156 IV.1. Beobachtungsprotokoll zum Interview 2: Petra Wiesow Tag ...
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Überlegungen, die Partnerschaft ausschließlich auf gegenseitige Zuneigung<br />
gründen zu lassen, sind im gesamten <strong>Interview</strong> nicht nachweisbar; immer erhält<br />
die Beziehung eine Zweckzuweisung. Auffällig häufig betont <strong>Petra</strong> W. im<br />
Verlauf geschilderter Auseinandersetzungen, der Partner könne aus der<br />
Wohnung ausziehen, da beide nichts Gemeinsames verbinde. Allerdings gehe<br />
es ihm bei ihr so gut, dass er wohl erst dann ausziehen werde, wenn sie es<br />
explizit von ihm verlange. Da er andererseits auch nicht die ihm von ihr<br />
zugedachte Rolle des perfekten Mannes als Verdiener, Hausmann und Vater<br />
akzeptiert und lebt, muss er sich in von <strong>Petra</strong> W. initiierten Diskussionen damit<br />
stets aufs Neue auseinander setzen. Es scheint mehr ein Spiel zwischen den<br />
Beteiligten zu sein, in dem die gewährten Nutzungsrechte an der in ihrer<br />
alleinigen Verfügungsgewalt stehenden Wohnung mit der Einlösung von ihr<br />
auferlegter Verpflichtungen aufgerechnet werden. Jedes Nichteinlösen oder<br />
schon der Versuch, sich einer Verpflichtung zu entziehen, löst endlose<br />
Diskussionen über die Gründe dieser Verweigerungshaltung aus. Die immer<br />
mehr zunehmenden derartigen Diskussionen bringen zusätzlich Schärfe in die<br />
Auseinandersetzungen. Von ihrer Seite werden sie lautstarker und heftiger mit<br />
immer weiterreichenden Forderungen versehen. Mehrmals wird der Partner vor<br />
die Alternative gestellt, sich entsprechend den Wünschen <strong>Petra</strong> W´s zu ändern<br />
oder auszuziehen. Nur die Rücknahme dieser Forderung konnte bisher diese<br />
letzte Konsequenz vereiteln. <strong>Petra</strong> W. unterstreicht dennoch ihr Postulat, der<br />
Partner müsse die Wohnung verlassen, wenn sie dies ernstlich wolle. Eigentlich<br />
wünsche sie es nicht; lediglich die Enge der momentanen Wohnverhältnisse<br />
erzwinge eventuell bald diesen Schritt. Sie betont für ihre Person nicht zu<br />
wissen, wie lange sie diesen beengten Zustand noch aushalte. Durch die<br />
jahrelang unverändert beengten Wohnverhältnisse, die sie sich nicht zu zweit,<br />
sondern aufgrund der Existenz des Partners nun zu dritt teilen, fühlt sie sich in<br />
ihrem Freiraum unnötig eingeschränkt. Nachdem sie mehrere Jahre<br />
eigenverantwortlich den Haushalt geführt, ihre Tochter allein versorgt hat und<br />
darüber hinaus teilweise berufstätig war, sei es nun Aufgabe des Partners,<br />
diese Einschränkung ihrer Freiheit zu beenden und ein Haus zu bauen. Je<br />
länger der Partner mit der Beantragung einer Baugenehmigung zögert, desto<br />
häufiger kommt es zu verbalen Exaltationen.