25.01.2015 Aufrufe

Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI

Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI

Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Crashkurs Sachenrecht<br />

Thomas Grädler, LL.M.<br />

Zulässigkeit einer Verarbeitungsklausel gem. § 950<br />

e.A.:<br />

§ 950 ist dispositiv, Verarbeitungsklausel möglich<br />

arg.:<br />

Zweck des § 950 ist es, Interessenkonflikte in einer<br />

arbeitsteiligen Wirtschaft zu lösen. Besteht aber kein<br />

Konflikt, weil sich die Parteien über den<br />

Eigentumserwerb infolge der Verarbeitung geeinigt<br />

haben, ist § 950 nicht erforderlich.<br />

a.A.:<br />

§ 950 ist nicht dispositiv, sondern zwingend<br />

arg.:<br />

- Typenzwang im Sachenrecht<br />

- sonst Verstoß gegen Publizitätsprinzip<br />

- aber: Lösung über antizipierte Sicherungsübereignung<br />

möglich, §§ 929 S. 1, 930 (P.: dann aber<br />

Durchgangserwerb)<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!