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TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

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§ 8 Verbandsgericht<br />

(1) Das Verbandsgericht ist das oberste <strong>Rechts</strong>organ <strong>de</strong>s<br />

Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s. Die Entscheidungen <strong>de</strong>s<br />

Verbandsgerichts sind sportrechtlich nicht anfechtbar.<br />

(2) Das Verbandsgericht ist als <strong>Rechts</strong>mittelinstanz zuständig<br />

für die Überprüfung von Entscheidungen <strong>de</strong>r Sportgerichte,<br />

soweit diese angefochten wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Das Verbandsgericht ist zuständig als Schlichter im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 3, Ziffer 4 (13) <strong>und</strong> § 14 Ziffer 7 <strong>de</strong>r Spielordnung <strong>de</strong>s<br />

Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s sowie § 7 (2) <strong>de</strong>r<br />

Finanzordnung <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s.<br />

§ 9 Fristenregelung <strong>und</strong> Schriftverkehr<br />

(1) Alle Fristen beginnen am Tage nach <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Vorgang<br />

zugr<strong>und</strong>eliegen<strong>de</strong>n Ereignis.<br />

(2) Jeglicher Schriftverkehr, <strong>de</strong>r an Fristen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

schriftlich zu tätigen ist, kann ausschließlich postalisch,<br />

per Fax, per E-Postfach o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>ren elektronischen<br />

Wegen o<strong>de</strong>r durch quittierte Abg<strong>ab</strong>e bewirkt wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Nachweis über die Einhaltung <strong>de</strong>r Fristen ist mit <strong>de</strong>m<br />

Nachweis <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>s Poststempels, <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>r<br />

Absendung per Fax, <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>r Einstellung in das E-<br />

Postfach bzw. <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>r Absendung auf an<strong>de</strong>rem<br />

elektronischen Wege o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>r quittierten<br />

Abg<strong>ab</strong>e erbracht. Freistempler sind für <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Frist unzulässig.<br />

(3) Für fristgeb<strong>und</strong>ene Zahlungen ist <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r<br />

vollständig ausgeführten Buchung zu erbringen. Dies hat<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich durch eine Übersendung einer Kopie <strong>de</strong>s die<br />

Zahlung ausweisen<strong>de</strong>n Kontoauszuges zu erfolgen.<br />

<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 8

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