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Schweizerisches Strafgesetzbuch

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<strong>Schweizerisches</strong> <strong>Strafgesetzbuch</strong> AS 2006<br />

Anstände<br />

zwischen<br />

Kantonen<br />

Mitteilung bei<br />

Pornografie<br />

Mitteilungspflicht<br />

Mitteilungsrecht<br />

Zweck<br />

2 Der Festgenommene ist sofort dem nächsten zur Ausstellung eines<br />

Haftbefehls ermächtigten Beamten des Kantons der Festnahme zuzuführen.<br />

Dieser hört den Festgenommenen zu Protokoll an und trifft die<br />

erforderlichen weitern Verfügungen.<br />

Art. 361<br />

Anstände in der Rechtshilfe zwischen Bund und Kantonen oder zwischen<br />

Kantonen entscheidet das Bundesstrafgericht. Bis dieser Entscheid<br />

erfolgt, sind angeordnete Sicherheitsmassregeln aufrechtzuerhalten.<br />

Art. 362<br />

Stellt eine Untersuchungsbehörde fest, dass pornografische Gegenstände<br />

(Art. 197 Ziff. 3) in einem fremden Staate hergestellt oder von<br />

dort aus eingeführt worden sind, so informiert sie sofort die zur<br />

Bekämpfung der Pornografie eingesetzte Zentralstelle des Bundes.<br />

Fünfter Titel:<br />

Mitteilung bei strafbaren Handlungen gegen Unmündige<br />

Art. 363<br />

Stellt die zuständige Behörde bei der Verfolgung von strafbaren<br />

Handlungen gegenüber Unmündigen fest, dass weitere Massnahmen<br />

erforderlich sind, so informiert sie sofort die vormundschaftlichen<br />

Behörden.<br />

Art. 364<br />

Ist an einem Unmündigen eine strafbare Handlung begangen worden,<br />

so sind die zur Wahrung des Amts- und Berufsgeheimnisses (Art. 320<br />

und 321) verpflichteten Personen berechtigt, dies in seinem Interesse<br />

den vormundschaftlichen Behörden zu melden.<br />

Sechster Titel: Strafregister<br />

Art. 365<br />

1 Das Bundesamt für Justiz führt unter Mitwirkung anderer Bundesbehörden<br />

und der Kantone (Art. 367 Abs. 1) ein automatisiertes Strafregister<br />

über Verurteilungen und Gesuche um Strafregisterauszug im<br />

Rahmen von hängigen Strafverfahren, welches besonders schützenswerte<br />

Personendaten und Persönlichkeitsprofile enthält. Die Daten<br />

über Verurteilungen und jene über Gesuche um Strafregisterauszug im<br />

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