TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
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(6) für wissentlichen Einsatz unter falschem Namen min<strong>de</strong>stens<br />
sechs Monate <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe bis zu 250,00 €<br />
(7) für verbandsschädigen<strong>de</strong>s Verhalten, Geldstrafe bis zu<br />
250,00 €<br />
In beson<strong>de</strong>ren Fällen kann Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verband<br />
erfolgen.<br />
§ 43 Strafen gegen Vereine <strong>und</strong> Mannschaften<br />
Gegen Vereine bzw. Mannschaften können bei <strong>de</strong>n nachfolgend<br />
geschil<strong>de</strong>rten Vergehen in <strong>de</strong>r Regel die ebenfalls nachfolgend<br />
bestimmten Strafen verhängt wer<strong>de</strong>n:<br />
(1) für <strong>de</strong>n wissentlichen Spielereinsatz unter falschem Namen<br />
<strong>de</strong>r Abzug von sechs bis 15 Punkten <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe<br />
bis zu 500,00 €. Ein Ausschluss aus <strong>de</strong>r Spielklasse kann<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />
(2) für <strong>de</strong>n Einsatz von Spielern entgegen § 7, Ziffer 5 (2) <strong>und</strong><br />
§ 19 Spielordnung <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s neben<br />
einer eventuellen Spielwertung Geldstrafe bis zu 150,00 €<br />
(3) für <strong>de</strong>n Einsatz von Spielern ohne Spielerlaubnis, Spielen<br />
ohne Spielberechtigung bzw. Spielen ohne Vorlage eines<br />
Spielerpasses o<strong>de</strong>r eines sonstigen zur I<strong>de</strong>ntifikation<br />
geeigneten Personaldokuments o<strong>de</strong>r Spielen ohne<br />
Eintragung im Spielbericht o<strong>de</strong>r bei Spielsperren neben<br />
einer eventuellen Spielwertung, Abzug von drei bis sechs<br />
Punkten <strong>und</strong> bis zu 150,00 €. Das Strafmaß gilt zusätzlich<br />
zur Spielwertung (Punktverlust mit Torwertung)<br />
(4) für die Manipulation von Spielergebnissen Abzug von<br />
sechs bis 15 Punkten <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe bis zu<br />
1.000,00 €. Das Strafmaß wird für alle beteiligten Vereine<br />
angewandt. Ein Ausschluss aus <strong>de</strong>r Spielklasse kann<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 38