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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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Sachwalterschaft<br />

49<br />

Welche Aufgaben kann die Sachwalter<strong>in</strong>/<strong>der</strong><br />

Sachwalter haben<br />

• Vertretung <strong>in</strong> rechtlichen Angelegenheiten<br />

(z.B. Abschluss des Heimvertrages; E<strong>in</strong>kommensund<br />

Vermögensverwaltung),<br />

• Personensorge; Organisation <strong>der</strong> <strong>Leben</strong>sführung<br />

(z.B. Unterkunft, Telefon, Fernsehen, mediz<strong>in</strong>ische<br />

und soziale Betreuung, Heimhilfe, Urlaub, kulturelle<br />

Veranstaltungen),<br />

• alle Maßnahmen zum Wohl <strong>der</strong> betroffenen Person;<br />

das „Wohl“ <strong>der</strong> betroffenen Person ist <strong>in</strong>dividuell<br />

nach den subjektiven Interessen und Wünschen<br />

<strong>der</strong>/des Betroffenen zu beurteilen.<br />

• Verständigung und Wunschermittlung.<br />

Die betroffene Person muss von allen wichtigen<br />

Maßnahmen im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> verständigt werden und<br />

hat bei allen Maßnahmen e<strong>in</strong> Mitspracherecht.<br />

Die Sachwalter<strong>in</strong>/<strong>der</strong> Sachwalter ist verpflichtet,<br />

den Willen <strong>der</strong> betroffenen Person zu erkunden<br />

(Wunschermittlungspflicht).<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Bestellung e<strong>in</strong>er<br />

Sachwalter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>es Sachwalters<br />

Innerhalb des Wirkungskreises <strong>der</strong> Sachwalter<strong>in</strong>/des<br />

Sachwalters können Sie als betroffene Person nur<br />

mit Zustimmung <strong>der</strong> Sachwalter<strong>in</strong>/des Sachwalters<br />

Rechtsgeschäfte abschließen, die über ger<strong>in</strong>gfügige<br />

Angelegenheiten des täglichen <strong>Leben</strong>s h<strong>in</strong>ausgehen.<br />

Ihr Wahlrecht wird nicht e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Sachwalter<strong>in</strong>/des Sachwalters<br />

Die Sachwalter<strong>in</strong>/<strong>der</strong> Sachwalter hat dem Bezirksgericht<br />

jährlich zu berichten. In wichtigen Angelegenheiten<br />

braucht die Sachwalter<strong>in</strong>/<strong>der</strong> Sachwalter<br />

e<strong>in</strong>e gerichtliche Genehmigung. Solche Angelegenheiten<br />

s<strong>in</strong>d<br />

• außergewöhnliche Rechtsgeschäfte/außerordentliche<br />

Vermögensverwaltung. Das s<strong>in</strong>d alle Rechtsgeschäfte,<br />

die die jeweilige Person nur ausnahmsweise<br />

abschließt (z.B. Verkauf o<strong>der</strong> Kauf e<strong>in</strong>es<br />

Autos, Abschluss e<strong>in</strong>es Mietvertrages, Verkauf von<br />

Grundstücken). Der Abschluss des Heimvertrages<br />

gehört grundsätzlich nicht dazu, wohl aber die<br />

Kündigung.<br />

Weitere Informationen zum Thema „Sachwalterschaft“<br />

können Sie den Broschüren des Bundesm<strong>in</strong>isteriums<br />

für Justiz entnehmen<br />

(siehe Broschürenverzeichnis).

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