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TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

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(2) Weist <strong>de</strong>r Nichterschienene innerhalb von sieben Tagen<br />

die Schuldlosigkeit an seinem Fernbleiben von <strong>de</strong>r<br />

mündlichen Verhandlung nach <strong>und</strong> beantragt die<br />

Anberaumung einer erneuten Verhandlung, so ist diese<br />

vom Vorsitzen<strong>de</strong>n neu anzusetzen.<br />

(3) Unterbleibt <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r Schuldlosigkeit, wird die<br />

Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich kann eine<br />

Ordnungsstrafe in Höhe von 100,00 € verhängt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 27 Entscheidungen<br />

(1) Verfahren en<strong>de</strong>n mit Urteilen o<strong>de</strong>r nicht anfechtbaren<br />

verfahrensbeen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beschlüssen <strong>de</strong>s <strong>Rechts</strong>organs in<br />

<strong>de</strong>r Sache. Diese müssen enthalten:<br />

a) die Bezeichnung <strong>de</strong>s <strong>Rechts</strong>organs<br />

b) die Zusammensetzung <strong>de</strong>s <strong>Rechts</strong>organ<br />

c) die Parteien<br />

d) das Datum <strong>de</strong>r Entscheidungsfindung<br />

e) die Bezeichnung <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

f) die Verfahrensart<br />

g) <strong>de</strong>n Urteils- bzw. Beschlusstenor einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Kostenentscheidung<br />

h) die Entscheidungsgrün<strong>de</strong>, vorbehaltlich § 28 (3) RuVO<br />

i) die <strong>Rechts</strong>mittelbelehrung<br />

(2) Bei Geringfügigkeit, erwiesener Unschuld o<strong>de</strong>r<br />

aufgetretenen Verfahrenshin<strong>de</strong>rnissen kann das<br />

zuständige <strong>Rechts</strong>organ das Verfahren mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Parteien durch verfahrensbeen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beschluss<br />

einstellen <strong>und</strong> eine Kostenentscheidung treffen. In diesen<br />

Fällen sind Auflagen, Bedingungen bzw. <strong>de</strong>r Hinweis, dass<br />

im Wie<strong>de</strong>rholungsfall Bestrafung droht, zulässig.<br />

<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 22

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