TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
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3. Strafanordnungen<br />
§ 16 Strafanordnung <strong>de</strong>s Staffelleiters<br />
(1) Je<strong>de</strong>r Staffelleiter ist in seinem Zuständigkeitsbereich<br />
ermächtigt, ohne Einleitung eines Verfahrens vor <strong>de</strong>m<br />
zuständigen <strong>Rechts</strong>organ, gegenüber <strong>de</strong>n Betroffenen eine<br />
Strafanordnung zu erlassen,<br />
a) nach Feldverweisen bzw. wegen unsportlichem Verhalten<br />
vor, während <strong>und</strong> unmittelbar nach einem Spiel, welches im<br />
amtlichen Spielbericht (Spielberichtsbögen bzw.<br />
elektronischer Spielbericht) vermerkt ist, wenn keine<br />
höhere Strafe als eine Spielsperre von vier Pflichtspielen<br />
bzw. keine höhere Geldstrafe als 100,00 € zu erwarten ist,<br />
b) wegen <strong>de</strong>s ersten Nichtantrittes in einem Spieljahr gemäß §<br />
14 <strong>de</strong>r Spielordnung <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s,<br />
wenn neben <strong>de</strong>r Spielwertung keine höhere Geldstrafe als<br />
100,00 € zu erwarten ist <strong>und</strong> ein Zweifel an <strong>de</strong>r<br />
Ein<strong>de</strong>utigkeit <strong>de</strong>r Sachlage mit an Sicherheit grenzen<strong>de</strong>r<br />
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist,<br />
c) wegen <strong>de</strong>s Einsatzes eines Spielers entgegen <strong>de</strong>r<br />
Regelungen <strong>de</strong>s § 19 <strong>de</strong>r Spielordnung <strong>de</strong>s Thüringer<br />
Fußball-Verban<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r entgegen einer nach <strong>de</strong>n<br />
Regelungen <strong>de</strong>s § 21 <strong>de</strong>r Spielordnung <strong>de</strong>s Thüringer<br />
Fußball-Verban<strong>de</strong>s wirksamen Sperre, wenn neben <strong>de</strong>r<br />
Spielwertung keine höhere Strafe als eine Spielsperre von<br />
vier Pflichtspielen bzw. keine höhere Geldstrafe als 100,00<br />
€ zu erwarten ist <strong>und</strong> ein Zweifel an <strong>de</strong>r Ein<strong>de</strong>utigkeit <strong>de</strong>r<br />
Sachlage mit an Sicherheit grenzen<strong>de</strong>r Wahrscheinlichkeit<br />
ausgeschlossen ist,<br />
d) wegen eines Verstoßes gegen die Regelungen <strong>de</strong>s<br />
allgemeinverbindlichen Teils <strong>de</strong>r technischen Richtlinien<br />
gemäß <strong>de</strong>r dortigen Bestimmungen zum Strafmaß.<br />
<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 14