Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
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Pflegeheim<br />
27<br />
Welche Persönlichkeitsrechte muss<br />
<strong>der</strong> Heimvertrag enthalten<br />
• Das Recht auf freie Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit,<br />
auf anständige Begegnung, auf Selbstbestimmung,<br />
auf Achtung <strong>der</strong> Privat- und Intimsphäre.<br />
• Das Recht auf Wahrung des Brief-, Postund<br />
Fernmeldegeheimnisses.<br />
• Das Recht auf politische und religiöse Selbstbestimmung,<br />
auf freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung, auf<br />
Versammlung, auf Bildung von Vere<strong>in</strong>igungen<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur Durchsetzung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong><br />
Heimbewohner/<strong>in</strong>nen.<br />
• Das Recht auf Verkehr mit <strong>der</strong> Außenwelt,<br />
auf Besuch durch Angehörige und Bekannte, auf<br />
Benützung von Fernsprechern (Telefon).<br />
• Das Recht auf Gleichbehandlung ungeachtet des<br />
Geschlechts, <strong>der</strong> Abstammung und Herkunft,<br />
Rasse, Sprache, politischen Überzeugung und<br />
des religiösen Bekenntnisses.<br />
• Das Recht auf zeitgemäße mediz<strong>in</strong>ische Versorgung,<br />
auf freie Arzt- und Therapiewahl, auf<br />
adäquate Schmerzbehandlung.<br />
• Das Recht auf persönliche Kleidung, auf eigene<br />
E<strong>in</strong>richtungsgegenstände.<br />
Wann ist e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Pflegeheimkosten<br />
zurückzuzahlen<br />
Als Bewohner/<strong>in</strong> haben Sie Anspruch auf Reduktion<br />
<strong>der</strong> Pflegeheimkosten:<br />
• wenn die Leistungen des Pflegeheimes mangelhaft<br />
s<strong>in</strong>d (Gewährleistung),<br />
• wenn Sie länger als drei Tage durchgehend nicht<br />
im Pflegeheim versorgt werden, weil Sie z.B. im<br />
Krankenhaus, auf Kur/Rehabilitation o<strong>der</strong> im<br />
Urlaub s<strong>in</strong>d. Das Pflegeheimentgelt ist dann –<br />
beg<strong>in</strong>nend mit dem ersten Tag <strong>der</strong> Abwesenheit –<br />
um jenen Betrag zu reduzieren, den sich <strong>der</strong> Heimträger<br />
durch Ihre Abwesenheit erspart.<br />
Den Sozialhilfeempfänger<strong>in</strong>nen/Sozialhilfeempfängern<br />
s<strong>in</strong>d 8,14% <strong>der</strong> Hotelkomponente<br />
zu ersetzen. In <strong>der</strong> Praxis werden hier pro Tag<br />
ca. € 5.- rückerstattet.<br />
• Der Pflegezuschlag (siehe „Welche Kosten<br />
fallen für e<strong>in</strong>en Platz im Pflegheim an“)<br />
ist im vollen Umfang weiter zu bezahlen.<br />
H<strong>in</strong>weis: Bei e<strong>in</strong>em Aufenthalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kur-, Rehabilitations-<br />
o<strong>der</strong> Krankenanstalt erhalten Sie ke<strong>in</strong><br />
Pflegegeld! Für Selbstzahler/<strong>in</strong>nen heißt das, dass<br />
<strong>der</strong> Pflegezuschlag für das Pflegeheim trotz Wegfalls<br />
des Pflegegeldes weiter zu bezahlen ist, wenn im Heimvertrag<br />
ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Regelung getroffen wurde.<br />
Rechtsgrundlage: §§ 27f und g Konsumentenschutzgesetz,<br />
Leistungs- und Entgeltverordnung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes,<br />
Allgeme<strong>in</strong>es Bürgerliches Gesetzbuch