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Gutachten zum Hochschuldidaktikzentrum Baden-Württemberg (HDZ)

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B. Analyse und Stellungnahme<br />

1. Die Hochschuldidaktik im internationalen Kontext<br />

Im Zuge wachsender Anstrengungen der Hochschulen zur Entwicklung<br />

der Qualität von Lehre und Studium findet zunehmend auch die Lehrkompetenz<br />

als Schlüsselfaktor der Qualitätssicherung Beachtung. Verstärkt<br />

wird dieser Trend durch die Herausforderungen, die aus der Umgestaltung<br />

des Studiengangssystems bei der Schaffung des europäischen<br />

Hochschulraums entstehen. Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

erfordern ein breites hochschuldidaktisches Handlungsrepertoire<br />

der Lehrenden, das in Folge des „Shift from Teaching to Learning“<br />

die Selbstverantwortung und -organisation der Studierenden unterstützt<br />

und mit veranstaltungsgebundenem Lernen verknüpft.<br />

Der Wettbewerb der Hochschulen findet vermehrt auch im Feld von Lehre<br />

und Studium statt. Professionalisierung der Lehre ist nicht nur ein<br />

Gebot der Stunde angesichts eines weiteren Wachstums der Studierendenzahlen;<br />

sie wird umso mehr nachgefragt werden, umso mehr die<br />

Studierenden zu Beiträgen zur Finanzierung des Studiums herangezogen<br />

werden.<br />

Namhafte Wissenschaftsorganisationen haben in jüngerer Zeit die Bedeutung<br />

der Lehrkompetenz unterstrichen, so die BLK in ihrem Beschluss<br />

vom 29.3.05, der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur<br />

Ausgestaltung von Berufungsverfahren vom 20.5.05 und in dem gemeinsamen<br />

Bericht der Arbeitsgruppe Hochschullehre und der Steuerungsgruppe<br />

„Pilotstudie Forschungsranking“ vom 28.6.2005, die ENQA<br />

in ihrem Helsinki-Papier von 2005 und schließlich die KMK in ihrem Beschluss<br />

zur Qualitätssicherung in der Lehre vom 14.10.05. Bei letzterer<br />

heißt es unter 2.4 (Förderung der Lehrkompetenz)<br />

„Hierzu gehören insbesondere entsprechende Angebote der Hochschulen<br />

so ggf. hochschul- und länderübergreifende Hochschuldidaktik und<br />

Zentren und Institute zur Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten<br />

vor allem für den wissenschaftlichen Nachwuchs und<br />

offen für eine ggf. kontinuierliche Weiterbildung des Lehrpersonals. Verantwortlich<br />

für die Durchführung entsprechender Maßnahmen und Angebote<br />

sind die Hochschulen. Es ist jedoch Aufgabe des Staates, darauf<br />

hinzuwirken, dass die Hochschulen ihrer Verantwortung nachkommen“. 2<br />

2 Beschluss der KMK zur „Qualitätssicherung in der Lehre“ vom 22.09.2005,

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