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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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Kann nun e<strong>in</strong>e Person aufgrund <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

<strong>der</strong> Geschäftsfähigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sichts- und<br />

Urteilsfähigkeit ihre eigenen Angelegenheiten nicht<br />

mehr selbst regeln, bedarf es <strong>der</strong> Unterstützung und<br />

allenfalls <strong>der</strong> rechtlichen Vertretung.<br />

Unterstützungsmöglichkeiten bei Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

<strong>der</strong> Entscheidungsfähigkeit<br />

Die erste Stufe ist die Hilfe bei <strong>der</strong> Willensbildung.<br />

Durch Beratung, Information und an<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong><br />

Unterstützung soll die Entscheidungsfähigkeit wie<strong>der</strong><br />

hergestellt werden. Das ist erreicht, wenn die betroffene<br />

Person <strong>in</strong> groben Zügen erkennen kann, welche<br />

Konsequenzen mit <strong>der</strong> jeweiligen Entscheidung für<br />

sie – auch langfristig – verbunden s<strong>in</strong>d.<br />

Als Unterstützer/<strong>in</strong>nen kommen alle Personen und<br />

Institutionen <strong>in</strong> Betracht, die die betroffene Person<br />

beraten und ihr dabei helfen, für die jeweilige Angelegenheit<br />

e<strong>in</strong>e Entscheidung auf <strong>der</strong> Basis umfassen<strong>der</strong><br />

Informationen zu treffen.<br />

Das s<strong>in</strong>d vor allem: Angehörige, Freunde, Beratungs<strong>in</strong>stitutionen,<br />

Interessenvertretungen, etc.<br />

Kann auch mit Unterstützungsmaßnahmen e<strong>in</strong>e<br />

eigene Entscheidung nicht mehr getroffen werden,<br />

bedarf es e<strong>in</strong>er Vertretung. Diese kann selbst im<br />

Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> gewählt werden o<strong>der</strong> sie wird vom Gesetz<br />

vorgesehen:<br />

eigenständige Vorsorge<br />

• Vorsorgevollmacht: Damit können Sie selbst die<br />

künftig allenfalls erfor<strong>der</strong>liche Vertreter<strong>in</strong>/den<br />

künftig allenfalls erfor<strong>der</strong>lichen Vertreter bestimmen<br />

und bestimmte Angelegenheiten schon im<br />

Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> entscheiden.<br />

• Patientenverfügung: Damit können Sie im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

bestimmte mediz<strong>in</strong>ische Maßnahmen ablehnen,<br />

die nach dem Verlust <strong>der</strong> Entscheidungsfähigkeit<br />

<strong>in</strong> Frage kommen.<br />

staatliche Vertretungsform<br />

• Angehörigenvertretung (Vertretungsbefugnis<br />

nächster Angehöriger): Automatisch - per Gesetz -<br />

s<strong>in</strong>d bestimmte Angehörige <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Angelegenheiten<br />

vertretungsbefugt.<br />

• Sachwalterschaft: Das Gericht bestellt e<strong>in</strong>e<br />

Sachwalter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>en Sachwalter als Vertreter/<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

entscheidungsunfähigen Person.

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