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Landesgartenschau in Wangen im Allgäu 2024 – Auslobung eines ...

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Landschaftsarchitektonischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb<br />

<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Wangen</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong> <strong>2024</strong><br />

15 BEAUFTRAGUNG<br />

Bei der Umsetzung des Projekts ist e<strong>in</strong>er der Preisträger unter Berücksichtigung der<br />

Empfehlung des Preisgerichts mit der weiteren Planungsleistung des<br />

Realisierungsteils zu beauftragen, sofern ke<strong>in</strong> wichtiger Grund entgegensteht. Es ist<br />

e<strong>in</strong>e stufenweise Beauftragung vorgesehen (LP 2-5, LP 6-9). Für die städtebaulichen<br />

und architektonischen Aufgaben, wie die Neubebauung am Auwiesenweg und der<br />

ERBA oder die Sanierung von Gebäuden, werden die beteiligten Stadtplaner bzw.<br />

Architekten mit weiteren Planungen beauftragt.<br />

Die Preisträger erhalten von den Auslobern die Möglichkeit, ihre Arbeiten - wenn<br />

notwendig - <strong>im</strong> Rahmen e<strong>in</strong>es VOF-Verfahrens zu überarbeiten und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong><br />

zu den Auftragskriterien Stellung zu beziehen. Zeitpunkt und Ort des VOF-Verfahrens<br />

werden rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

Die Auftragskriterien und deren Gewichtung werden wie folgt festgelegt:<br />

Wettbewerbsergebnis und etwaige Weiterentwicklung 65%<br />

Wirtschaftlichkeit/Kostenplanung 15%<br />

Leistungsfähigkeit des Büros, des Projektteams 15%<br />

Honorarangebot/Nebenkosten 5%<br />

Entsprechend der E<strong>in</strong>ordnung der Preisträger bei den Auftragskriterien werden jeweils<br />

5, 4, 3, 2, 1 Punkte vergeben.<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, <strong>im</strong> Falle e<strong>in</strong>er Beauftragung die weitere<br />

Bearbeitung zu übernehmen.<br />

Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte<br />

Leistungen bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der<br />

Wettbewerbsentwurf <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en wesentlichen Teilen unverändert der weiteren<br />

Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten<br />

(Urheberrecht)ist <strong>im</strong> § 8 Abs. 3 der RPW 2013 geregelt.<br />

Wettbewerbsauslobung 12.09.2013 13

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