Gutachten zum Hochschuldidaktikzentrum Baden-Württemberg (HDZ)
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B. Analyse und Stellungnahme<br />
1. Die Hochschuldidaktik im internationalen Kontext<br />
Im Zuge wachsender Anstrengungen der Hochschulen zur Entwicklung<br />
der Qualität von Lehre und Studium findet zunehmend auch die Lehrkompetenz<br />
als Schlüsselfaktor der Qualitätssicherung Beachtung. Verstärkt<br />
wird dieser Trend durch die Herausforderungen, die aus der Umgestaltung<br />
des Studiengangssystems bei der Schaffung des europäischen<br />
Hochschulraums entstehen. Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge<br />
erfordern ein breites hochschuldidaktisches Handlungsrepertoire<br />
der Lehrenden, das in Folge des „Shift from Teaching to Learning“<br />
die Selbstverantwortung und -organisation der Studierenden unterstützt<br />
und mit veranstaltungsgebundenem Lernen verknüpft.<br />
Der Wettbewerb der Hochschulen findet vermehrt auch im Feld von Lehre<br />
und Studium statt. Professionalisierung der Lehre ist nicht nur ein<br />
Gebot der Stunde angesichts eines weiteren Wachstums der Studierendenzahlen;<br />
sie wird umso mehr nachgefragt werden, umso mehr die<br />
Studierenden zu Beiträgen zur Finanzierung des Studiums herangezogen<br />
werden.<br />
Namhafte Wissenschaftsorganisationen haben in jüngerer Zeit die Bedeutung<br />
der Lehrkompetenz unterstrichen, so die BLK in ihrem Beschluss<br />
vom 29.3.05, der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur<br />
Ausgestaltung von Berufungsverfahren vom 20.5.05 und in dem gemeinsamen<br />
Bericht der Arbeitsgruppe Hochschullehre und der Steuerungsgruppe<br />
„Pilotstudie Forschungsranking“ vom 28.6.2005, die ENQA<br />
in ihrem Helsinki-Papier von 2005 und schließlich die KMK in ihrem Beschluss<br />
zur Qualitätssicherung in der Lehre vom 14.10.05. Bei letzterer<br />
heißt es unter 2.4 (Förderung der Lehrkompetenz)<br />
„Hierzu gehören insbesondere entsprechende Angebote der Hochschulen<br />
so ggf. hochschul- und länderübergreifende Hochschuldidaktik und<br />
Zentren und Institute zur Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten<br />
vor allem für den wissenschaftlichen Nachwuchs und<br />
offen für eine ggf. kontinuierliche Weiterbildung des Lehrpersonals. Verantwortlich<br />
für die Durchführung entsprechender Maßnahmen und Angebote<br />
sind die Hochschulen. Es ist jedoch Aufgabe des Staates, darauf<br />
hinzuwirken, dass die Hochschulen ihrer Verantwortung nachkommen“. 2<br />
2 Beschluss der KMK zur „Qualitätssicherung in der Lehre“ vom 22.09.2005,