Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
32<br />
H<strong>in</strong>weis: Für e<strong>in</strong> ärztliches Gutachten <strong>in</strong> dieser<br />
Angelegenheit können Kosten entstehen. Grundsätzlich<br />
hat <strong>der</strong> Heimträger diese zu tragen.<br />
E<strong>in</strong>e Klärung im Vorfeld ist anzuraten.<br />
Angehörige, Sachwalter/<strong>in</strong>nen und Vorsorgebevollmächtigte<br />
können Freiheitsbeschränkungen we<strong>der</strong><br />
anordnen noch ihnen wirksam zustimmen.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong>/<strong>der</strong> Bewohner, die Vertrauensperson<br />
und die/<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>/dem Bewohner<br />
bestellte Vertreter/<strong>in</strong> für die Wahrnehmung des<br />
Rechtes auf persönliche Freiheit, sowie die<br />
Bewohnervertretung<br />
• s<strong>in</strong>d über Grund, Art, Beg<strong>in</strong>n und Dauer <strong>der</strong> Freiheitsbeschränkung<br />
unverzüglich zu <strong>in</strong>formieren;<br />
• s<strong>in</strong>d auch zu verständigen, wenn e<strong>in</strong>e Freiheitse<strong>in</strong>schränkung<br />
mit <strong>der</strong> Zustimmung e<strong>in</strong>er Bewohner<strong>in</strong>/<br />
e<strong>in</strong>es Bewohners vorgenommen wird;<br />
• können e<strong>in</strong>en Antrag auf gerichtliche Überprüfung<br />
von Freiheitsbeschränkungen stellen.<br />
Wird e<strong>in</strong> Antrag auf gerichtliche Überprüfung<br />
gestellt, muss e<strong>in</strong>e Richter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong> Richter sich e<strong>in</strong>en<br />
persönlichen E<strong>in</strong>druck verschaffen, allenfalls e<strong>in</strong>e<br />
Sachverständige/e<strong>in</strong>en Sachverständigen bestellen<br />
und entscheiden, ob e<strong>in</strong>e bestimmte Freiheitsbeschränkung<br />
zulässig ist o<strong>der</strong> nicht.<br />
Die Bewohnervertretung<br />
ist e<strong>in</strong>e gesetzlich e<strong>in</strong>gerichtete Institution mit<br />
Fachpersonal (siehe Adress- und Broschürenverzeichnis)<br />
und vertritt automatisch und kostenfrei<br />
alle Bewohner/<strong>in</strong>nen bei Freiheitsbeschränkungen<br />
<strong>in</strong> Pflegeheimen, sowie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong><br />
denen wenigstens drei psychisch Kranke o<strong>der</strong> geistig<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen ständig betreut o<strong>der</strong> gepflegt<br />
werden.<br />
Ab Juli 2012 können Sie sich bei Verdacht auf nicht<br />
gerechtfertigte Freiheitsbeschränkungen auch an die<br />
Volksanwaltschaft wenden (siehe Adressverzeichnis).<br />
Rechtsgrundlage: § 27d Konsumentenschutzgesetz, § 5 Steiermärkisches<br />
Pflegeheimgesetz, Patientencharta, Heimaufenthaltsgesetz