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Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs Sachenrecht<br />

Thomas Grädler, LL.M.<br />

Analoge Anwendung des § 883 II 1 auf Vermietung als<br />

„Verfügung“<br />

e.A.:<br />

(+), analoge Anwendung sei geboten<br />

arg.:<br />

- Mieter würde sonst als nur obligatorisch Berechtigter<br />

besser geschützt als jemand, der ein dingliches<br />

Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht erwirbt<br />

- § 566 BGB nähert obligatorisches Mietrecht einem<br />

dinglichen Recht an<br />

- Erwerber wäre im Fall eines langfristigen Mietvertrags<br />

für lange Zeit gebunden<br />

- Mieter hat gegen Vermieter vertragliche<br />

Schadensersatzansprüche<br />

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