Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
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Pflegeplatz<br />
11<br />
Wer betreibt Pflegeplätze<br />
und kontrolliert diese<br />
Pflegeplatzbetreiber/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d zumeist private<br />
Personen bzw. Unternehmen. Pflegeplätze dürfen<br />
nur mit Bewilligung <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde<br />
e<strong>in</strong>gerichtet werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
hat die Pflegeplätze m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>mal jährlich zu kontrollieren.<br />
Welche Rechte habe ich als Bewohner/<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>es Pflegeplatzes<br />
Die Rechte <strong>der</strong> Bewohner/<strong>in</strong>nen ergeben sich hauptsächlich<br />
aus <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung mit <strong>der</strong> Pflegeplatzbetreiber<strong>in</strong>/dem<br />
Pflegeplatzbetreiber.<br />
Diese sollten jedenfalls klären:<br />
• Welche Kosten fallen an<br />
• Welche Leistungen stehen mir <strong>in</strong> welchem Ausmaß zu<br />
• Gibt es Regeln für die geme<strong>in</strong>schaftliche<br />
Benutzung von Wohnräumen<br />
Bestimmte Grund- und Persönlichkeitsrechte<br />
bestehen aber auf jeden Fall und können auch durch<br />
getroffene Vere<strong>in</strong>barungen nicht untersagt werden:<br />
• Dazu gehört das Recht grundsätzlich je<strong>der</strong>zeit<br />
Besuche zu empfangen. Im Interesse <strong>der</strong> Mitbewohner/<strong>in</strong>nen<br />
kann dieses Recht <strong>in</strong> den Nachtstunden<br />
e<strong>in</strong>geschränkt werden.<br />
• Die Privatsphäre ist zu achten. E<strong>in</strong>zelzimmer und<br />
Wohne<strong>in</strong>heiten <strong>der</strong> Bewohner/<strong>in</strong>nen dürfen nur<br />
mit <strong>der</strong>en Zustimmung o<strong>der</strong> im Notfall betreten<br />
werden.<br />
• Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist zu<br />
achten. Briefe und an<strong>der</strong>e Arten <strong>der</strong> Post dürfen<br />
von an<strong>der</strong>en (z.B. Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen) nur mit<br />
Zustimmung <strong>der</strong> adressierten Person o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />
befugten Vertreter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>es befugten Vertreters<br />
(Sachwalter/<strong>in</strong>, Vorsorgebevollmächtigte/r,<br />
Angehörigenvertreter/<strong>in</strong>) geöffnet werden.<br />
• Es gilt Religions- und Me<strong>in</strong>ungsfreiheit.<br />
Es gibt ke<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dliches Tarifmodell.<br />
Die Kosten s<strong>in</strong>d Verhandlungssache zwischen<br />
Ihnen und <strong>der</strong> Pflegeplatzbetreiber<strong>in</strong>/dem<br />
Pflegeplatzbetreiber.<br />
Für behandlungs- und pflegebedürftige Personen<br />
gelten jedenfalls auch die Rechte aus <strong>der</strong> Patientencharta<br />
(siehe „Welche Rechte habe ich als<br />
Bewohner/<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es Pflegeheimes“).<br />
Rechtsgrundlage: § 16 und § 17 Steiermärkisches Pflegeheimgesetz