Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs Sachenrecht<br />
Thomas Grädler, LL.M.<br />
a.A.:<br />
keine analoge Anwendung von § 366 I HGB auf guten Glauben<br />
(h.M.) an Vertretungsmacht<br />
arg.:<br />
- es fehle an vergleichbarer Interessenlage<br />
- anders als bei der Kommission bekomme der Erwerber<br />
bei der Stellvertretung den Eigentümer und<br />
vermeintlichen Vollmachtgeber stets genannt und kann<br />
mit diesem Rücksprache halten<br />
- § 366 habe seine Anwendung bei der Frage der<br />
Berechtigung; dogmatisch nicht zu begründen, warum<br />
er auch bei der Frage der Einigung greifen soll<br />
<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Probleme</strong><br />
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