Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
16<br />
H<strong>in</strong>weis: Vere<strong>in</strong>zelt gibt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Steiermark</strong> Pflegeheime,<br />
die von <strong>der</strong> Steiermärkischen <strong>Land</strong>esregierung<br />
nicht mittels Bescheid anerkannt s<strong>in</strong>d. Dort<br />
unterliegen die Kosten <strong>der</strong> freien Vere<strong>in</strong>barung<br />
zwischen Heimträger und Bewohner/<strong>in</strong>nen und<br />
können daher auch höher se<strong>in</strong> als vorh<strong>in</strong> angeführt.<br />
Zusatzleistungen, also solche die <strong>in</strong> den vorh<strong>in</strong> genannten<br />
Kategorien nicht enthalten s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d geson<strong>der</strong>t zu<br />
vere<strong>in</strong>baren und abzurechnen (z.B. Apotheken- und<br />
Drogerieartikel, Friseur, Fußpflege, Massagen,<br />
Telefon, etc.). Da grundsätzlich ke<strong>in</strong> Anspruch auf<br />
e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer besteht, kann für e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer<br />
e<strong>in</strong> Zuschlag von höchstens € 5.- (für M<strong>in</strong>destpensionsbezieher/<strong>in</strong>nen)<br />
bzw. € 6.- pro Tag exklusive<br />
Umsatzsteuer verlangt werden. Bei Bewohner/<strong>in</strong>nen<br />
ohne eigenen Pensionsanspruch darf <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelzimmerzuschlag<br />
nicht verlangt werden, wenn die Person<br />
Sozialhilfe bezieht und e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>bettzimmer aufgrund<br />
e<strong>in</strong>es begründeten Bedarfs (z.B. bei anstecken<strong>der</strong><br />
Erkrankung) zur Verfügung zu stellen ist.<br />
Wer bezahlt das Pflegeheim<br />
Die Kosten für die Versorgung im Pflegeheim s<strong>in</strong>d zu<br />
f<strong>in</strong>anzieren aus:<br />
• Pflegegeld<br />
• eigenem E<strong>in</strong>kommen und verwertbarem Vermögen<br />
• Sozialhilfe (nur wenn die Kosten für den Aufenthalt<br />
im Pflegeheim nicht bzw. nicht zur Gänze selbst<br />
getragen werden können)<br />
Pflegegeld<br />
Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld ist<br />
e<strong>in</strong> ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf),<br />
<strong>der</strong> voraussichtlich m<strong>in</strong>destens sechs Monate<br />
andauern wird.<br />
Der Anspruch auf Pflegegeld besteht unabhängig von<br />
E<strong>in</strong>kommen und Vermögen. Das Pflegegeld deckt die<br />
Kosten <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Pflege und Betreuung nur<br />
zu e<strong>in</strong>em Teil ab.<br />
Das Antragsformular für Pflegegeld können Sie<br />
von Ihrer pensionsauszahlenden Stelle, Geme<strong>in</strong>de,<br />
Bezirkshauptmannschaft, Krankenkasse, etc. erhalten<br />
und dort auch abgeben. Weiters können Sie Anträge<br />
auch im Internet von Ihrer pensionsauszahlenden<br />
Stelle herunterladen (siehe Adressverzeichnis).