Landesgartenschau in Wangen im Allgäu 2024 – Auslobung eines ...
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Landschaftsarchitektonischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb<br />
<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Wangen</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong> <strong>2024</strong><br />
Der Flächennutzungsplan wird mittelfristig fortgeschrieben. Dann wird er <strong>in</strong> Bezug auf<br />
die Planungen zur <strong>Landesgartenschau</strong> überarbeitet werden.<br />
Der Landschaftsplan st<strong>im</strong>mt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Darstellung mit dem Flächennutzungsplan<br />
übere<strong>in</strong>. Die Schutzgebiete werden <strong>im</strong> Kapitel 2.3 gesondert erwähnt.<br />
2.3 Schutzgebiete<br />
Die Abgrenzungen und Steckbriefe der Schutzgebiete können dem Teil C entnommen<br />
werden. Prägend für Landschafts- und Schutzgebietskulisse ist die Argen mit der<br />
angrenzenden Auwaldvegetation.<br />
Für das Landschaftsschutzgebiet Moor- und Hügelland südlich <strong>Wangen</strong> wurde<br />
kürzlich e<strong>in</strong>e neue Abgrenzung festgelegt. Dieses LSG ist <strong>in</strong> den Unterlagen der<br />
LUBW noch nicht erfasst.<br />
FFH- Gebiete und geschützte Biotope § 30 BNatSchG s<strong>in</strong>d so <strong>in</strong> die Planung zu<br />
<strong>in</strong>tegrieren, dass<br />
- Ke<strong>in</strong>e Verschlechterungen auftreten können (Verschlechterungsgebot)<br />
- Den geschützten Lebensräumen mit Artenvorkommen substanziell Raum<br />
geschaffen bzw. erhalten wird (E<strong>in</strong>griff-M<strong>in</strong><strong>im</strong>ierungsgebot, Entwicklungsgebot),<br />
d.h. z.B. bei Auwaldgehölzen, dass ihre Traufe, ihr gestufter Aufbau, ihr<br />
Bestandsmikrokl<strong>im</strong>a zu erhalten ist und Kulissenwirkungen von Gebäuden,<br />
Lichte<strong>in</strong>wirkungen und Versiegelung von Wegen bzw. Korridorwirkungen wie<br />
W<strong>in</strong>dschneisen abgeprüft werden, die mittel- bis langfristig die Biotopstrukturen<br />
und Arten bee<strong>in</strong>trächtigen könnten.<br />
- Die Durchgängigkeit der Argen nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird (Zerschneidungs- und<br />
Biotopvernetzungsachsenwirkung), d.h. z.B. Uferstraßen und Lichte<strong>in</strong>wirkungen<br />
auf das Wasser können Insekten und Fische bee<strong>in</strong>trächtigen-<br />
- Die geschützten Lebensräume und Lebensstätten von wertbest<strong>im</strong>menden bzw.<br />
geschützten Arten nicht gestört werden (M<strong>in</strong><strong>im</strong>ierungen Störungen aus<br />
Folgenutzungen), d.h. z.B. neue Gebäudequartiere und Wege erhöhen den<br />
Besucherdruck auf das Ufer, das gilt auch für die dann dort freilaufenden Hunde<br />
und Katzen (Schutz von Gebüsch- und Bodenbrütern).<br />
Zu betrachten bei der Planung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere räumliche und über längere<br />
Zeiträume e<strong>in</strong>wirkende Faktoren auf die geschützten Bereiche. Der E<strong>in</strong>satz von<br />
LED-Lampen sollte von vornhere<strong>in</strong> Standard se<strong>in</strong>, um Auswirkungen auf Gewässer<br />
zu vermeiden.<br />
Der Fokus sollte auf Biotopvernetzungs- und Besucherlenkungsmaßnahmen gelegt<br />
werden, um Aktionsräume/Kulissenräume und Taburäume für die Argen zu<br />
entwickeln.<br />
2.3.1 FFH-Gebiete<br />
- Obere Argen und Seitentäler<br />
FFH 8324342<br />
Alp<strong>in</strong> bee<strong>in</strong>flusste Flusslandschaft mit hoher Dynamik, tief e<strong>in</strong>geschnittenen<br />
Seitentälern und angrenzenden naturnahen Hang- und Auwäldern, Quellbereiche<br />
(z.B. mit Tuffbildung), sowie Seen, Weiher und Streuwiesen <strong>in</strong> extensiv genutzten<br />
Niedermoorgebieten.<br />
Wettbewerbsauslobung 12.09.2013 23