Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs Sachenrecht<br />
Thomas Grädler, LL.M.<br />
a.A.: Rückerwerb des Nichtberechtigten (+)<br />
arg.:<br />
- keine dogmatische Grundlage für die Gegenansicht,<br />
insbesondere Konstruktion über Rechtsfigur des<br />
„Geschäfts für den, den es angeht“ zweifelhaft<br />
- Eigentümer durch schuldrechtliche Ansprüche<br />
genügend geschützt: §§ 280 I, 687 II, 823 I, 816 I BGB<br />
- Gegenansicht verstößt gegen Publizitätsprinzip<br />
Beachte:<br />
Da der nun zurück veräußernde Dritte zuvor<br />
gutgläubig Eigentum erworben hat, kommt es nun auf<br />
die Bösgläubigkeit des rückerwerbenden<br />
Nichtberechtigten nicht an!<br />
(P.: frühere Ansicht, sog. „Makeltheorie“)<br />
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