Wichtige sachenrechtliche Probleme ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs Sachenrecht<br />
Thomas Grädler, LL.M.<br />
Zulässigkeit einer Verarbeitungsklausel gem. § 950<br />
e.A.:<br />
§ 950 ist dispositiv, Verarbeitungsklausel möglich<br />
arg.:<br />
Zweck des § 950 ist es, Interessenkonflikte in einer<br />
arbeitsteiligen Wirtschaft zu lösen. Besteht aber kein<br />
Konflikt, weil sich die Parteien über den<br />
Eigentumserwerb infolge der Verarbeitung geeinigt<br />
haben, ist § 950 nicht erforderlich.<br />
a.A.:<br />
§ 950 ist nicht dispositiv, sondern zwingend<br />
arg.:<br />
- Typenzwang im Sachenrecht<br />
- sonst Verstoß gegen Publizitätsprinzip<br />
- aber: Lösung über antizipierte Sicherungsübereignung<br />
möglich, §§ 929 S. 1, 930 (P.: dann aber<br />
Durchgangserwerb)<br />
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