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TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

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(6) für wissentlichen Einsatz unter falschem Namen min<strong>de</strong>stens<br />

sechs Monate <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe bis zu 250,00 €<br />

(7) für verbandsschädigen<strong>de</strong>s Verhalten, Geldstrafe bis zu<br />

250,00 €<br />

In beson<strong>de</strong>ren Fällen kann Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verband<br />

erfolgen.<br />

§ 43 Strafen gegen Vereine <strong>und</strong> Mannschaften<br />

Gegen Vereine bzw. Mannschaften können bei <strong>de</strong>n nachfolgend<br />

geschil<strong>de</strong>rten Vergehen in <strong>de</strong>r Regel die ebenfalls nachfolgend<br />

bestimmten Strafen verhängt wer<strong>de</strong>n:<br />

(1) für <strong>de</strong>n wissentlichen Spielereinsatz unter falschem Namen<br />

<strong>de</strong>r Abzug von sechs bis 15 Punkten <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe<br />

bis zu 500,00 €. Ein Ausschluss aus <strong>de</strong>r Spielklasse kann<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

(2) für <strong>de</strong>n Einsatz von Spielern entgegen § 7, Ziffer 5 (2) <strong>und</strong><br />

§ 19 Spielordnung <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s neben<br />

einer eventuellen Spielwertung Geldstrafe bis zu 150,00 €<br />

(3) für <strong>de</strong>n Einsatz von Spielern ohne Spielerlaubnis, Spielen<br />

ohne Spielberechtigung bzw. Spielen ohne Vorlage eines<br />

Spielerpasses o<strong>de</strong>r eines sonstigen zur I<strong>de</strong>ntifikation<br />

geeigneten Personaldokuments o<strong>de</strong>r Spielen ohne<br />

Eintragung im Spielbericht o<strong>de</strong>r bei Spielsperren neben<br />

einer eventuellen Spielwertung, Abzug von drei bis sechs<br />

Punkten <strong>und</strong> bis zu 150,00 €. Das Strafmaß gilt zusätzlich<br />

zur Spielwertung (Punktverlust mit Torwertung)<br />

(4) für die Manipulation von Spielergebnissen Abzug von<br />

sechs bis 15 Punkten <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe bis zu<br />

1.000,00 €. Das Strafmaß wird für alle beteiligten Vereine<br />

angewandt. Ein Ausschluss aus <strong>de</strong>r Spielklasse kann<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 38

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