TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
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2. Einleitung von Verfahren<br />
§ 11 Anträge<br />
(1) Die <strong>Rechts</strong>organe <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s<br />
wer<strong>de</strong>n nur auf schriftlichen Antrag, einer Meldung <strong>de</strong>s<br />
Schiedsrichters, o<strong>de</strong>r - <strong>ab</strong>er nur soweit es um Gewalt-,<br />
Rassismus- <strong>und</strong> Diskriminierungsvorfälle geht - von Amts<br />
wegen tätig.<br />
(2) Es sind folgen<strong>de</strong> Anträge an die <strong>Rechts</strong>organe möglich:<br />
a) <strong>de</strong>r Protest<br />
b) <strong>de</strong>r Einspruch<br />
c) die Beschwer<strong>de</strong><br />
d) <strong>de</strong>r Strafantrag<br />
Eine falsche Bezeichnung <strong>de</strong>s Antrags be<strong>de</strong>utet nicht<br />
<strong>Rechts</strong>verlust.<br />
(3) Antragsberechtigt sind, soweit nicht geson<strong>de</strong>rt an<strong>de</strong>rweitig<br />
bestimmt, die unter § 5 RuVO benannten möglichen<br />
Parteien. Einzelmitglie<strong>de</strong>r sind jedoch nur über ihren Verein<br />
antragsberechtigt.<br />
(4) Insoweit Parteien bei Stellung <strong>de</strong>s Antrags vertreten<br />
wer<strong>de</strong>n bzw. vertreten wer<strong>de</strong>n müssen, hat <strong>de</strong>r Vertreter<br />
seine Vertretungsberechtigung entsprechend § 5 (3) RuVO<br />
nachzuweisen. Eine Übersendung von Kopien geeigneter<br />
Unterlagen genügt zunächst im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Antragstellung.<br />
(5) Anträge von Vereinen an <strong>Rechts</strong>organe sind auf<br />
Kopfbogen <strong>de</strong>s Vereins zu stellen <strong>und</strong> zu unterschreiben.<br />
(6) Anträge sind gebührenpflichtig (§. 34 RuVO), es sei <strong>de</strong>nn,<br />
dass ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res angeordnet ist. Die<br />
Verfahrensgebühren sind vor Ablauf <strong>de</strong>r jeweils<br />
<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 10