Rawls - Wolfgang Melchior
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<strong>Wolfgang</strong> <strong>Melchior</strong>: John <strong>Rawls</strong>’ Theorie der Gerechtigkeit<br />
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und wird von <strong>Rawls</strong> in seiner Ersten Dewey-Vorlesung erläutert 21 . Dort bezeichnet er das seine<br />
beide Methoden implizierendes Gesamtmodell als „Konstruktivistisches Modell“. In diesem Modell<br />
werden drei epistemische Standpunkte konstruiert:<br />
- der hypothetische Standpunkt einer Person in der Ausgangssituation,<br />
- der Standpunkt einer Person der wohlgeordneten Gesellschaft, einer Gesellschaft, die von den<br />
Prinzipien der Gerechtigkeit geregelt wird sowie<br />
- der empirische Standpunkt „of you and me“ als realzeitliche, sich an einer bestimmten Position<br />
innerhalb einer Gesellschaft befindlichen Personen.<br />
Wegen der drei verschiedenen Perspektiven werde ich dieses Modell auch Drei-Perspektiven-<br />
Modell nennen.<br />
Nun gibt es zwei Arten, die Extensionsverschiedenheit zu zeigen, die sich beiden nach dem Drei-<br />
Perspektiven-Modell auf die Reihenfolge beziehen, in der die zwei Modelle angewendet werden<br />
sollen.<br />
Erste Interpretation Vertragsmodell Kohärenzmodell<br />
Diese Interpretation geht aus von dem in der Wissenschaftsphilosophie bekannten Unterschied<br />
zwischen Testverfahren (procedures of hypothesis-testing) und Entdeckungsverfahren (procedures<br />
of hypothesis-generation) von Hypothesen. 22<br />
Nach dieser Unterscheidung lassen sich beide<br />
Verfahrenstypen den Normenbegründungsmodellen zuordnen. Demnach würde das Vertragsmodell<br />
ein Verfahren zur Generierung von Hypothesen darstellen. Es liefert Hypothesen in Form von<br />
Prinzipien der Gerechtigkeit. Letztere sollen mit Hilfe des Kohärenzmodells getestet werden, also<br />
etwa dahingehend, ob sie mit unseren konkreten Einzelurteilen nicht konfligieren. Problem dieser<br />
Sichtweise ist jedoch das obengenannte Endgültigkeitspostulat für die Ergebnisse des<br />
Vertragsmodells. <strong>Rawls</strong> sagt eindeutig, die Prinzipien müssen ein für alle Mal gelten, sind sie<br />
einmal anerkannt. Wozu sollen wir die vom Vertragsmodell generierten Hypothesen dann noch<br />
testen, wenn wir sie schon aufgrund eines gültigen Arguments akzeptieren sollen Oder anders<br />
gesagt: das Vertragsmodell liefert allgemeinste Prinzipien, die bereits unsere Einzelurteile<br />
(expliziert und verallgemeinert in Form des Fairneßprinzips) enthalten. Warum in aller Welt sollten<br />
wir nach diesem langen Argumentationsweg diese allgemeinsten Prinzipien noch einmal testen,<br />
wenn sie doch als Test unserer Einzelurteile gedacht waren Selbst wenn wir alle Schritte des<br />
Kohärenzmodells als Einzelhypothesen betrachten würden, die jederzeit durch das Testverfahren<br />
21 Vgl. PL I,§ 3.<br />
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