Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
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Pflegeheim<br />
19<br />
Folgende Unterlagen (<strong>in</strong> Kopie) s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>em Antrag<br />
auf (Rest-)Kostenübernahme beizulegen:<br />
• Lichtbildausweis<br />
• E<strong>in</strong>kommensnachweise (Pensions- und Pflegegeldbescheid,<br />
Miete<strong>in</strong>nahmen, etc.)<br />
• Kontoauszüge <strong>der</strong> letzten 3 bis 6 Monate<br />
• Vermögensnachweise (z.B. <strong>Leben</strong>s- bzw. Sterbeversicherungspolizzen,<br />
Sparbücher, Bausparverträge,<br />
Wertpapiere, etc.)<br />
• Grundbuchsauszug aller Liegenschaften<br />
• E-Card<br />
• Scheidungsurteil, Unterhaltsvere<strong>in</strong>barung<br />
• Sachwalterschaftsbestellungsbeschluss<br />
• Übergabeverträge, Schenkungsverträge<br />
Tipp: Bei Fragen bzgl. Sozialhilfe und Regress<br />
können Sie sich an das Sozialreferat <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft<br />
Ihres aktuellen Wohnortes, bzw.<br />
wenn Sie <strong>in</strong> Graz wohnhaft s<strong>in</strong>d, an das Sozialreferat<br />
des Magistrat Graz wenden (siehe Adressverzeichnis).<br />
Regressansprüche gegenüber Ehegatten,<br />
e<strong>in</strong>getragenen Partnern, Eltern und K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
Zwischen Ehegatten, e<strong>in</strong>getragenen Partnern sowie<br />
zwischen Eltern und K<strong>in</strong><strong>der</strong>n gibt es gesetzliche Unterhaltspflichten,<br />
wenn jemand nicht selbsterhaltungsfähig<br />
ist. Übernimmt <strong>der</strong> Sozialhilfeträger e<strong>in</strong>en Teil<br />
<strong>der</strong> Pflegeheimkosten und hat die im Pflegeheim<br />
betreute Person gleichzeitig Unterhaltsansprüche<br />
gegen jemand an<strong>der</strong>en, so macht <strong>der</strong> Sozialhilfeträger<br />
Regressansprüche gegen diese Person geltend.<br />
Mit Verständigung dieser Person durch den Träger<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfe gehen die Ansprüche <strong>der</strong> unterhaltsberechtigten<br />
Person automatisch auf den Träger <strong>der</strong><br />
Sozialhilfe über.