />

- Zum Fußballspielen dürfen nur Softbälle benutzt werden.<br />

- Schneeballwerfen ist nur auf der Plattform an und von der Mauer aus in Richtung<br />

Neckar gestattet. Auf dem übrigen Schulhof ist Schneeballwerfen untersagt.<br />

- Bei Regenwetter, Eis und Schnee sind aus Sicherheitsgründen durch ein<br />

Absperrband gekennzeichnete Teile des Schulhofes nicht zu betreten.<br />

- Am Kiosk und an den Spielgeräten nehmen wir Rücksicht aufeinander.<br />

- Die Abfälle gehören in die Müllgefäße.<br />

- In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im<br />

Klassenraum und bereiten sich auf den folgenden <strong>Unterricht</strong> vor. Die<br />

Aufsichtsführung obliegt der Lehrkraft. Bei Klassenwechsel ist eine kollegiale<br />

Absprache zu treffen.<br />

d. Das Beachten von Sicherheitsbestimmungen hilft Schaden abzuwenden:<br />

- Bei Feueralarm verlassen die Schüler über den jeweiligen Fluchtweg den Raum.<br />

Die Fluchtwegpläne hängen in den jeweiligen Räumen aus und sind auf den Fluren<br />

durch Schautafeln gekennzeichnet.<br />

- Bei Hochwasser sind die Schüler aktuell zu belehren.<br />

- Bei Unfällen ist unverzüglich die Schulleitung (Sekretariat) zu verständigen. In der<br />

Turnhalle kann die direkte telefonische Verbindung benutzt werden.<br />

- In der <strong>Schule</strong> besteht Handyverbot. Für dennoch mitgebrachte Handys wird bei<br />

Beschädigung oder Abhandenkommen keine Haftung übernommen.<br />

- Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.<br />

Bei Verstößen gegen die von der Schulgemeinde vereinbarten Regeln und<br />

Umgangsformen werden, um ein respektvolles und friedvolles Miteinander zu<br />

gewährleisten, folgerichtig pädagogische Maßnahmen und/ oder<br />

Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. (Näheres s. Anhang Punkt 4)<br />

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