Stolpner Anzeiger - Region Sächsische Schweiz
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Stolpen - 4 -<br />
Nr. 10/2012<br />
TOP 4<br />
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom<br />
30.07.2012 zur überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt<br />
- Sanierung Grundschule Stolpen, Haushaltsstelle<br />
2.2110.960000-004<br />
Der Bürgermeister gibt folgende Eilentscheidung bekannt:<br />
In der Haushaltsstelle 2.2110.960000-004 - Vorhaben Sanierung<br />
Grundschule Stolpen erfolgt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />
von 23,0 TEUR. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in den HH-<br />
Stellen 2.4640.960000-702 - Zisterne Lauterbach (21 TEUR) sowie<br />
2.0200.940000-005 - Rathaus Nebengebäude (2,0 TEUR).<br />
TOP 5<br />
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom<br />
30.07.2012 zur Vergabe der Bauleistung zum Baulos Maler im<br />
Zusammenhang mit dem Vorhaben Sanierung Grundschule<br />
Stolpen, Haushaltsstelle 2.2110.960000-004<br />
Der Bürgermeister gibt folgende Eilentscheidung bekannt:<br />
Für das Baulos Malerarbeiten im Zusammenhang mit dem<br />
Vorhaben Sanierung Grundschule Stolpen, Haushaltsstelle<br />
2.2110.960000-004, erfolgt die Vergabe der Bauleistung an die<br />
Firma Maler Brünner UG aus Stolpen, mit einer Bruttoangebotssumme<br />
von 22.610,00 Euro.<br />
TOP 6<br />
Beratung und Beschlussfassung - Überplanmäßige Ausgabe im<br />
Verwaltungshaushalt - Mittelschule Stolpen - übrige Lernmittel<br />
Gemäß dem Urteil des <strong>Sächsische</strong>n Oberverwaltungsgerichtes vom<br />
17. April 2012 zum Thema Lernmittelfreiheit an Schulen sind die Kosten<br />
der Beschaffung von Arbeitsheften für die Hand des Schülers, die<br />
Schulbücher begleiten, ergänzen oder ersetzen, vom Schulträger zu<br />
übernehmen. Für das Schuljahr 2012/2013 bedeutet das, dass noch<br />
in diesem Jahr Arbeitshefte für die Stolpener Mittelschüler in den Fächern<br />
Englisch, Mathematik und Deutsch anzuschaffen sind.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der<br />
Haushaltsstelle 1.2250.5921 in Höhe von 8.000,00 EUR für die Anschaffung<br />
von Arbeitsheften für die Hand des Schülers, die Schulbücher<br />
begleiten, ergänzen oder ersetzen. Die Deckung erfolgt<br />
aus der Haushaltsstelle 1.4640.6720 - Erstattung an Gemeinden/<br />
Gemeindeverbände.<br />
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />
TOP 7<br />
Beratung und Beschlussfassung - Überplanmäßige Ausgabe<br />
in der Haushaltsstelle 2.3210.9350-001<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />
7.500 EUR in der Haushaltsstelle 2.3210.9350-001 - Bibliothek<br />
(Erwerb von beweglichen Sachen).<br />
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />
TOP 8<br />
Beratung und Beschlussfassung - Verkauf eines neu zu bildenden<br />
Flurstücks - Teilflächen der Flurstücke 1397/23 und<br />
1413 der Gemarkung Stolpen<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden<br />
Teilfläche von den Flurstücken 1397/23 und 1413 der Gemarkung<br />
Stolpen (Baugrundstück, ca. 750 qm, Bahnhofstraße) an Frau Sibylle<br />
und Herrn Tobias Löscher, Neuhäuser 61, 01844 Neustadt<br />
zum Höchstgebot von 73,85 EUR/qm.<br />
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />
TOP 9<br />
Unterrichtung über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan<br />
2012<br />
Gemäß § 75 Abs. 5 SächsGemO hat der Bürgermeister in der Mitte<br />
des Haushaltsjahres den Stadtrat und die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan schriftlich zu<br />
unterrichten. Der schriftliche Bericht liegt den Stadträten vor. Grundsätzlich<br />
ist dem Bericht zu entnehmen, dass es zum 30.06.2012 keine<br />
Fehlbeträge oder Einnahmeausfälle gibt, die den Haushaltsausgleich<br />
gefährden. Der Stadtrat nimmt den Bericht über wesentliche<br />
Abweichungen zum Haushaltsplan 2012 zur Kenntnis.<br />
TOP 10<br />
Information zur Haushaltsplanung 2013<br />
Für das Jahr 2013 wird erstmalig ein doppischer Haushalt beschlossen.<br />
Trotz Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ist die Be-<br />
schlussfassung am 10.12.2012 geplant. Eine Erhöhung der Steuern<br />
im Jahr 2013 ist nicht vorgesehen. Zum Thema Doppik wird im Oktober<br />
nochmals eine Information im Stadtrat erfolgen.<br />
TOP 11<br />
Beratung und Beschlussfassung - Überplanmäßige Ausgabe<br />
im Vermögenshaushalt - Sanierung Grundschule Stolpen,<br />
Haushaltsstelle 2.2110.960000-004<br />
Infolge der aktuellen Kostenfortschreibung beim Bauvorhaben<br />
wird aufgrund von Leistungsänderungen eine Kostenanpassung in<br />
Form einer überplanmäßigen Ausgabe zwingend erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
In der Haushaltsstelle 2.2110.960000-004 - Vorhaben Sanierung<br />
Grundschule Stolpen erfolgt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />
von 15 TEUR. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in der HH-<br />
Stelle 2.0200.940000-005 - Rathaus Nebengebäude (15 TEUR).<br />
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />
TOP 12<br />
Bauanträge<br />
Zu folgenden Anträgen erteilt der Stadtrat einstimmig das gemeindliche<br />
Einvernehmen:<br />
12.1 Ersatzneubau eines Fachwerkhauses auf dem Flurstück<br />
184 a der Gemarkung Langenwolmsdorf<br />
12.2 Umnutzung einer Überdachung zur Errichtung von 2 Kühlzellen<br />
auf den Flurstücken 1759/4 und 1759/8 der Gemarkung<br />
Langenwolmsdorf<br />
12.3 Errichtung eines Wintergartens auf vorhandener Terrasse,<br />
Verglasung Hauseingang auf dem Flurstück 122/2 der Gemarkung<br />
Niederhelmsdorf<br />
12.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück<br />
788/1 der Gemarkung Lauterbach<br />
Es gab keine Anfragen der Bürger und Stadträte. Der öffentliche<br />
Teil der Stadtratssitzung endete gegen 21:00 Uhr.<br />
Ines Rosner<br />
Sekretärin<br />
Stadtratssitzungen<br />
Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet<br />
am Montag, dem 8. Oktober 2012, 19:00 Uhr<br />
im Stadtgemeindezentrum Stolpen statt.<br />
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.<br />
Uwe Steglich<br />
Bürgermeister<br />
Einreichung von Vorschlägen für die<br />
Verleihung des Ehrenamtspreises 2013<br />
der Stadt Stolpen<br />
Die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Stolpen erfolgt entsprechend<br />
der Satzung aller 2 Jahre und wird das nächste Mal im<br />
Rahmen des Neujahrsempfanges 2013 vorgenommen. Neben den<br />
Vorschlägen der Stadt- und Ortschaftsräte können auch Einwohner<br />
der Stadt Stolpen und juristische Personen Vorschläge unterbreiten,<br />
wobei Selbstvorschläge nicht zulässig sind.<br />
Die Verleihung erfolgt an bis zu 3 Personen und 3 Vereine/Interessengemeinschaften<br />
in den Kategorien<br />
- Kinder-, Jugend und Sportarbeit<br />
- Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege<br />
- Soziales und kommunalpolitisches Engagement.<br />
Vorschläge können bis zum 31. Oktober 2012 bei der<br />
Stadtverwaltung Stolpen<br />
Bürgermeister<br />
Markt 1<br />
01833 Stolpen<br />
mit dem abgedruckten Formular eingereicht werden. Sollte der<br />
Platz für die Begründung nicht ausreichend sein, kann dem Vorschlag<br />
auch ein gesondertes Blatt beigefügt werden. Das Formular<br />
steht auch auf unserer Homepage www.stolpen.de (im mittleren<br />
Bereich der Eingangsseite) zur Verfügung.<br />
Über die Vorschläge entscheidet der Stadtrat per Beschluss.<br />
Ines Rosner<br />
Sekretärin