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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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Pflegeplatz<br />

11<br />

Wer betreibt Pflegeplätze<br />

und kontrolliert diese<br />

Pflegeplatzbetreiber/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d zumeist private<br />

Personen bzw. Unternehmen. Pflegeplätze dürfen<br />

nur mit Bewilligung <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde<br />

e<strong>in</strong>gerichtet werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

hat die Pflegeplätze m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich zu kontrollieren.<br />

Welche Rechte habe ich als Bewohner/<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>es Pflegeplatzes<br />

Die Rechte <strong>der</strong> Bewohner/<strong>in</strong>nen ergeben sich hauptsächlich<br />

aus <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung mit <strong>der</strong> Pflegeplatzbetreiber<strong>in</strong>/dem<br />

Pflegeplatzbetreiber.<br />

Diese sollten jedenfalls klären:<br />

• Welche Kosten fallen an<br />

• Welche Leistungen stehen mir <strong>in</strong> welchem Ausmaß zu<br />

• Gibt es Regeln für die geme<strong>in</strong>schaftliche<br />

Benutzung von Wohnräumen<br />

Bestimmte Grund- und Persönlichkeitsrechte<br />

bestehen aber auf jeden Fall und können auch durch<br />

getroffene Vere<strong>in</strong>barungen nicht untersagt werden:<br />

• Dazu gehört das Recht grundsätzlich je<strong>der</strong>zeit<br />

Besuche zu empfangen. Im Interesse <strong>der</strong> Mitbewohner/<strong>in</strong>nen<br />

kann dieses Recht <strong>in</strong> den Nachtstunden<br />

e<strong>in</strong>geschränkt werden.<br />

• Die Privatsphäre ist zu achten. E<strong>in</strong>zelzimmer und<br />

Wohne<strong>in</strong>heiten <strong>der</strong> Bewohner/<strong>in</strong>nen dürfen nur<br />

mit <strong>der</strong>en Zustimmung o<strong>der</strong> im Notfall betreten<br />

werden.<br />

• Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist zu<br />

achten. Briefe und an<strong>der</strong>e Arten <strong>der</strong> Post dürfen<br />

von an<strong>der</strong>en (z.B. Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen) nur mit<br />

Zustimmung <strong>der</strong> adressierten Person o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />

befugten Vertreter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>es befugten Vertreters<br />

(Sachwalter/<strong>in</strong>, Vorsorgebevollmächtigte/r,<br />

Angehörigenvertreter/<strong>in</strong>) geöffnet werden.<br />

• Es gilt Religions- und Me<strong>in</strong>ungsfreiheit.<br />

Es gibt ke<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dliches Tarifmodell.<br />

Die Kosten s<strong>in</strong>d Verhandlungssache zwischen<br />

Ihnen und <strong>der</strong> Pflegeplatzbetreiber<strong>in</strong>/dem<br />

Pflegeplatzbetreiber.<br />

Für behandlungs- und pflegebedürftige Personen<br />

gelten jedenfalls auch die Rechte aus <strong>der</strong> Patientencharta<br />

(siehe „Welche Rechte habe ich als<br />

Bewohner/<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es Pflegeheimes“).<br />

Rechtsgrundlage: § 16 und § 17 Steiermärkisches Pflegeheimgesetz

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