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Landesgartenschau in Wangen im Allgäu 2024 – Auslobung eines ...

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Landschaftsarchitektonischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb<br />

<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Wangen</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong> <strong>2024</strong><br />

Der Flächennutzungsplan wird mittelfristig fortgeschrieben. Dann wird er <strong>in</strong> Bezug auf<br />

die Planungen zur <strong>Landesgartenschau</strong> überarbeitet werden.<br />

Der Landschaftsplan st<strong>im</strong>mt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Darstellung mit dem Flächennutzungsplan<br />

übere<strong>in</strong>. Die Schutzgebiete werden <strong>im</strong> Kapitel 2.3 gesondert erwähnt.<br />

2.3 Schutzgebiete<br />

Die Abgrenzungen und Steckbriefe der Schutzgebiete können dem Teil C entnommen<br />

werden. Prägend für Landschafts- und Schutzgebietskulisse ist die Argen mit der<br />

angrenzenden Auwaldvegetation.<br />

Für das Landschaftsschutzgebiet Moor- und Hügelland südlich <strong>Wangen</strong> wurde<br />

kürzlich e<strong>in</strong>e neue Abgrenzung festgelegt. Dieses LSG ist <strong>in</strong> den Unterlagen der<br />

LUBW noch nicht erfasst.<br />

FFH- Gebiete und geschützte Biotope § 30 BNatSchG s<strong>in</strong>d so <strong>in</strong> die Planung zu<br />

<strong>in</strong>tegrieren, dass<br />

- Ke<strong>in</strong>e Verschlechterungen auftreten können (Verschlechterungsgebot)<br />

- Den geschützten Lebensräumen mit Artenvorkommen substanziell Raum<br />

geschaffen bzw. erhalten wird (E<strong>in</strong>griff-M<strong>in</strong><strong>im</strong>ierungsgebot, Entwicklungsgebot),<br />

d.h. z.B. bei Auwaldgehölzen, dass ihre Traufe, ihr gestufter Aufbau, ihr<br />

Bestandsmikrokl<strong>im</strong>a zu erhalten ist und Kulissenwirkungen von Gebäuden,<br />

Lichte<strong>in</strong>wirkungen und Versiegelung von Wegen bzw. Korridorwirkungen wie<br />

W<strong>in</strong>dschneisen abgeprüft werden, die mittel- bis langfristig die Biotopstrukturen<br />

und Arten bee<strong>in</strong>trächtigen könnten.<br />

- Die Durchgängigkeit der Argen nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird (Zerschneidungs- und<br />

Biotopvernetzungsachsenwirkung), d.h. z.B. Uferstraßen und Lichte<strong>in</strong>wirkungen<br />

auf das Wasser können Insekten und Fische bee<strong>in</strong>trächtigen-<br />

- Die geschützten Lebensräume und Lebensstätten von wertbest<strong>im</strong>menden bzw.<br />

geschützten Arten nicht gestört werden (M<strong>in</strong><strong>im</strong>ierungen Störungen aus<br />

Folgenutzungen), d.h. z.B. neue Gebäudequartiere und Wege erhöhen den<br />

Besucherdruck auf das Ufer, das gilt auch für die dann dort freilaufenden Hunde<br />

und Katzen (Schutz von Gebüsch- und Bodenbrütern).<br />

Zu betrachten bei der Planung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere räumliche und über längere<br />

Zeiträume e<strong>in</strong>wirkende Faktoren auf die geschützten Bereiche. Der E<strong>in</strong>satz von<br />

LED-Lampen sollte von vornhere<strong>in</strong> Standard se<strong>in</strong>, um Auswirkungen auf Gewässer<br />

zu vermeiden.<br />

Der Fokus sollte auf Biotopvernetzungs- und Besucherlenkungsmaßnahmen gelegt<br />

werden, um Aktionsräume/Kulissenräume und Taburäume für die Argen zu<br />

entwickeln.<br />

2.3.1 FFH-Gebiete<br />

- Obere Argen und Seitentäler<br />

FFH 8324342<br />

Alp<strong>in</strong> bee<strong>in</strong>flusste Flusslandschaft mit hoher Dynamik, tief e<strong>in</strong>geschnittenen<br />

Seitentälern und angrenzenden naturnahen Hang- und Auwäldern, Quellbereiche<br />

(z.B. mit Tuffbildung), sowie Seen, Weiher und Streuwiesen <strong>in</strong> extensiv genutzten<br />

Niedermoorgebieten.<br />

Wettbewerbsauslobung 12.09.2013 23

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