Landesgartenschau in Wangen im Allgäu 2024 – Auslobung eines ...
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Landschaftsarchitektonischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb<br />
<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Wangen</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong> <strong>2024</strong><br />
2 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />
2.1 Landesentwicklungsplan/Regionalplan (aus FNP)<br />
Nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) soll die dezentrale Siedlungsstruktur mit<br />
den Vorteilen der dadurch bed<strong>in</strong>gten Sozialstruktur erhalten bleiben. Besondere<br />
Bedeutung ist nach LEP denjenigen städtebaulichen Maßnahmen beizumessen, die<br />
dazu beitragen, <strong>in</strong> allen Landesteilen das Wohnen, die Wohnqualität vorhandener<br />
Wohngebiete sowie die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte und die<br />
Standortvoraussetzungen für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe und<br />
den Fremdenverkehr zu sichern und zu verbessern.<br />
Zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen ist anzustreben, dass<br />
- Eigenart, Erlebnis- und Erholungswert der Landschaft gewahrt, die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Kl<strong>im</strong>a möglichst wenig bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
sowie gute Böden geschont werden;<br />
- Bauflächen für Wohn- und Arbeitsstätten so bemessen und e<strong>in</strong>ander zugeordnet<br />
werden, dass gegenseitige Störungen und aufwendige Pendelwege möglichst<br />
vermieden werden und dass E<strong>in</strong>richtungen des Geme<strong>in</strong>bedarfs und Erholungsräume<br />
<strong>in</strong> zumutbarer Entfernung erreichbar s<strong>in</strong>d,<br />
- vor der Erschließung neuer Baugebiete vorrangig Ortskerne und vorhandene<br />
Wohngebiete funktionsfähig gehalten oder entwickelt werden,<br />
- unter Beachtung der zu erwartenden Entwicklung und der örtlichen<br />
Siedlungsstruktur grundsätzlich Siedlungsformen gewählt werden, die möglichst<br />
wenig Grund und Boden beanspruchen, städtebauliche Großformen sich aber auf<br />
Siedlungsbereiche <strong>in</strong> ausgeprägt verdichteten Räumen und <strong>im</strong> ländlichen Raum auf<br />
Zentrale Orte höherer Stufe beschränken;<br />
- Bauflächen hauptsächlich auf Haltestellen vorhandener oder geplanter<br />
Schienenverkehrsmittel<br />
und auf leistungsfähige Zubr<strong>in</strong>gerstraßen ausgerichtet werden;<br />
- Standorte für Anlagen, von denen besondere Belastungen, gefährliche oder lästige<br />
Emissionen ausgehen, so gewählt bzw. die Anlagen so ausgewählt werden, dass sie<br />
beispielsweise Wohnstätten, Erholungsräume, Oberflächengewässer und<br />
Grundwasser nicht oder möglichst wenig bee<strong>in</strong>trächtigen;<br />
- zwischen den Siedlungen, auch <strong>im</strong> Zuge der Entwicklungsachsen, möglichst weite<br />
zusammenhängende Freiräume erhalten bleiben.<br />
(Quelle: Regionalplan Bodensee-Oberschwaben vom 04.04.1996, Seite 20)<br />
2.2 Flächennutzungsplan/Landschaftsplan<br />
Die erste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) von 2005 sieht <strong>im</strong><br />
Bereich der Argen<strong>in</strong>sel und des Bürgerparks Sportflächen vor. Der Bereich der ERBA<br />
ist als Gewerbefläche dargestellt, der Bereich westlich davon (Arbeitersiedlung) als<br />
Mischfläche. Im Rahmen des Wettbewerbs soll <strong>im</strong> Bereich ERBA e<strong>in</strong>e gemischte<br />
Nutzung aus Wohnen und Gewerbe geplant werden, <strong>im</strong> Bereich der Arbeitersiedlung<br />
und darüber h<strong>in</strong>aus Wohnen. Die landwirtschaftlichen Flächen westlich der ERBA und<br />
Arbeitersiedlung s<strong>in</strong>d als öffentliche Grünanlage geplant.<br />
Die Siedlung <strong>im</strong> Auwiesenweg ist als Wohnfläche e<strong>in</strong>getragen, der Bereich südlich<br />
davon mit Reithalle und Hundesportvere<strong>in</strong> als Sportfläche.<br />
Wettbewerbsauslobung 12.09.2013 22