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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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Pflegeheim<br />

19<br />

Folgende Unterlagen (<strong>in</strong> Kopie) s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>em Antrag<br />

auf (Rest-)Kostenübernahme beizulegen:<br />

• Lichtbildausweis<br />

• E<strong>in</strong>kommensnachweise (Pensions- und Pflegegeldbescheid,<br />

Miete<strong>in</strong>nahmen, etc.)<br />

• Kontoauszüge <strong>der</strong> letzten 3 bis 6 Monate<br />

• Vermögensnachweise (z.B. <strong>Leben</strong>s- bzw. Sterbeversicherungspolizzen,<br />

Sparbücher, Bausparverträge,<br />

Wertpapiere, etc.)<br />

• Grundbuchsauszug aller Liegenschaften<br />

• E-Card<br />

• Scheidungsurteil, Unterhaltsvere<strong>in</strong>barung<br />

• Sachwalterschaftsbestellungsbeschluss<br />

• Übergabeverträge, Schenkungsverträge<br />

Tipp: Bei Fragen bzgl. Sozialhilfe und Regress<br />

können Sie sich an das Sozialreferat <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft<br />

Ihres aktuellen Wohnortes, bzw.<br />

wenn Sie <strong>in</strong> Graz wohnhaft s<strong>in</strong>d, an das Sozialreferat<br />

des Magistrat Graz wenden (siehe Adressverzeichnis).<br />

Regressansprüche gegenüber Ehegatten,<br />

e<strong>in</strong>getragenen Partnern, Eltern und K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

Zwischen Ehegatten, e<strong>in</strong>getragenen Partnern sowie<br />

zwischen Eltern und K<strong>in</strong><strong>der</strong>n gibt es gesetzliche Unterhaltspflichten,<br />

wenn jemand nicht selbsterhaltungsfähig<br />

ist. Übernimmt <strong>der</strong> Sozialhilfeträger e<strong>in</strong>en Teil<br />

<strong>der</strong> Pflegeheimkosten und hat die im Pflegeheim<br />

betreute Person gleichzeitig Unterhaltsansprüche<br />

gegen jemand an<strong>der</strong>en, so macht <strong>der</strong> Sozialhilfeträger<br />

Regressansprüche gegen diese Person geltend.<br />

Mit Verständigung dieser Person durch den Träger<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfe gehen die Ansprüche <strong>der</strong> unterhaltsberechtigten<br />

Person automatisch auf den Träger <strong>der</strong><br />

Sozialhilfe über.

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