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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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H<strong>in</strong>weis: Für e<strong>in</strong> ärztliches Gutachten <strong>in</strong> dieser<br />

Angelegenheit können Kosten entstehen. Grundsätzlich<br />

hat <strong>der</strong> Heimträger diese zu tragen.<br />

E<strong>in</strong>e Klärung im Vorfeld ist anzuraten.<br />

Angehörige, Sachwalter/<strong>in</strong>nen und Vorsorgebevollmächtigte<br />

können Freiheitsbeschränkungen we<strong>der</strong><br />

anordnen noch ihnen wirksam zustimmen.<br />

Die Bewohner<strong>in</strong>/<strong>der</strong> Bewohner, die Vertrauensperson<br />

und die/<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>/dem Bewohner<br />

bestellte Vertreter/<strong>in</strong> für die Wahrnehmung des<br />

Rechtes auf persönliche Freiheit, sowie die<br />

Bewohnervertretung<br />

• s<strong>in</strong>d über Grund, Art, Beg<strong>in</strong>n und Dauer <strong>der</strong> Freiheitsbeschränkung<br />

unverzüglich zu <strong>in</strong>formieren;<br />

• s<strong>in</strong>d auch zu verständigen, wenn e<strong>in</strong>e Freiheitse<strong>in</strong>schränkung<br />

mit <strong>der</strong> Zustimmung e<strong>in</strong>er Bewohner<strong>in</strong>/<br />

e<strong>in</strong>es Bewohners vorgenommen wird;<br />

• können e<strong>in</strong>en Antrag auf gerichtliche Überprüfung<br />

von Freiheitsbeschränkungen stellen.<br />

Wird e<strong>in</strong> Antrag auf gerichtliche Überprüfung<br />

gestellt, muss e<strong>in</strong>e Richter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong> Richter sich e<strong>in</strong>en<br />

persönlichen E<strong>in</strong>druck verschaffen, allenfalls e<strong>in</strong>e<br />

Sachverständige/e<strong>in</strong>en Sachverständigen bestellen<br />

und entscheiden, ob e<strong>in</strong>e bestimmte Freiheitsbeschränkung<br />

zulässig ist o<strong>der</strong> nicht.<br />

Die Bewohnervertretung<br />

ist e<strong>in</strong>e gesetzlich e<strong>in</strong>gerichtete Institution mit<br />

Fachpersonal (siehe Adress- und Broschürenverzeichnis)<br />

und vertritt automatisch und kostenfrei<br />

alle Bewohner/<strong>in</strong>nen bei Freiheitsbeschränkungen<br />

<strong>in</strong> Pflegeheimen, sowie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong><br />

denen wenigstens drei psychisch Kranke o<strong>der</strong> geistig<br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen ständig betreut o<strong>der</strong> gepflegt<br />

werden.<br />

Ab Juli 2012 können Sie sich bei Verdacht auf nicht<br />

gerechtfertigte Freiheitsbeschränkungen auch an die<br />

Volksanwaltschaft wenden (siehe Adressverzeichnis).<br />

Rechtsgrundlage: § 27d Konsumentenschutzgesetz, § 5 Steiermärkisches<br />

Pflegeheimgesetz, Patientencharta, Heimaufenthaltsgesetz

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