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Leben in Pflegeeinrichtungen der Steiermark - Land Steiermark

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Pflegeheim<br />

15<br />

die Art und Ausstattung <strong>der</strong> Unterkunft (E<strong>in</strong>zelo<strong>der</strong><br />

Mehrbettzimmer, etc.), das Heimstatut, die angebotenen<br />

Pflegemodelle und Therapien, die Kosten<br />

für das Pflegeheim und die Zusatzleistungen.<br />

Tipp: Informieren Sie sich auch darüber, wie sich<br />

die ärztliche Versorgung im Pflegeheim gestaltet.<br />

Der Heimträger muss zusätzlich <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Werbung<br />

angeben, wo diese Informationen angefor<strong>der</strong>t werden<br />

können.<br />

Welche Kosten fallen für e<strong>in</strong>en Platz<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflegeheim an<br />

Die Kosten setzen sich zusammen aus<br />

• Hotelkomponente und<br />

• Pflegezuschlag.<br />

Die Hotelkomponente enthält Unterkunft, Verpflegung<br />

und Grundbetreuung und beträgt<br />

ca. € 60.- pro Tag (exklusive Umsatzsteuer).<br />

Diese kann jährlich erhöht werden.<br />

Der Pflegezuschlag ergibt sich aus <strong>der</strong> Pflegestufe<br />

1 bis 7 und beträgt ca. € 11.- <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflegestufe<br />

1 und ca. € 71.- <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflegestufe 7 pro Tag<br />

(exklusive Umsatzsteuer). Auch dieser Zuschlag<br />

kann jährlich erhöht werden. Der Pflegezuschlag ist<br />

höher als das Pflegegeld, weil <strong>der</strong> Aufwand für die<br />

Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig<br />

abgedeckt wird.<br />

Derzeit betragen die Pflegeheimkosten pro Monat,<br />

je nach Ausmaß <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit ca.<br />

€ 2.200.- bis € 4.100.- (exklusive Umsatzsteuer).<br />

Für Selbstzahler/<strong>in</strong>nen (Personen, die ke<strong>in</strong>e Sozialhilfe<br />

erhalten) <strong>in</strong> bescheidmäßig anerkannten<br />

Pflegeheimen können auch an<strong>der</strong>e Tarife vere<strong>in</strong>bart<br />

werden. Diese dürfen aber nicht höher se<strong>in</strong> als die<br />

Tarife für die Bezieher/<strong>in</strong>nen von Sozialhilfe.<br />

Rechtsgrundlage: § 27c Konsumentenschutzgesetz, Leistungs- und<br />

Entgeltverordnung nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz

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