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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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Pflegeheim<br />

27<br />

Welche Persönlichkeitsrechte muss<br />

<strong>der</strong> Heimvertrag enthalten<br />

• Das Recht auf freie Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit,<br />

auf anständige Begegnung, auf Selbstbestimmung,<br />

auf Achtung <strong>der</strong> Privat- und Intimsphäre.<br />

• Das Recht auf Wahrung des Brief-, Postund<br />

Fernmeldegeheimnisses.<br />

• Das Recht auf politische und religiöse Selbstbestimmung,<br />

auf freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung, auf<br />

Versammlung, auf Bildung von Vere<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur Durchsetzung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong><br />

Heimbewohner/<strong>in</strong>nen.<br />

• Das Recht auf Verkehr mit <strong>der</strong> Außenwelt,<br />

auf Besuch durch Angehörige und Bekannte, auf<br />

Benützung von Fernsprechern (Telefon).<br />

• Das Recht auf Gleichbehandlung ungeachtet des<br />

Geschlechts, <strong>der</strong> Abstammung und Herkunft,<br />

Rasse, Sprache, politischen Überzeugung und<br />

des religiösen Bekenntnisses.<br />

• Das Recht auf zeitgemäße mediz<strong>in</strong>ische Versorgung,<br />

auf freie Arzt- und Therapiewahl, auf<br />

adäquate Schmerzbehandlung.<br />

• Das Recht auf persönliche Kleidung, auf eigene<br />

E<strong>in</strong>richtungsgegenstände.<br />

Wann ist e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Pflegeheimkosten<br />

zurückzuzahlen<br />

Als Bewohner/<strong>in</strong> haben Sie Anspruch auf Reduktion<br />

<strong>der</strong> Pflegeheimkosten:<br />

• wenn die Leistungen des Pflegeheimes mangelhaft<br />

s<strong>in</strong>d (Gewährleistung),<br />

• wenn Sie länger als drei Tage durchgehend nicht<br />

im Pflegeheim versorgt werden, weil Sie z.B. im<br />

Krankenhaus, auf Kur/Rehabilitation o<strong>der</strong> im<br />

Urlaub s<strong>in</strong>d. Das Pflegeheimentgelt ist dann –<br />

beg<strong>in</strong>nend mit dem ersten Tag <strong>der</strong> Abwesenheit –<br />

um jenen Betrag zu reduzieren, den sich <strong>der</strong> Heimträger<br />

durch Ihre Abwesenheit erspart.<br />

Den Sozialhilfeempfänger<strong>in</strong>nen/Sozialhilfeempfängern<br />

s<strong>in</strong>d 8,14% <strong>der</strong> Hotelkomponente<br />

zu ersetzen. In <strong>der</strong> Praxis werden hier pro Tag<br />

ca. € 5.- rückerstattet.<br />

• Der Pflegezuschlag (siehe „Welche Kosten<br />

fallen für e<strong>in</strong>en Platz im Pflegheim an“)<br />

ist im vollen Umfang weiter zu bezahlen.<br />

H<strong>in</strong>weis: Bei e<strong>in</strong>em Aufenthalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kur-, Rehabilitations-<br />

o<strong>der</strong> Krankenanstalt erhalten Sie ke<strong>in</strong><br />

Pflegegeld! Für Selbstzahler/<strong>in</strong>nen heißt das, dass<br />

<strong>der</strong> Pflegezuschlag für das Pflegeheim trotz Wegfalls<br />

des Pflegegeldes weiter zu bezahlen ist, wenn im Heimvertrag<br />

ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Regelung getroffen wurde.<br />

Rechtsgrundlage: §§ 27f und g Konsumentenschutzgesetz,<br />

Leistungs- und Entgeltverordnung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes,<br />

Allgeme<strong>in</strong>es Bürgerliches Gesetzbuch

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