TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. Beson<strong>de</strong>rer Teil<br />
§ 42 Strafen gegen Spieler, Beteiligte bzw. Anwesen<strong>de</strong><br />
Gegen Spieler können bei <strong>de</strong>n nachfolgend geschil<strong>de</strong>rten<br />
Vergehen in <strong>de</strong>r Regel die ebenfalls nachfolgend bestimmten<br />
Strafen verhängt wer<strong>de</strong>n:<br />
(1) für Teilnahme an Spielen ohne Spielerlaubnis, Spielen ohne<br />
Spielberechtigung bzw. Spielen ohne Vorlage eines<br />
Spielerpasses o<strong>de</strong>r eines sonstigen zur I<strong>de</strong>ntifikation<br />
geeigneten Personaldokuments o<strong>de</strong>r Spielen ohne<br />
Eintragung im Spielbericht neben einer eventuellen<br />
Spielwertung bis zu zwölf Spielen Sperre <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />
Geldstrafe bis zu 250,00 €<br />
(2) für unberechtigte Teilnahme in Altersklassen<br />
a) Männer in Juniorenmannschaften bis zu acht Spielen Sperre<br />
<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe bis zu 100,00 €<br />
b) Junioren unter 17 Jahre in Männermannschaften <strong>und</strong><br />
Juniorinnen unter 16 Jahren in Frauenmannschaften bis zu<br />
sechs Spielen Sperre<br />
c) Nachwuchsspieler in unzulässigen Altersklassen <strong>de</strong>s<br />
Nachwuchsbereiches bis zu vier Spielen Sperre<br />
(3) für Teilnahme an Spielen während einer eigenen Sperre bis<br />
zu sechs Spielen Sperre <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe bis 250,00 €<br />
(4) Strafen nach Feldverweisen auf Dauer <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren<br />
sportwidrigen Vergehen:<br />
a) für unsportliches Verhalten während <strong>de</strong>s Spiels o<strong>de</strong>r<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Spielzeit, jedoch in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Spiel, bis vier Spiele Sperre<br />
<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Geldstrafe bis zu 100,00 €<br />
<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 36