Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs Sachenrecht<br />
Thomas Grädler, LL.M.<br />
a.A.: RzB (-)<br />
arg.:<br />
- Verwendungsersatzanspruch führt gerade nur zu<br />
einem ZBR, nicht zu einem RzB<br />
systematisch völlig unterschiedliche Rechte<br />
(Einwendung vs. Einrede)<br />
unterschiedliche Prozessfolgen:<br />
Klageabweisung vs. Verurteilung Zug-um-Zug<br />
- Wortlaut der amtlichen Überschrift in § 986<br />
- sog. „Zirkelschlussargument“: Bestünde ab der ersten<br />
Verwendung ein RzB, so fehlte ab diesem Zeitpunkt<br />
die Vindikationslage als Grundvoraussetzung für alle<br />
weiteren Verwendungen<br />
<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Probleme</strong><br />
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