14.01.2015 Aufrufe

TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(2) Bei erneutem Fristversäumnis ist die Angelegenheit, so die<br />

Vollstreckung nicht ohnehin durch das Sportgericht<br />

vollzogen wird, an das zuständige Sportgericht <strong>ab</strong>zugeben.<br />

Das Sportgericht kann unter Auflagen <strong>und</strong> Hinweisen<br />

erneut mahnen. Das Sportgericht kann insbeson<strong>de</strong>re auch<br />

eine Spielsperre <strong>de</strong>r 1. Männermannschaft <strong>de</strong>s betroffenen<br />

Vereins bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Verpflichtungen<br />

aussprechen. Stellt <strong>de</strong>r betroffene Verein nur<br />

Freizeitmannschaften, können diese für jeglichen<br />

Spielverkehr gesperrt wer<strong>de</strong>n Bei Verfahren auf<br />

Kreisebene kann eine Spielsperre <strong>de</strong>r im Kreis am<br />

höchsten spielen<strong>de</strong>n Männermannschaft ausgesprochen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Wertung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>r Spielsperre<br />

fallen<strong>de</strong>n Spiele obliegt <strong>de</strong>m zuständigen Sportgericht.<br />

<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!