Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark
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Pflegeheim<br />
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die Art und Ausstattung <strong>der</strong> Unterkunft (E<strong>in</strong>zelo<strong>der</strong><br />
Mehrbettzimmer, etc.), das Heimstatut, die angebotenen<br />
Pflegemodelle und Therapien, die Kosten<br />
für das Pflegeheim und die Zusatzleistungen.<br />
Tipp: Informieren Sie sich auch darüber, wie sich<br />
die ärztliche Versorgung im Pflegeheim gestaltet.<br />
Der Heimträger muss zusätzlich <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Werbung<br />
angeben, wo diese Informationen angefor<strong>der</strong>t werden<br />
können.<br />
Welche Kosten fallen für e<strong>in</strong>en Platz<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflegeheim an<br />
Die Kosten setzen sich zusammen aus<br />
• Hotelkomponente und<br />
• Pflegezuschlag.<br />
Die Hotelkomponente enthält Unterkunft, Verpflegung<br />
und Grundbetreuung und beträgt<br />
ca. € 60.- pro Tag (exklusive Umsatzsteuer).<br />
Diese kann jährlich erhöht werden.<br />
Der Pflegezuschlag ergibt sich aus <strong>der</strong> Pflegestufe<br />
1 bis 7 und beträgt ca. € 11.- <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflegestufe<br />
1 und ca. € 71.- <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflegestufe 7 pro Tag<br />
(exklusive Umsatzsteuer). Auch dieser Zuschlag<br />
kann jährlich erhöht werden. Der Pflegezuschlag ist<br />
höher als das Pflegegeld, weil <strong>der</strong> Aufwand für die<br />
Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig<br />
abgedeckt wird.<br />
Derzeit betragen die Pflegeheimkosten pro Monat,<br />
je nach Ausmaß <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit ca.<br />
€ 2.200.- bis € 4.100.- (exklusive Umsatzsteuer).<br />
Für Selbstzahler/<strong>in</strong>nen (Personen, die ke<strong>in</strong>e Sozialhilfe<br />
erhalten) <strong>in</strong> bescheidmäßig anerkannten<br />
Pflegeheimen können auch an<strong>der</strong>e Tarife vere<strong>in</strong>bart<br />
werden. Diese dürfen aber nicht höher se<strong>in</strong> als die<br />
Tarife für die Bezieher/<strong>in</strong>nen von Sozialhilfe.<br />
Rechtsgrundlage: § 27c Konsumentenschutzgesetz, Leistungs- und<br />
Entgeltverordnung nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz