Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs Sachenrecht<br />
Thomas Grädler, LL.M.<br />
Analoge Anwendung des § 883 II 1 auf Vermietung als<br />
„Verfügung“<br />
e.A.:<br />
(+), analoge Anwendung sei geboten<br />
arg.:<br />
- Mieter würde sonst als nur obligatorisch Berechtigter<br />
besser geschützt als jemand, der ein dingliches<br />
Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht erwirbt<br />
- § 566 BGB nähert obligatorisches Mietrecht einem<br />
dinglichen Recht an<br />
- Erwerber wäre im Fall eines langfristigen Mietvertrags<br />
für lange Zeit gebunden<br />
- Mieter hat gegen Vermieter vertragliche<br />
Schadensersatzansprüche<br />
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