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aktueller Stadtanzeiger - in der Stadt Oberlungwitz

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 10/2012 • AMTLICHER TEIL<br />

In <strong>der</strong> 30. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates am 25.<br />

September 2012 wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

Zum TOP 1:<br />

Begrüßung, Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

und ordnungsgemäßen Ladung<br />

- Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Sitzung waren e<strong>in</strong>schließlich<br />

Bürgermeister 12 Mitglie<strong>der</strong><br />

des <strong>Stadt</strong>rates anwesend und 7 <strong>Stadt</strong>räte<br />

entschuldigt.<br />

- Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit<br />

des <strong>Stadt</strong>rates fest.<br />

- Die ordnungs- und fristgemäße Ladung<br />

zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt.<br />

- Zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 29. Sitzung vom<br />

26.06.2012 gab es ke<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Damit ist sie bestätigt.<br />

- Zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates vom 03. Juli 2012 gab<br />

es ebenfalls ke<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ungen. Sie ist<br />

damit bestätigt.<br />

- Als Unterschriftsleistende für die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> 30. Sitzung wurden die<br />

<strong>Stadt</strong>räte Hellmut Seifert und Re<strong>in</strong>er<br />

Freitag bestimmt.<br />

- Die Tagesordnung wurde bestätigt.<br />

- E<strong>in</strong> nicht öffentlicher Teil fand im Vorfeld<br />

und im Nachgang <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Sitzung statt.<br />

Zum TOP 2:<br />

Information zu:<br />

a) e<strong>in</strong>er getroffenen Entscheidung des<br />

Bürgermeisters zum Vorhaben „Fußläufige<br />

Erschließung zwischen Robert-<br />

Koch-Straße 49 und Hofer Straße <strong>in</strong><br />

<strong>Oberlungwitz</strong>“ gemäß Beschluss Nr.<br />

03/29/2012 vom 26.06.2012 (TOP 3)<br />

b) e<strong>in</strong>em Antrag auf Gewährung e<strong>in</strong>er Zuwendung<br />

für das Jahr 2013 gemäß<br />

VwV Kita Bau vom 10.04.2012 an den<br />

Landkreis Zwickau<br />

a) Herr BM Schubert <strong>in</strong>formierte gemäß §<br />

52 Absatz 3 Sächsische Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

zu e<strong>in</strong>er getroffenen Eilentscheidung.<br />

Auf Grund des Submissionsergebnisses<br />

vom 03.08.2012 und<br />

des Ergebnisses <strong>der</strong> fachlichen und<br />

rechnerischen Prüfung <strong>der</strong> Angebote<br />

wurde <strong>der</strong> Zuschlag auf das Angebot<br />

des Bieters Hessler Tiefbau mit e<strong>in</strong>er<br />

Wertungssumme von 32.205,71 EUR<br />

(brutto) erteilt.<br />

b) Des Weiteren <strong>in</strong>formierte <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

zu e<strong>in</strong>em Antrag auf Gewährung<br />

e<strong>in</strong>er Zuwendung für das Jahr<br />

2013 (Bestätigung des Kommunalanteiles<br />

<strong>in</strong> Höhe von 74.523,05 EUR für<br />

die Sanierung, Instandsetzung und<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Kita „Tausendfüßler“)<br />

an den Landkreis Zwickau.<br />

Zum TOP 3:<br />

Jahresabschlussbericht 2011 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Oberlungwitz</strong> GmbH<br />

Dieser TOP wurde auf Grund <strong>der</strong> Nicht-<br />

Rückblick <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

beschlussfähigkeit des <strong>Stadt</strong>rates wegen<br />

Befangenheit von 3 <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />

von <strong>der</strong> Tagesordnung abgesetzt und auf<br />

die nächste Sitzung verschoben.<br />

Zum TOP 4:<br />

Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Recycl<strong>in</strong>ganlage Limbacher Straße“<br />

Beschlüsse:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Billigung<br />

des Vorentwurfes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung vom<br />

16.08.2012, bestehend aus Planzeichnung<br />

Teil A, Textlichen Festsetzungen<br />

und Begründung.<br />

2. Dieser Vorentwurf ist mit all den unter<br />

Punkt 1 genannten Bestandteilen gemäß<br />

§ 3 BauGB auf die Dauer von 1<br />

Monat öffentlich <strong>in</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> auszulegen.<br />

Die Auslegung ist entsprechend<br />

<strong>der</strong> Satzung bekannt zu machen.<br />

Auf die Information gemäß § 4 a Absatz<br />

3 BauGB, dass nur Stellungnahmen<br />

zu den Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />

gegenüber dem Vorentwurf<br />

vom 05.05.2010 abgegeben werden<br />

können, wird verzichtet, weil die Stellungnahmen<br />

aus 2010 nicht mehr gültig<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

3. Die Beteiligung nach § 4 Absatz 1<br />

BauGB erfolgt parallel zur Auslegung.<br />

Auch hier wird auf die Information gemäß<br />

§ 4 a Absatz 3 BauGB, dass nur<br />

Stellungnahmen zu den Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf<br />

vom 05.05.2010 abgegeben<br />

werden können, mit <strong>der</strong> gleichen Begründung<br />

verzichtet.<br />

Zum TOP 5:<br />

Entwurf Flächennutzungsplan<br />

– Abwägung –<br />

Beschlüsse:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> fasst<br />

folgende Beschlüsse:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong><br />

hat die während <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung<br />

und Beteiligung <strong>der</strong> Bürger,<br />

Nachbargeme<strong>in</strong>den und Träger öffentlicher<br />

Belange vorgebrachten Anregungen<br />

zum Entwurf des geme<strong>in</strong>samen<br />

Flächennutzungsplanes des<br />

Städteverbundes „Sachsenr<strong>in</strong>g“ – <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Fassung vom Oktober 2011 – für<br />

das Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> geprüft<br />

und gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> und mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

abgewogen. Die Abwägungsergebnisse<br />

s<strong>in</strong>d im Protokoll dokumentiert.<br />

2. Die beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen und<br />

Ergänzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Entwurf des<br />

geme<strong>in</strong>samen Flächennutzungsplanes<br />

des Städteverbundes „Sachsenr<strong>in</strong>g“<br />

e<strong>in</strong>zuarbeiten.<br />

3. Der überarbeitete Planentwurf ist dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat zum Beschluss als Satzung<br />

vorzulegen.<br />

Zum TOP 6:<br />

Bestimmung <strong>der</strong> Straßen und Gehwege<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> zur E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong><br />

die doppische Haushaltsführung (Doppik)<br />

Beschlüsse:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt für die Weststraße<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ordnung als Wohnsammelstraße.<br />

2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die E<strong>in</strong>ordnung<br />

<strong>der</strong> Ortsstraßen und Gehwege gemäß<br />

dem Straßenverzeichnis als Anlage zur<br />

Vorlage Nr. 04/30/2012 <strong>in</strong> die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Doppik vorgesehenen Kategorien entsprechend<br />

<strong>der</strong> ausgeführten Tabelle.<br />

Zum TOP 7:<br />

Erwerb e<strong>in</strong>er Teilfläche von 4 qm aus dem<br />

Flurstück Nr. 1177/7 von <strong>der</strong> MM Immobilien<br />

GmbH, Weststraße 36 <strong>in</strong> 09112<br />

Chemnitz<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt den Kauf e<strong>in</strong>er<br />

Teilfläche von ca. 4 qm aus dem Flurstück<br />

Nr. 1177/7 für e<strong>in</strong>en Kaufpreis von 58,12<br />

EUR von <strong>der</strong> MM Immobilien GmbH,<br />

Weststraße 36 <strong>in</strong> 09112 Chemnitz.<br />

Zum TOP 8:<br />

Festlegung <strong>der</strong> Verkaufspreise für das erschlossene<br />

Bauland im Wohngebiet „Pes -<br />

talozzistraße“, 2. Bauabschnitt<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, im Wohngebiet<br />

„Pestalozzistraße“, 2. Bauabschnitt, die<br />

Verkaufspreise für direkt unter <strong>der</strong> Hochspannung<br />

liegende Flächen mit 10,00<br />

EUR/qm und die übrigen Bauflächen mit<br />

66,00 EUR/qm festzulegen.<br />

Zum TOP 9:<br />

Verkauf des neu gebildeten Flurstücks Nr.<br />

1175/53 des Wohngebietes „Pestalozzistraße“<br />

an Herrn Gerd Szelig, wohnhaft<br />

Leonhardtstraße 7 <strong>in</strong> 09112 Chemnitz<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, das neu gebildete<br />

Flurstück Nr. 1175/53 als e<strong>in</strong>e Teilfläche<br />

aus dem Flurstück Nr. 1175/44 mit e<strong>in</strong>er<br />

Größe von 927 qm für e<strong>in</strong>en Preis von<br />

61.182,00 EUR an Herrn Gerd Szelig,<br />

wohnhaft Leonhardtstraße 7 <strong>in</strong> 09112<br />

Chemnitz zu verkaufen.<br />

Zum TOP 10:<br />

Weisung an den Zweckverband „Am<br />

Sachsenr<strong>in</strong>g“ zum Abschluss e<strong>in</strong>es<br />

Grundstückskaufvertrages zum Verkauf<br />

des Flurstückes Nr. 1405/10 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>Oberlungwitz</strong><br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> erteilt<br />

dem Zweckverband „Am Sachsenr<strong>in</strong>g“<br />

die Weisung, das Flurstück Nr.<br />

1405/10 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Oberlungwitz</strong> <strong>in</strong><br />

Größe von 250 qm zum Kaufpreis von<br />

2.000,00 EUR (entspricht dem Verkehrswert)<br />

an Herrn Bert Hübner zu verkaufen.

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