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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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Weiters über die Erbr<strong>in</strong>gung o<strong>der</strong> Vermittlung<br />

folgen<strong>der</strong> Leistungen:<br />

• beson<strong>der</strong>e Verpflegungsleistungen,<br />

wie etwa Diätkost<br />

• Art und Ausmaß <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Pflegeleistungen<br />

• mediz<strong>in</strong>ische und therapeutische Leistungen<br />

(z.B. Anwesenheit und Erreichbarkeit von<br />

Ärzt<strong>in</strong>nen/Ärzten, Therapeut<strong>in</strong>nen/Therapeuten<br />

und Sozialarbeiter<strong>in</strong>nen/Sozialarbeitern) sowie<br />

die Ausstattung <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />

• Dienstleistungen, die von Personen erbracht<br />

werden, die nicht dem Pflegeheim zugehören<br />

(z.B. Friseur/<strong>in</strong>, Mani- und Pediküre)<br />

• soziale und kulturelle Betreuung (z.B. Bildungs-,<br />

Beschäftigungs- und Kulturveranstaltungen)<br />

• Kaution, die von <strong>der</strong> Heimbewohner<strong>in</strong>/dem Heimbewohner<br />

zu h<strong>in</strong>terlegen ist.<br />

Wenn solche Leistungen erbracht o<strong>der</strong> vermittelt werden,<br />

müssen diese näher im Heimvertrag beschrieben<br />

werden. Auch Tariferhöhungen und -senkungen sollen<br />

im Heimvertrag beschrieben se<strong>in</strong>.<br />

H<strong>in</strong>weis: Bei Sozialhilfeempfänger<strong>in</strong>nen/Sozialhilfeempfängern<br />

darf die Kaution maximal € 300.- betragen,<br />

bei Selbstzahler<strong>in</strong>nen/Selbstzahlern maximal<br />

das Pflegeheimentgelt für e<strong>in</strong>en Monat. Der Erhalt<br />

<strong>der</strong> Kaution ist <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>/dem Bewohner,<br />

ihrer Vertreter<strong>in</strong>/ihrem Vertreter und <strong>der</strong><br />

Vertrauensperson schriftlich zu bestätigen.<br />

Weiters darf die Kaution vom Heimträger nur<br />

verwendet werden für For<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />

<strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>/dem Bewohner:<br />

• aus <strong>der</strong>en/dessen vertraglicher Verpflichtung<br />

zur Zahlung des Entgelts,<br />

• aus Schadenersatzansprüchen gegenüber <strong>der</strong><br />

Bewohner<strong>in</strong>/dem Bewohner und<br />

• aus Bereicherungsansprüchen des Heimträgers, z.B.<br />

für Leistungen, die zwar nicht vertraglich vere<strong>in</strong>bart<br />

wurden, <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>/dem Bewohner aber<br />

dennoch e<strong>in</strong>en erwünschten Nutzen gebracht haben.

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