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Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs Sachenrecht<br />

Thomas Grädler, LL.M.<br />

a.A.: Rückerwerb des Nichtberechtigten (+)<br />

arg.:<br />

- keine dogmatische Grundlage für die Gegenansicht,<br />

insbesondere Konstruktion über Rechtsfigur des<br />

„Geschäfts für den, den es angeht“ zweifelhaft<br />

- Eigentümer durch schuldrechtliche Ansprüche<br />

genügend geschützt: §§ 280 I, 687 II, 823 I, 816 I BGB<br />

- Gegenansicht verstößt gegen Publizitätsprinzip<br />

Beachte:<br />

Da der nun zurück veräußernde Dritte zuvor<br />

gutgläubig Eigentum erworben hat, kommt es nun auf<br />

die Bösgläubigkeit des rückerwerbenden<br />

Nichtberechtigten nicht an!<br />

(P.: frühere Ansicht, sog. „Makeltheorie“)<br />

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