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156 IV.1. Beobachtungsprotokoll zum Interview 2: Petra Wiesow Tag ...

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Überlegungen, die Partnerschaft ausschließlich auf gegenseitige Zuneigung<br />

gründen zu lassen, sind im gesamten <strong>Interview</strong> nicht nachweisbar; immer erhält<br />

die Beziehung eine Zweckzuweisung. Auffällig häufig betont <strong>Petra</strong> W. im<br />

Verlauf geschilderter Auseinandersetzungen, der Partner könne aus der<br />

Wohnung ausziehen, da beide nichts Gemeinsames verbinde. Allerdings gehe<br />

es ihm bei ihr so gut, dass er wohl erst dann ausziehen werde, wenn sie es<br />

explizit von ihm verlange. Da er andererseits auch nicht die ihm von ihr<br />

zugedachte Rolle des perfekten Mannes als Verdiener, Hausmann und Vater<br />

akzeptiert und lebt, muss er sich in von <strong>Petra</strong> W. initiierten Diskussionen damit<br />

stets aufs Neue auseinander setzen. Es scheint mehr ein Spiel zwischen den<br />

Beteiligten zu sein, in dem die gewährten Nutzungsrechte an der in ihrer<br />

alleinigen Verfügungsgewalt stehenden Wohnung mit der Einlösung von ihr<br />

auferlegter Verpflichtungen aufgerechnet werden. Jedes Nichteinlösen oder<br />

schon der Versuch, sich einer Verpflichtung zu entziehen, löst endlose<br />

Diskussionen über die Gründe dieser Verweigerungshaltung aus. Die immer<br />

mehr zunehmenden derartigen Diskussionen bringen zusätzlich Schärfe in die<br />

Auseinandersetzungen. Von ihrer Seite werden sie lautstarker und heftiger mit<br />

immer weiterreichenden Forderungen versehen. Mehrmals wird der Partner vor<br />

die Alternative gestellt, sich entsprechend den Wünschen <strong>Petra</strong> W´s zu ändern<br />

oder auszuziehen. Nur die Rücknahme dieser Forderung konnte bisher diese<br />

letzte Konsequenz vereiteln. <strong>Petra</strong> W. unterstreicht dennoch ihr Postulat, der<br />

Partner müsse die Wohnung verlassen, wenn sie dies ernstlich wolle. Eigentlich<br />

wünsche sie es nicht; lediglich die Enge der momentanen Wohnverhältnisse<br />

erzwinge eventuell bald diesen Schritt. Sie betont für ihre Person nicht zu<br />

wissen, wie lange sie diesen beengten Zustand noch aushalte. Durch die<br />

jahrelang unverändert beengten Wohnverhältnisse, die sie sich nicht zu zweit,<br />

sondern aufgrund der Existenz des Partners nun zu dritt teilen, fühlt sie sich in<br />

ihrem Freiraum unnötig eingeschränkt. Nachdem sie mehrere Jahre<br />

eigenverantwortlich den Haushalt geführt, ihre Tochter allein versorgt hat und<br />

darüber hinaus teilweise berufstätig war, sei es nun Aufgabe des Partners,<br />

diese Einschränkung ihrer Freiheit zu beenden und ein Haus zu bauen. Je<br />

länger der Partner mit der Beantragung einer Baugenehmigung zögert, desto<br />

häufiger kommt es zu verbalen Exaltationen.

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