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Stolpner Anzeiger - Region Sächsische Schweiz

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Stolpen - 22 -<br />

Nr. 10/2012<br />

• Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und<br />

vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00<br />

und 18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig.<br />

• Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen<br />

keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,<br />

Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln<br />

behandelte Hölzer verwendet werden.<br />

• Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />

- 1,5 km von Flugplätzen,<br />

- 200 m von Autobahnen,<br />

- 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern<br />

mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von<br />

Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />

Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.<br />

Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass<br />

ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits<br />

erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten<br />

- generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet.<br />

Speziell in Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese<br />

Bedingungen kaum einzuhalten.<br />

Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen<br />

oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend<br />

aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle<br />

im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von<br />

pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge<br />

dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Wald-<br />

und Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht.<br />

Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche<br />

Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im<br />

jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der<br />

Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind. Eines Antrages beim<br />

Landratsamt bedarf es hierbei nicht.<br />

Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die<br />

Bürgerbüros des Landratsamtes (Telefon Pirna: 0 35 01/5 15 -0).<br />

Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen<br />

von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten Voraussetzungen<br />

eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet<br />

werden kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild abgelagert<br />

werden. Es können Bußgelder zwischen 10 und 2.000<br />

Euro verhängt werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß<br />

des Rechtsverstoßes ab.<br />

Ausnahme:<br />

Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder<br />

Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung<br />

durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften<br />

oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In<br />

diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig.<br />

Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür<br />

zuständigen <strong>Sächsische</strong>n Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Geologie, Abteilung 7 - Pflanzliche Erzeugung zu klären<br />

(Tel. 035242/ 631-0, Besucheranschrift: Waldheimer Str. 219<br />

in 01683 Nossen).<br />

PflanzAbfV (1) - „Verordnung der <strong>Sächsische</strong>n Staatsregierung<br />

über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“<br />

(veröffentlicht im SächsGVBl. 1994, Seite 1577)<br />

ZAOE (2) , Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Meißner<br />

Straße 151a, in 01445 Radebeul, www.zaoe.de<br />

Paketaktion „Kinder helfen Kindern“ 2012<br />

Ein Jahr ist schnell vorbei und der Herbst beginnt. Ich stecke<br />

schon mitten in den Vorbereitungen für die diesjährige Paketaktion,<br />

die auch in diesem Jahr wieder unter dem Motto „Kinder<br />

helfen Kindern“ steht.<br />

Vom Standort Stolpen konnten wir im letzten Jahr, dank der Mithilfe<br />

von Kindern, Eltern, Großeltern, Erzieherinnen, Lehrern und<br />

vielen anderen 241 Pakete, 41 Kartons und 265 EUR Geldspenden<br />

an ADRA Deutschland e. V., die Hilfsorganisation der Freikirche<br />

der Siebenten-Tags-Adventisten, für Kinder in der Ukraine<br />

übergeben. Insgesamt gingen 39.262 Pakete und 4.731 Kartons<br />

von Deutschland aus auf die Reise. In diesem Jahr ist unser Zielland<br />

Serbien, ein Land, welches immer noch unter den Folgen<br />

des schlimmen Kriegs leidet. Viele Kinder sehnen sich schon<br />

lange nach einem Weihnachtsgeschenk; und in diesem Jahr<br />

werden wir sie (nun schon zum 2. Mal im Rahmen dieser Aktion)<br />

erfreuen. Vielleicht wird nicht jeder Weihnachtswunsch wahr<br />

werden. Aber irgendwo in Deutschland, sicher auch in Stolpen<br />

und Umgebung, hat jemand an sie gedacht und ein Paket gepackt.<br />

Ab 15. Oktober bis zum 12. November, immer montags<br />

von 16.00 bis 18.00 Uhr, können bei mir Infoblätter und leere<br />

Kartons abgeholt und gefüllte Pakete wieder abgegeben<br />

werden (Lydia Friedrich, 01833 Stolpen, Bahnhofstr. 4, Tel.<br />

03 59 73/2 73 39). Informationen gibt es auch im Internet unter<br />

www.kinder-helfen-kindern.org. Auf den Paketen soll gekennzeichnet<br />

werden, ob es für Jungen oder Mädchen bestimmt ist.<br />

Es können Spielsachen, Bastel- und Schulbedarf, Süßigkeiten,<br />

Hygieneartikel und Wärmespender (Mütze, Schal, Socken und<br />

Handschuhe) in das Paket gepackt werden. Ob wir auch in diesem<br />

Jahr den Kindern, weit weg von hier, eine besondere Weihnachtsfreude<br />

bereiten können? Für Ihre große Mühe und Ihren<br />

Einsatz von Herzen schon jetzt ein großes Dankeschön an alle.<br />

Ihre Lydia Friedrich für<br />

ADRA Deutschland e. V.<br />

Rainer-Lischka-Konzert<br />

in der Musikschule<br />

„Würden Sie einmal etwas für unsere<br />

Schüler komponieren?“ fragte<br />

eine Musikschullehrerin den Dresdner<br />

Komponisten. Wie die (musikalische) Antwort ausfiel, ist<br />

am 10. Oktober im Konzertsaal der Musikschule <strong>Sächsische</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> e. V. zu erleben. Nicht nur auf zwei Uraufführungen dürfen<br />

die Zuhörer gespannt sein, sondern auch auf zahlreiche Lieder<br />

und Kammermusikstücke in verschiedensten Besetzungen,<br />

die Rainer Lischka für Kinder und Jugendliche schrieb.<br />

Seit einigen Monaten sind Schüler mit Begeisterung dabei, Lischkas<br />

Kompositionen einzustudieren, die zumeist beschwingt und<br />

tänzerisch sind und seinen Sinn für Humor zeigen.<br />

Am 19.09.2012 wird es einen Workshop geben, in dem Prof.<br />

Lischka mit den Schülern an ihrem Konzertprogramm arbeitet.<br />

Es ist übrigens nicht der erste Kontakt Lischkas zu Pirna. Bereits<br />

vor 40 Jahren schrieb Lischka ein Stück für das Jugendsinfonieorchester<br />

der Musikschule und das staatliche Orchester Pirna<br />

führte ein sinfonisches Werk von ihm erstmalig auf.<br />

Jeder, der gespannt ist, wie die Jugendlichen Lischkas Musik<br />

zum Klingen bringen, ist am 10.10.2012 zum 5. Abend der<br />

Konzertreihe „4 Jahreszeiten“ herzlich in den Konzertsaal der<br />

Musikschule eingeladen. Beginn: 19.00 Uhr. Eintritt frei, Spenden<br />

werden erbeten.<br />

Cornelia Lattke<br />

IMPRESSUM<br />

»<strong>Stolpner</strong> <strong>Anzeiger</strong>«<br />

Amtsblattt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf,<br />

Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht<br />

Der »<strong>Stolpner</strong> <strong>Anzeiger</strong>« erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos<br />

an alle Haushalte verteilt.<br />

- Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Stolpen<br />

- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />

An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,<br />

Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der Stadt Stolpen<br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Sebnitz<br />

Herr Matthias Riedel, 01855 Sebnitz, Hertigswalder Str. 9,<br />

Telefon: (03 59 71) 5 31 07, Telefax: (03 59 71) 5 11 45,<br />

Funk: 01 71/3 14 75 42, E-Mail: matthias.riedel@wittich-herzberg.de<br />

- Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen<br />

und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen<br />

infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für<br />

ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf<br />

Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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