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TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

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(5) Die Auslagen für ein Verfahren, welches durch eine<br />

Entscheidung <strong>de</strong>s Sportgerichts gemäß § 21 RuVO<br />

(Einzelrichterentscheidung beim Sportgericht)<br />

<strong>ab</strong>geschlossen wur<strong>de</strong>, betragen im Herren- <strong>und</strong><br />

Frauenspielbetrieb pauschal <strong>und</strong> ausschließlich 30,00 €<br />

<strong>und</strong> im Nachwuchsspielbetrieb pauschal <strong>und</strong> ausschließlich<br />

20,00 €. Weitere Auslagen dürfen nicht erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 30

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