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Stolpner Anzeiger - Region Sächsische Schweiz

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Stolpen - 4 -<br />

Nr. 10/2012<br />

TOP 4<br />

Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom<br />

30.07.2012 zur überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt<br />

- Sanierung Grundschule Stolpen, Haushaltsstelle<br />

2.2110.960000-004<br />

Der Bürgermeister gibt folgende Eilentscheidung bekannt:<br />

In der Haushaltsstelle 2.2110.960000-004 - Vorhaben Sanierung<br />

Grundschule Stolpen erfolgt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />

von 23,0 TEUR. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in den HH-<br />

Stellen 2.4640.960000-702 - Zisterne Lauterbach (21 TEUR) sowie<br />

2.0200.940000-005 - Rathaus Nebengebäude (2,0 TEUR).<br />

TOP 5<br />

Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom<br />

30.07.2012 zur Vergabe der Bauleistung zum Baulos Maler im<br />

Zusammenhang mit dem Vorhaben Sanierung Grundschule<br />

Stolpen, Haushaltsstelle 2.2110.960000-004<br />

Der Bürgermeister gibt folgende Eilentscheidung bekannt:<br />

Für das Baulos Malerarbeiten im Zusammenhang mit dem<br />

Vorhaben Sanierung Grundschule Stolpen, Haushaltsstelle<br />

2.2110.960000-004, erfolgt die Vergabe der Bauleistung an die<br />

Firma Maler Brünner UG aus Stolpen, mit einer Bruttoangebotssumme<br />

von 22.610,00 Euro.<br />

TOP 6<br />

Beratung und Beschlussfassung - Überplanmäßige Ausgabe im<br />

Verwaltungshaushalt - Mittelschule Stolpen - übrige Lernmittel<br />

Gemäß dem Urteil des <strong>Sächsische</strong>n Oberverwaltungsgerichtes vom<br />

17. April 2012 zum Thema Lernmittelfreiheit an Schulen sind die Kosten<br />

der Beschaffung von Arbeitsheften für die Hand des Schülers, die<br />

Schulbücher begleiten, ergänzen oder ersetzen, vom Schulträger zu<br />

übernehmen. Für das Schuljahr 2012/2013 bedeutet das, dass noch<br />

in diesem Jahr Arbeitshefte für die Stolpener Mittelschüler in den Fächern<br />

Englisch, Mathematik und Deutsch anzuschaffen sind.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der<br />

Haushaltsstelle 1.2250.5921 in Höhe von 8.000,00 EUR für die Anschaffung<br />

von Arbeitsheften für die Hand des Schülers, die Schulbücher<br />

begleiten, ergänzen oder ersetzen. Die Deckung erfolgt<br />

aus der Haushaltsstelle 1.4640.6720 - Erstattung an Gemeinden/<br />

Gemeindeverbände.<br />

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />

TOP 7<br />

Beratung und Beschlussfassung - Überplanmäßige Ausgabe<br />

in der Haushaltsstelle 2.3210.9350-001<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />

7.500 EUR in der Haushaltsstelle 2.3210.9350-001 - Bibliothek<br />

(Erwerb von beweglichen Sachen).<br />

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />

TOP 8<br />

Beratung und Beschlussfassung - Verkauf eines neu zu bildenden<br />

Flurstücks - Teilflächen der Flurstücke 1397/23 und<br />

1413 der Gemarkung Stolpen<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden<br />

Teilfläche von den Flurstücken 1397/23 und 1413 der Gemarkung<br />

Stolpen (Baugrundstück, ca. 750 qm, Bahnhofstraße) an Frau Sibylle<br />

und Herrn Tobias Löscher, Neuhäuser 61, 01844 Neustadt<br />

zum Höchstgebot von 73,85 EUR/qm.<br />

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />

TOP 9<br />

Unterrichtung über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan<br />

2012<br />

Gemäß § 75 Abs. 5 SächsGemO hat der Bürgermeister in der Mitte<br />

des Haushaltsjahres den Stadtrat und die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan schriftlich zu<br />

unterrichten. Der schriftliche Bericht liegt den Stadträten vor. Grundsätzlich<br />

ist dem Bericht zu entnehmen, dass es zum 30.06.2012 keine<br />

Fehlbeträge oder Einnahmeausfälle gibt, die den Haushaltsausgleich<br />

gefährden. Der Stadtrat nimmt den Bericht über wesentliche<br />

Abweichungen zum Haushaltsplan 2012 zur Kenntnis.<br />

TOP 10<br />

Information zur Haushaltsplanung 2013<br />

Für das Jahr 2013 wird erstmalig ein doppischer Haushalt beschlossen.<br />

Trotz Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ist die Be-<br />

schlussfassung am 10.12.2012 geplant. Eine Erhöhung der Steuern<br />

im Jahr 2013 ist nicht vorgesehen. Zum Thema Doppik wird im Oktober<br />

nochmals eine Information im Stadtrat erfolgen.<br />

TOP 11<br />

Beratung und Beschlussfassung - Überplanmäßige Ausgabe<br />

im Vermögenshaushalt - Sanierung Grundschule Stolpen,<br />

Haushaltsstelle 2.2110.960000-004<br />

Infolge der aktuellen Kostenfortschreibung beim Bauvorhaben<br />

wird aufgrund von Leistungsänderungen eine Kostenanpassung in<br />

Form einer überplanmäßigen Ausgabe zwingend erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

In der Haushaltsstelle 2.2110.960000-004 - Vorhaben Sanierung<br />

Grundschule Stolpen erfolgt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />

von 15 TEUR. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in der HH-<br />

Stelle 2.0200.940000-005 - Rathaus Nebengebäude (15 TEUR).<br />

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.<br />

TOP 12<br />

Bauanträge<br />

Zu folgenden Anträgen erteilt der Stadtrat einstimmig das gemeindliche<br />

Einvernehmen:<br />

12.1 Ersatzneubau eines Fachwerkhauses auf dem Flurstück<br />

184 a der Gemarkung Langenwolmsdorf<br />

12.2 Umnutzung einer Überdachung zur Errichtung von 2 Kühlzellen<br />

auf den Flurstücken 1759/4 und 1759/8 der Gemarkung<br />

Langenwolmsdorf<br />

12.3 Errichtung eines Wintergartens auf vorhandener Terrasse,<br />

Verglasung Hauseingang auf dem Flurstück 122/2 der Gemarkung<br />

Niederhelmsdorf<br />

12.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück<br />

788/1 der Gemarkung Lauterbach<br />

Es gab keine Anfragen der Bürger und Stadträte. Der öffentliche<br />

Teil der Stadtratssitzung endete gegen 21:00 Uhr.<br />

Ines Rosner<br />

Sekretärin<br />

Stadtratssitzungen<br />

Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet<br />

am Montag, dem 8. Oktober 2012, 19:00 Uhr<br />

im Stadtgemeindezentrum Stolpen statt.<br />

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.<br />

Uwe Steglich<br />

Bürgermeister<br />

Einreichung von Vorschlägen für die<br />

Verleihung des Ehrenamtspreises 2013<br />

der Stadt Stolpen<br />

Die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Stolpen erfolgt entsprechend<br />

der Satzung aller 2 Jahre und wird das nächste Mal im<br />

Rahmen des Neujahrsempfanges 2013 vorgenommen. Neben den<br />

Vorschlägen der Stadt- und Ortschaftsräte können auch Einwohner<br />

der Stadt Stolpen und juristische Personen Vorschläge unterbreiten,<br />

wobei Selbstvorschläge nicht zulässig sind.<br />

Die Verleihung erfolgt an bis zu 3 Personen und 3 Vereine/Interessengemeinschaften<br />

in den Kategorien<br />

- Kinder-, Jugend und Sportarbeit<br />

- Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege<br />

- Soziales und kommunalpolitisches Engagement.<br />

Vorschläge können bis zum 31. Oktober 2012 bei der<br />

Stadtverwaltung Stolpen<br />

Bürgermeister<br />

Markt 1<br />

01833 Stolpen<br />

mit dem abgedruckten Formular eingereicht werden. Sollte der<br />

Platz für die Begründung nicht ausreichend sein, kann dem Vorschlag<br />

auch ein gesondertes Blatt beigefügt werden. Das Formular<br />

steht auch auf unserer Homepage www.stolpen.de (im mittleren<br />

Bereich der Eingangsseite) zur Verfügung.<br />

Über die Vorschläge entscheidet der Stadtrat per Beschluss.<br />

Ines Rosner<br />

Sekretärin

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