Rawls - Wolfgang Melchior
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<strong>Wolfgang</strong> <strong>Melchior</strong>: John <strong>Rawls</strong>’ Theorie der Gerechtigkeit<br />
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Ein Wort zum Begriff der Vereinigung: <strong>Rawls</strong> gibt zu, daß keine Person einer Gesellschaft wie<br />
einer Vereinigung (association) in einem freiwilligen Willensakt beitritt, sondern sich bei seiner<br />
Geburt bereits an einer bestimmten Position in ihr vorfindet, jedoch ist es gerade <strong>Rawls</strong>´ Anliegen,<br />
plausibel zu machen, warum für die Perspektive der Gerechtigkeit eine kontraktualistische<br />
Sichtweise (Urzustand) der Gesellschaft als „freiwilliges, kooperatives Schema“ am geeignetsten<br />
ist. Das heißt, Gesellschaft als Vereinigung aufzufassen, ist die Ausgangsprämisse jedes<br />
vertragstheoretischen Ansatzes.<br />
4.2. Die Grundstruktur<br />
The primary subject of the principles of social justice is the basic structure of society, the<br />
arrangement of major social institutions into one scheme of cooperation. (TJ 54)<br />
4.2.1. Institutionen und Personen<br />
<strong>Rawls</strong> unterscheidet zwischen Prinzipien, die auf Institutionen, und solchen, die auf Einzelpersonen<br />
Anwendung finden. 26 Gerechtigkeit ist eine Eigenschaft, die sowohl individuellen Handlungen als<br />
auch Institutionen zukommt 27 , jedoch ist es für <strong>Rawls</strong> das Grundproblem der Gerechtigkeit<br />
(primary problem of justice), wie bestimmte grundlegende Institutionen Handlungsspielräume der<br />
Personen affizieren und strukturieren.<br />
Doch was genau sind für <strong>Rawls</strong> Institutionen „As examples for institutions, or more generally<br />
social practices, we may think of games and rituals, trials and parliaments, markets and systems of<br />
property.“ (TJ 55)<br />
<strong>Rawls</strong>´ Konzept der Institutionen ist zugegebenermaßen zweideutig: 28<br />
1.) Formal gesehen sind Institutionen soziale Praktiken „defined as any form of activity<br />
specified by a system of rules which define offices, roles, moves, penalties, defences, and so<br />
on, which give the activity its structure“ (JaF 165). Dies, angelehnt an die damalige<br />
soziologische Institutionentheorie, weist gleichzeitig jedem Individuum als „Tupel“ von<br />
Rechten und Pflichten einen sozialen Ort innerhalb der Gesellschaft zu. „A person taking<br />
part in an institution knows what the rules demand of him and of the others.“ (TJ 56)<br />
26 Deren Verhältnis wird in Kap. 3 besprochen werden.<br />
27 Vgl TJ 7.<br />
28 Vgl. TJ, S. 54/55.<br />
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