TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de
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c) gegen Schiedsrichter<br />
- Verwarnung<br />
- Sperre auf Zeit<br />
- Rückversetzung in eine niedrigere Leistungsklasse<br />
- Streichung von <strong>de</strong>r Schiedsrichterliste<br />
- Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verband<br />
- Geldstrafe bis zu 200,00 €<br />
Neben <strong>de</strong>n Strafen ist die Erteilung von Auflagen möglich.<br />
Gegenüber Jugendlichen unter 18 Jahren können erzieherischer<br />
Maßnahmen in Erwägung gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 41 Anwendung<br />
(1) Strafen, Auflagen <strong>und</strong> erzieherische Maßnahmen können<br />
einzeln, <strong>ab</strong>er auch parallel nebeneinan<strong>de</strong>r verhängt<br />
wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n zwingend vorgegebenen Spielsperren <strong>und</strong><br />
Punkt<strong>ab</strong>zügen können zusätzlich die in <strong>de</strong>n §§ 42 ff. RuVO<br />
enthaltenen Strafgel<strong>de</strong>r verhängt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Vergehen von aktiven Spielern die als Zuschauer<br />
begangen wer<strong>de</strong>n, sind analog zu ahn<strong>de</strong>n, als hätten sie<br />
diese als Spieler begangen.<br />
(3) Vergehen von Trainern <strong>und</strong> Übungsleitern <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer am<br />
Spiel beteiligter Personen, sind analog <strong>de</strong>r §§ 42 ff. RuVO<br />
einzuordnen. Anstelle <strong>de</strong>r Spielsperre treten eine<br />
Geldstrafe <strong>und</strong> das Verbot, sich für eine bestimmte Zeit im<br />
Innenraum <strong>de</strong>s Platzes aufzuhalten.<br />
(4) Wie<strong>de</strong>rholungen gleicher o<strong>de</strong>r ähnlicher Vergehen<br />
innerhalb einer Jahresfrist können strafverschärfend<br />
wirken.<br />
<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 34