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TFV-Rechts- und Verfahrensordnung (ab 01.07.2013) - zcontent.de

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c) gegen Schiedsrichter<br />

- Verwarnung<br />

- Sperre auf Zeit<br />

- Rückversetzung in eine niedrigere Leistungsklasse<br />

- Streichung von <strong>de</strong>r Schiedsrichterliste<br />

- Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verband<br />

- Geldstrafe bis zu 200,00 €<br />

Neben <strong>de</strong>n Strafen ist die Erteilung von Auflagen möglich.<br />

Gegenüber Jugendlichen unter 18 Jahren können erzieherischer<br />

Maßnahmen in Erwägung gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 41 Anwendung<br />

(1) Strafen, Auflagen <strong>und</strong> erzieherische Maßnahmen können<br />

einzeln, <strong>ab</strong>er auch parallel nebeneinan<strong>de</strong>r verhängt<br />

wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n zwingend vorgegebenen Spielsperren <strong>und</strong><br />

Punkt<strong>ab</strong>zügen können zusätzlich die in <strong>de</strong>n §§ 42 ff. RuVO<br />

enthaltenen Strafgel<strong>de</strong>r verhängt wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Vergehen von aktiven Spielern die als Zuschauer<br />

begangen wer<strong>de</strong>n, sind analog zu ahn<strong>de</strong>n, als hätten sie<br />

diese als Spieler begangen.<br />

(3) Vergehen von Trainern <strong>und</strong> Übungsleitern <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer am<br />

Spiel beteiligter Personen, sind analog <strong>de</strong>r §§ 42 ff. RuVO<br />

einzuordnen. Anstelle <strong>de</strong>r Spielsperre treten eine<br />

Geldstrafe <strong>und</strong> das Verbot, sich für eine bestimmte Zeit im<br />

Innenraum <strong>de</strong>s Platzes aufzuhalten.<br />

(4) Wie<strong>de</strong>rholungen gleicher o<strong>de</strong>r ähnlicher Vergehen<br />

innerhalb einer Jahresfrist können strafverschärfend<br />

wirken.<br />

<strong>Rechts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verfahrensordnung</strong> 2013 34

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