Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
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Kann nun e<strong>in</strong>e Person aufgrund <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
<strong>der</strong> Geschäftsfähigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sichts- und<br />
Urteilsfähigkeit ihre eigenen Angelegenheiten nicht<br />
mehr selbst regeln, bedarf es <strong>der</strong> Unterstützung und<br />
allenfalls <strong>der</strong> rechtlichen Vertretung.<br />
Unterstützungsmöglichkeiten bei Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
<strong>der</strong> Entscheidungsfähigkeit<br />
Die erste Stufe ist die Hilfe bei <strong>der</strong> Willensbildung.<br />
Durch Beratung, Information und an<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong><br />
Unterstützung soll die Entscheidungsfähigkeit wie<strong>der</strong><br />
hergestellt werden. Das ist erreicht, wenn die betroffene<br />
Person <strong>in</strong> groben Zügen erkennen kann, welche<br />
Konsequenzen mit <strong>der</strong> jeweiligen Entscheidung für<br />
sie – auch langfristig – verbunden s<strong>in</strong>d.<br />
Als Unterstützer/<strong>in</strong>nen kommen alle Personen und<br />
Institutionen <strong>in</strong> Betracht, die die betroffene Person<br />
beraten und ihr dabei helfen, für die jeweilige Angelegenheit<br />
e<strong>in</strong>e Entscheidung auf <strong>der</strong> Basis umfassen<strong>der</strong><br />
Informationen zu treffen.<br />
Das s<strong>in</strong>d vor allem: Angehörige, Freunde, Beratungs<strong>in</strong>stitutionen,<br />
Interessenvertretungen, etc.<br />
Kann auch mit Unterstützungsmaßnahmen e<strong>in</strong>e<br />
eigene Entscheidung nicht mehr getroffen werden,<br />
bedarf es e<strong>in</strong>er Vertretung. Diese kann selbst im<br />
Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> gewählt werden o<strong>der</strong> sie wird vom Gesetz<br />
vorgesehen:<br />
eigenständige Vorsorge<br />
• Vorsorgevollmacht: Damit können Sie selbst die<br />
künftig allenfalls erfor<strong>der</strong>liche Vertreter<strong>in</strong>/den<br />
künftig allenfalls erfor<strong>der</strong>lichen Vertreter bestimmen<br />
und bestimmte Angelegenheiten schon im<br />
Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> entscheiden.<br />
• Patientenverfügung: Damit können Sie im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />
bestimmte mediz<strong>in</strong>ische Maßnahmen ablehnen,<br />
die nach dem Verlust <strong>der</strong> Entscheidungsfähigkeit<br />
<strong>in</strong> Frage kommen.<br />
staatliche Vertretungsform<br />
• Angehörigenvertretung (Vertretungsbefugnis<br />
nächster Angehöriger): Automatisch - per Gesetz -<br />
s<strong>in</strong>d bestimmte Angehörige <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Angelegenheiten<br />
vertretungsbefugt.<br />
• Sachwalterschaft: Das Gericht bestellt e<strong>in</strong>e<br />
Sachwalter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>en Sachwalter als Vertreter/<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
entscheidungsunfähigen Person.