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Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs Sachenrecht<br />

Thomas Grädler, LL.M.<br />

a.A.:<br />

keine analoge Anwendung von § 366 I HGB auf guten Glauben<br />

(h.M.) an Vertretungsmacht<br />

arg.:<br />

- es fehle an vergleichbarer Interessenlage<br />

- anders als bei der Kommission bekomme der Erwerber<br />

bei der Stellvertretung den Eigentümer und<br />

vermeintlichen Vollmachtgeber stets genannt und kann<br />

mit diesem Rücksprache halten<br />

- § 366 habe seine Anwendung bei der Frage der<br />

Berechtigung; dogmatisch nicht zu begründen, warum<br />

er auch bei der Frage der Einigung greifen soll<br />

<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Probleme</strong><br />

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