Landesgartenschau in Wangen im Allgäu 2024 – Auslobung eines ...
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Landschaftsarchitektonischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb<br />
<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Wangen</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong> <strong>2024</strong><br />
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift der Auslober<strong>in</strong><br />
anzugeben.<br />
18 ABSCHLUSS DES WETTBEWERBS<br />
Bekanntgabe Ergebnis<br />
Die Auslober teilen den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs -<br />
unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung - unverzüglich mit und<br />
machen es sobald wie möglich bekannt. Die Preisträger werden persönlich<br />
benachrichtigt, alle anderen Teilnehmer mit der Zusendung des<br />
Preisgerichtsprotokolls.<br />
Ausstellung<br />
Alle Wettbewerbsarbeiten werden vom 06.04.2014 bis zum 11.04.2014 öffentlich <strong>im</strong><br />
Dorfgeme<strong>in</strong>schaftshaus Deuchelried, Kirchplatz 2 <strong>in</strong> 88239 <strong>Wangen</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong><br />
ausgestellt. Im Anschluss werden nur noch die prämierten Arbeiten ausgestellt. Der<br />
Ausstellungsort wird noch bekanntgegeben.<br />
Die Wettbewerbsunterlagen der mit Preisen und Anerkennungen prämierten<br />
Teilnehmer werden Eigentum der Auslober. Die Wettbewerbsarbeiten, die nicht<br />
ausgezeichnet worden s<strong>in</strong>d, können bis zum 09.05.2013 auf Anforderung der<br />
Teilnehmer zurückgesandt oder persönlich abgeholt werden. Erfolgt ke<strong>in</strong>e<br />
Anforderung <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf se<strong>in</strong> Eigentum an<br />
der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.<br />
Nachprüfung<br />
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das <strong>in</strong> der<br />
<strong>Auslobung</strong> festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei den Auslobern<br />
rügen. Die Rüge muss <strong>in</strong>nerhalb von 10 Tagen nach Zugang des<br />
Preisgerichtsprotokolls bei den Auslobern e<strong>in</strong>gehen. Die Auslober treffen ihre<br />
Feststellungen <strong>im</strong> E<strong>in</strong>vernehmen mit der Architektenkammer Baden-Württemberg.<br />
Im Anwendungsbereich der VOF können sich die Teilnehmer zur Nachprüfung<br />
vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabekammer wenden, sollte dem<br />
behaupteten Verstoß seitens der Auslober nicht abgeholfen werden können.<br />
Vergabekammer Baden-Württemberg<br />
Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
Karl-Friedrich-Straße 17<br />
76133 Karlsruhe<br />
Tel. 0721/926-4049<br />
Wettbewerbsauslobung 12.09.2013 15