TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(5) Die Auslagen für ein Verfahren, welches durch eine<br />
Entscheidung <strong>de</strong>s Sportgerichts gemäß § 21 RuVO<br />
(Einzelrichterentscheidung beim Sportgericht)<br />
<strong>ab</strong>geschlossen wur<strong>de</strong>, betragen im Herren- <strong>und</strong><br />
Frauenspielbetrieb pauschal <strong>und</strong> ausschließlich 30,00 €<br />
<strong>und</strong> im Nachwuchsspielbetrieb pauschal <strong>und</strong> ausschließlich<br />
20,00 €. Weitere Auslagen dürfen nicht erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 30