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Simonhöhe Fe´-Wintereinkaufsnacht - Tiebelkurier

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Foto: w w w. f o t o l i a . c o m<br />

TieBelkurier<br />

A L L E S F Ü R ´ S B Ü R O<br />

Nr. 243/November 2010<br />

Pfiffiger Pfad aus dem Dateien-Dschungel<br />

Sie lieben es, Mails und Dokumente zu suchen? Dann lesen Sie bitte nicht weiter!<br />

Allen anderen sei gesagt: Die Hoffnung lebt. Hermann Wilhelmer weiß mehr.<br />

Morgenstund hat nicht nur Gold im<br />

Mund, Morgenstund hat auch Mails<br />

im Mund. Kennen Sie das? Computer<br />

an, Postfach auf, Mund auch.<br />

Wie viele sind’s diesmal? Herr Maus<br />

hätte übrigens gerne den Vertrag gesehen,<br />

den er Ihnen irgendwann im<br />

April geschickt hat (und nein, nicht<br />

heuer). Frau Blumenstingl erbittet<br />

dringend Antwort auf eine Anfrage,<br />

die sie - leider, leider - lediglich mit<br />

dem Betreff „wichtig“ gekennzeichnet<br />

hat. Ach, da war auch ein Anhang<br />

dran? Hat sich offenbar in der Mail-<br />

Garage auf mysteriöse Weise atomisiert...<br />

Und täglich grüßt<br />

das Daten-Chaos.<br />

Fatal für alle Zeitgenossen mit<br />

einem Nervenkostüm aus Blätterteig.<br />

Denn der Slalom durchs Do-<br />

kumente-Labyrinth kostet nicht nur<br />

Zeit, sondern letztlich natürlich auch<br />

Geld. Hoffnungslos? Mitnichten!<br />

Hermann Wilhelmer schlägt eine<br />

Schneise durch den Daten-Dschungel.<br />

Seine Machete nennt sich<br />

„SOL-IT Cubes“. Was drin ist? Eine<br />

Managementlösung, die sämtliche<br />

Stückln spielt. Etwa, in dem sie alle<br />

Informationen, Dokumente, Mails<br />

und Termine automatisch am rich-<br />

Hermann-Ratz-Weg 14 • 9020 Klagenfurt<br />

0664 / 412 53 55 • wilhelmer@w-consult.at<br />

www.w-consult.at<br />

tigen Platz ablegt. Ohne zusätzlichen<br />

Aufwand, wohlgemerkt. Kinderleicht.<br />

Jederzeit abruf- und bearbeitbar.<br />

Auch vom Handy aus. Da geht<br />

nix mehr verloren! Die Software verfügt<br />

übrigens auch über ein Projekt-<br />

und Dokumentenmanagementtool<br />

mit umfangreichem Rechtesystem.<br />

Damit jeder nur das sehen kann, was<br />

er sehen darf.<br />

Neugierig?<br />

Aufzeichnungspflichten für Unternehmer<br />

Nur auf Basis eines funktionierenden Rechnungswesens ist optimale Planung & Kontrolle möglich.<br />

Wirtschaftstreuhänder<br />

Mag. Dr. Ingrid Taferner<br />

Oberboden 58<br />

9562 Himmelberg<br />

Tel. 04276/4770<br />

www.taferner-wt.at<br />

Unabhängig von den gesetzlich notwendigen<br />

Aufzeichnungspflichten<br />

sollte jeder Unternehmer sein betriebliches<br />

Rechnungswesen so weit<br />

im Überblick haben, dass er über<br />

Umsatz, offene Forderungen, noch<br />

zu bezahlende Verbindlichkeiten<br />

und die laufende notwendige Liquidität<br />

Bescheid weiß.<br />

Die einfachste Form der Buchführung<br />

ist die Einnahmen-Ausgabenrechnung.<br />

Kassa- und entsprechende<br />

Bankbewegungen werden<br />

dabei nur berücksichtigt, wenn es<br />

sich dabei um betriebliche Zu- und<br />

Abgänge handelt. Zusätzlich muss<br />

ein Anlagenverzeichnis, falls Dienstnehmer<br />

vorhanden sind, Lohnkonten<br />

und - für bestimmte Branchen<br />

- ein Wareneingangsbuch geführt<br />

werden. Aus steuerlicher Sicht ist<br />

die Einnahmen- Ausgabenrechnung<br />

deshalb oft sehr vorteilhaft, da die<br />

Gewinnhöhe durch das Zu- und<br />

Abflussprinzip gut gesteuert werden<br />

kann, und oft interessante Pauschalierungsmöglichkeiten<br />

angewendet<br />

werden können. Berechtigt zur Einnahmen-Ausgabenrechnung<br />

sind<br />

Unternehmen, welche keine gesetzliche<br />

Verpflichtung zur Buchführung<br />

haben, und die auch freiwillig keine<br />

Bücher führen.<br />

Eine gesetzliche Verpflichtung zur<br />

Führung von Büchern nach den<br />

Bewertungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches<br />

besteht<br />

für Unternehmer, welche in zwei<br />

aufeinander folgenden Jahren die<br />

Umsatzgrenze von € 700.000 überschritten<br />

haben. In solchen Fällen<br />

müssen die laufenden Aufzeichnungen<br />

in Form einer doppelten<br />

Buchhaltung geführt und jährlich<br />

eine Bilanz erstellt werden. Zu beachten<br />

ist dabei, dass bei diesen Unternehmern,<br />

Wertänderungen von<br />

Grund und Boden steuerpflichtig<br />

sind. Kapitalgesellschaften müssen<br />

ihren Gewinn in jedem Fall nach<br />

den Vorschriften des UGB ermitteln.<br />

Zusätzlich besteht eine Offenlegungspflicht<br />

des Jahresabschlusses<br />

beim Firmenbuch.<br />

Unternehmer die unter dieser Buchführungsgrenze<br />

stehen, können ihre<br />

Aufzeichnungen auch freiwillig in<br />

Form einer doppelten Buchhaltung<br />

führen. Wertänderungen aus Grund<br />

und Boden bleiben außerhalb der<br />

Spekulationsfrist unbesteuert.<br />

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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