kommunalinfo24 5/2014
Wegweisend für Kommunen
Wegweisend für Kommunen
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Stadt Essen will schärfere<br />
Regeln gegen Korruption<br />
vor Ort<br />
Wo beginnt Korruption Seit dem Skandal um Vetternwirtschaft und<br />
mutmaßliche Vorteilsnahme bei den Entsorgungsbetrieben Essen<br />
(EBE) macht sich Unsicherheit unter den Mandatsträgern der Stadt Essen<br />
breit. Die Stadt plant Compliance-Regeln und damit schärfere Regeln gegen<br />
Korruption. Sollten Mitglieder des Stadtrates Eintrittskarten für ein Fußballspiel<br />
annehmen Oder Tickets für eine Opernpremiere Ist korrupt, wer sich<br />
zum Abendessen einladen lässt oder zum Schunkelabend beim Oktoberfest<br />
Seit der Skandal um Vetternwirtschaft<br />
und mutmaßliche Vorteilsnahme<br />
bei den Entsorgungsbetrieben<br />
Essen (EBE) für Schlagzeilen sorgt,<br />
macht sich Unsicherheit breit unter<br />
den Mandatsträgern dieser Stadt.<br />
Was ist erlaubt, was verstößt gegen<br />
Anstandsregeln Was ist kriminell<br />
Unter Federführung von Ordnungsdezernent<br />
Christian Kromberg will<br />
die Stadt auf diese Fragen verbindliche<br />
Antworten geben. So genannte<br />
Compliance-Regeln für gewählte<br />
Volksvertreter, wie auch für Mitarbeiter<br />
der Verwaltung, sollen dem Rat<br />
in Kürze vorgelegt werden.<br />
Und das dürfte<br />
sehr wohl im Interesse der Betroffenen<br />
sein, denn der Gesetzgeber hat<br />
jüngst das Strafrecht verschärft. Wer<br />
sich als Mitglied des Rates oder einer<br />
Bezirksvertretung bestechen lässt,<br />
also einen Vorteil annimmt oder gegen<br />
eine Gegenleistung anbietet,<br />
dem drohen nun bis zu fünf Jahren<br />
Gefängnis oder eine Geldstrafe. Bislang<br />
galt dies nur für Abgeordnete in<br />
Bund und Land.<br />
Ab wann Vorteilsnahme vorliegt,<br />
definiert der Rat allerdings selbst.<br />
Bisher gültige Regelungen greifen<br />
zu kurz. Auswüchse, wie sie bei der<br />
EBE öffentlich wurden, vermochte<br />
weder die Ehrenordnung des Rates<br />
von 1998 vorzubeugen, noch der<br />
Verhaltenskodex für Beteiligungsgesellschaften<br />
von 2008. Es gibt au-<br />
genscheinlich Nachholbedarf. Dieser<br />
Eindruck beschlich auch Kai Hemsteeg,<br />
Fraktionssprecher der Partei-<br />
Piraten und im Hauptberuf Ermittler<br />
beim Landeskriminalamt mit Schwerpunkt<br />
Korruptionsbekämpfung, als er<br />
dieser Tage im Rathaus eine Informationveranstaltung<br />
für Ratsmitglieder<br />
zum Thema Compliance besuchte.<br />
Ein Fachanwalt für Strafrecht ließ die<br />
Teilnehmer wissen, was auf sie zukommen<br />
wird. Selbst „alte Hasen“<br />
hätten sich erstaunlich unbedarft gezeigt,<br />
wundert sich Hemsteeg. „Dass<br />
man einen Vorteil auch billigend in<br />
Kauf nehmen kann, davon<br />
hatte offenbar noch<br />
niemand gehört.“ Nebenbei<br />
bemerkt: Die<br />
Zahl der Zuhörer sei mit<br />
etwa 25 überschaubar<br />
gewesen. Der Rat zählt<br />
90 Mitglieder. Wertgrenzen<br />
von 25 Euro<br />
für Geschenke und von<br />
50 Euro für Einladungen.<br />
Zu erwarten sind<br />
künftig klare Regelungen.<br />
In Rede stehen dem<br />
Vernehmen nach Wertgrenzen von<br />
25 Euro für Geschenke und von 50<br />
Euro für Einladungen.<br />
Was darüber hinausgeht, sei dem<br />
Oberbürgermeister anzuzeigen. Noch<br />
ist darüber das letzte Wort nicht gesprochen.<br />
Doch, obwohl noch nicht in<br />
Kraft, treiben die Compliance-Regeln<br />
längst Blüten: Beim traditionellen<br />
Jahresabschluss des Ordnungsausschuss<br />
in aller Herrgottsfrühe im Frischezentrum<br />
mussten die Mitarbeiter<br />
der Verwaltung beim gemeinsamen<br />
Frühstück erstmals zusehen. Nicht<br />
nur diejenigen, die es traf, hatten<br />
den Kaffee auf. <br />
<strong>kommunalinfo24</strong> - Das Magazin | 5/<strong>2014</strong> |<br />
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