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TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

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2. Einleitung von Verfahren<br />

§ 11 Anträge<br />

(1) Die <strong>Rechts</strong>organe <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s<br />

wer<strong>de</strong>n nur auf schriftlichen Antrag, einer Meldung <strong>de</strong>s<br />

Schiedsrichters, o<strong>de</strong>r - <strong>ab</strong>er nur soweit es um Gewalt-,<br />

Rassismus- <strong>und</strong> Diskriminierungsvorfälle geht - von Amts<br />

wegen tätig.<br />

(2) Es sind folgen<strong>de</strong> Anträge an die <strong>Rechts</strong>organe möglich:<br />

a) <strong>de</strong>r Protest<br />

b) <strong>de</strong>r Einspruch<br />

c) die Beschwer<strong>de</strong><br />

d) <strong>de</strong>r Strafantrag<br />

Eine falsche Bezeichnung <strong>de</strong>s Antrags be<strong>de</strong>utet nicht<br />

<strong>Rechts</strong>verlust.<br />

(3) Antragsberechtigt sind, soweit nicht geson<strong>de</strong>rt an<strong>de</strong>rweitig<br />

bestimmt, die unter § 5 RuVO benannten möglichen<br />

Parteien. Einzelmitglie<strong>de</strong>r sind jedoch nur über ihren Verein<br />

antragsberechtigt.<br />

(4) Insoweit Parteien bei Stellung <strong>de</strong>s Antrags vertreten<br />

wer<strong>de</strong>n bzw. vertreten wer<strong>de</strong>n müssen, hat <strong>de</strong>r Vertreter<br />

seine Vertretungsberechtigung entsprechend § 5 (3) RuVO<br />

nachzuweisen. Eine Übersendung von Kopien geeigneter<br />

Unterlagen genügt zunächst im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Antragstellung.<br />

(5) Anträge von Vereinen an <strong>Rechts</strong>organe sind auf<br />

Kopfbogen <strong>de</strong>s Vereins zu stellen <strong>und</strong> zu unterschreiben.<br />

(6) Anträge sind gebührenpflichtig (§. 34 RuVO), es sei <strong>de</strong>nn,<br />

dass ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res angeordnet ist. Die<br />

Verfahrensgebühren sind vor Ablauf <strong>de</strong>r jeweils<br />

<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 10

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