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Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs Sachenrecht<br />

Thomas Grädler, LL.M.<br />

Verweist § 951 I 1 nur auf die Eingriffskondiktion oder auf alle<br />

Kondiktionsarten<br />

e.A.:<br />

Verweis nur auf die Eingriffskondiktion<br />

arg.:<br />

- gesetzlicher Eigentumserwerb nach den § 946 ff. sei<br />

nicht „durch Leistung“, sondern eher „in sonstiger<br />

Weise“ erfolgt<br />

a.A.:<br />

Verweis auf alle Kondiktionsarten<br />

arg.:<br />

- Wortlaut des § 951 I 1 differenziert nicht zwischen den<br />

Kondiktionsarten<br />

<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Probleme</strong><br />

38

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