TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
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3) Die <strong>Rechts</strong>prechung umfasst:<br />
a) Ahndung aller Formen unsportlichen <strong>und</strong> grob<br />
unsportlichen Verhaltens in unmittelbarem Zusammenhang<br />
mit Fußballspielen,<br />
b) Ahndung aller Formen frem<strong>de</strong>nfeindlicher, rassistischer,<br />
politischer, extremistischer, anstößiger <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />
beleidigen<strong>de</strong>r Handlungen in Wort <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Gestik bzw.<br />
Mimik, Beschimpfungen, Schmähungen <strong>und</strong> Drohungen,<br />
c) Ahndung von Verstößen gegen die Satzung, die<br />
Ordnungen, die Richtlinien <strong>und</strong> die Durchführungsbestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
Kreisfußballausschüsse sowie gegen die Fußballregeln,<br />
d) Überprüfung von Entscheidungen <strong>de</strong>r Organe <strong>de</strong>s<br />
Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s auf Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> Kreisebene<br />
<strong>und</strong> ihrer Ausschüsse,<br />
e) Entscheidungen über Streitigkeiten zwischen Vereinen,<br />
soweit diese im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s Thüringer<br />
Fußball-Verban<strong>de</strong>s spielen,<br />
f) Entscheidungen über Streitigkeiten zwischen <strong>de</strong>n<br />
Fußballausschüssen <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s.<br />
4) Streitigkeiten, die sich aus Verträgen zwischen Fußballspielern<br />
<strong>und</strong> Vereinen, sowie aus <strong>de</strong>r Übernahme<br />
finanzieller Verpflichtungen im Rahmen von<br />
Verträgen zwischen Vereinen <strong>und</strong> aus Scha<strong>de</strong>nersatzangelegenheiten<br />
wegen Körperverletzungen o<strong>de</strong>r<br />
Sachbeschädigungen ergeben, unterliegen nicht <strong>de</strong>r<br />
<strong>Rechts</strong>prechung <strong>de</strong>s Thüringer Fußball-Verban<strong>de</strong>s.<br />
Diesbezüglich kann jedoch <strong>de</strong>r Schlichter angerufen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 4